Sitzung: 26.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0896/2017
Beschlussvorschlag:
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 52 der Stadt Geilenkirchen in der Fassung der 1. Bebauungsplanänderung
wird befreit gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zum Zwecke der Bebauung des ehemaligen
Spielplatzgrundstückes an der Walloniestraße mit zwei Einfamilienhäusern.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |