Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 im Hinblick auf die überbaubare Fläche wird befreit gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zum Zwecke der Reha-Erweiterung des Krankenhauses gemäß Bauantrag, Az. 405/16.


Herr Conrads teilte eingangs zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass Herr Pütz ihn darüber informiert habe, dass er als städtischer Behindertenbeauftragter am Baugenehmigungsverfahren beteiligt worden sei und das Vorhaben barrierefrei sei.

 

Herr Ebel wies auf die aktuelle Parksituation hin und wollte wissen, wann mit der Errichtung des Parkhauses an der Martin-Heyden-Straße zu rechnen sei.

 

Herr Alex Jansen teilte mit, dass durch entsprechende Nebenbestimmung in der Baugenehmigung für das Reha-Gebäude geregelt werde, dass die Fertigstellung des Parkhauses Voraussetzung sei für die Inbetriebnahme der neuen Reha.

 

Hinsichtlich der Errichtung der Hochwasserschutzmauer teilte Herr Mönter mit, dass dies in der Zuständigkeit des Wasserverbandes liege und seitens der Stadt wenig Einflussmöglichkeit bestehe. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0