Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird der Sitzungsvorlage entsprechend abgewogen.

 

Die Flächennutzungsplanänderung wird einschließlich ihrer Begründung (Stand 01.12.2016) verabschiedet.


Herr Ebel teilte mit, dass seine Fraktion grundsätzlich für die Änderung des Flächennutzungsplanes sei. Aus persönlicher Sicht empfinde er das Plangebiet allerdings als zu groß und stellte in Frage, ob ein solcher Bedarf überhaupt gegeben sei.

Darüber hinaus erbat er von der Verwaltung noch ergänzende Angaben zur Erschließung (Kanal und Zuwegung).

 

Herr Mönter wies zunächst noch einmal auf den fortgeschrittenen Stand des Verfahrens hin. Der Bedarf an Wohnbauflächen und die Größe des Gebietes sei vor Fassung des Aufstellungsbeschlusses geprüft worden. Darüber hinaus wurde dem Bebauungsplan durch die Landesplanung zugestimmt.

Die Erschließung werde in einer der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt.

Was die wegemäßige Erschließung anbelange, so verwies Herr Mönter auf die Begründung zum Bebauungsplan 111. Demnach sei lediglich eine Anbindung über die Töpferstraße realisierbar. Das PKW-Aufkommen wurde entsprechend prognostiziert und bei der Planung berücksichtigt und für unproblematisch befunden.

 

Herr Benden brachte zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Baulandentwicklung im in Rede stehenden Bereich zwiespältig sehen würde. Er wiederholte nochmals seine Bedenken, die er auch schon im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses vorgetragen habe.

Zufrieden zeigte er sich mit dem Abstand, den das Baugebiet nun zum Teverenbach einhalte. Was die Begrünung anbelange, bemängelte er jedoch die gängige Vorgehensweise, die Ausgleichspflanzungen zu einem großen Teil auf den privaten Grünflächen umzusetzen. Es sei  nicht hinnehmbar, dass die Bauwilligen aus seiner Sicht dermaßen in der Gartengestaltung eingeschränkt werden würden. Außerdem habe man nur eine geringe Kontrolle darüber, ob die Pflanzungen tatsächlich umgesetzt werden würden. Er verspreche sich einen größeren Erfolg, wenn diese Pflanzmaßnahmen ausschließlich auf öffentlichem Grund umgesetzt werden würden.

Abschließend wies er auf das Problem des Schwerlastverkehrs während der Bauphase hin. Hier bat er die Verwaltung über eine temporäre Anbindung des Baugebiets an die Lilienthalallee.

 

Herr Mönter erklärte den Ausschussmitgliedern nochmals die Systematik der Bilanzierung im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft. Da es nicht nur um öffentliche Pflanzgebote ginge, würden private Flächen mit hineingehören.  Die Anregung für eine gesonderte Zufahrt während der Bauphase werde man seitens der Verwaltung aufgreifen; allerdings könne diese nicht über eine neue Anbindung an die Lilienthalallee erfolgen.

 

Aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erbat man darüber hinaus Informationen, ob die Stadt darauf Einfluss nehmen könne, welche Flächen der Kreis mit dem geleisteten Ersatzgeld begrünt. Nach Möglichkeit sollten diese Flächen auf Geilenkirchener Stadtgebiet sein.

 

Seitens der Verwaltung wurde erklärt, dass der Kreis Heinsberg die Ersatzgeldzahlungen zweckgebunden verwende, z. B. zur Realisierung von Maßnahmen aus den Landschaftsplänen. Es würde keine spezielle Pflanzmaßnahme durchgeführt bezogen auf den Eingriff im zu beratenden Bauleitplanverfahren. Angestrebt werde aber, das Ersatzgeld für Maßnahmen auf dem Geilenkirchener Stadtgebiet einzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

3