Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 der Stadt Geilenkirchen in der Fassung der 1. Bebauungsplanänderung wird befreit gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zum Zwecke der Bebauung des ehemaligen Spielplatzgrundstückes an der Walloniestraße mit zwei Einfamilienhäusern.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0