Nachdem die Vorsitzende Herrn Lehnen das Wort erteilt hatte, erklärte dieser, mittels der Grafiken auf der beigefügten Tischvorlage die bisherige Entwicklung beim Ausbau der U3-Betreuung darstellen zu wollen.

 

Zunächst nutzte Herr Lehnen die Gelegenheit, allen Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den Mitarbeitern für die gute Kooperation sowie die große Bereitschaft zum Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten ausdrücklich zu danken.

 

Herr Lehnen erläuterte, dass der ständige Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege einer gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung trägt, in der in der Regel beide Elternteile berufstätig seien oder häufig die Situation der Alleinerziehung eines Elternteiles vorliege und daher ein entsprechend hoher Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten bestehe. Im Rahmen des seit dem Jahr 2008 geltenden KiBiz komme dabei dem Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren eine erhöhte Bedeutung zu. Der Gesetzgeber fordere gesetzlich bis zum Jahr 2013 die Sicherstellung einer Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren i. H. v. von 35%.

 

Herr Lehnen erklärte, dass die tatsächliche Abfrage von Betreuungsangeboten in diesem Bereich derzeit noch nicht abzusehen sei. Nach dem derzeitigen Stand werde man die geforderte Versorgungsquote durch die Kombination der Betreuung in den Kitas sowie in der Kindertagespflege erreichen. Es mache jedoch zunächst keinen Sinn, die Versorgung mit erheblichem investivem Aufwand über die geforderte Quote auszubauen und im Anschluss festzustellen, dass ggf. zu viele Kapazitäten bestehen, die einen Leerstand in den einzelnen Einrichtungen zur Folge haben würden. Dies sei denn mit erheblichen finanziellen Risiken für die Träger der Einrichtungen verbunden, da die Finanzierung im Rahmen des Kibiz bei Unterbelegungen der Gruppen mitunter zu Rückforderungen von Kindpauschalen in der Jahresabrechnung führte. Die finanzielle Belastung sei jedoch alleine durch die Beschäftigung des Personals in den einzelnen Gruppen annähernd so hoch wie bei einer Vollbelegung, sodass hier insgesamt nicht unerhebliche Defizite für die Träger entstehen würden.

 

Hinsichtlich der Finanzierung der Einrichtungen und der diesbezüglich zwischenzeitlich vorliegenden Abrechnung des Kindergartenjahres 2008/2009 sei es trotz einer Kontingentierung der U3-Plätze gelungen, durch eine hohe Auslastung der Einrichtungen dafür Sorge zu tragen, dass für die Träger keine Defizite durch Rückforderungen entstanden seien. Lediglich in einer Einrichtung in einem Außenort sei eine Rückforderung aufgrund einer strukturellen Unterbelegung entstanden. Aber auch diese Einrichtung sein zwischenzeitlich wieder voll ausgelastet.

 

Die Anzahl der U3-Plätze in den Kitas werde nach den bisherigen Planungen der Gruppenstrukturen in den Einrichtungen von 59 im Kindergartenjahr 2008/2009 auf insgesamt 152 im Kindergartenjahr gesteigert. Im etwa gleichen Verhältnis steige die Anzahl der Gruppen, in denen eine U3-Betreuung angeboten werde von 2 im Kindergartenjahr 2007/2008 auf insgesamt 25,5 im Kindergartenjahr 2011/2012. Im Jahr 2011/2012 werde alleine im Bereich der Kita eine Versorgungsquote von etwa 25% unter Berücksichtung der jeweiligen Kinderzahlen erreicht werden. Hinzu komme der Ausbau der Kindertagespflege mit einer sprunghaften Erhöhung der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze von 4 zu Beginn des Jahres 2008 auf derzeit 59. Hier sei ebenfalls eine Ausweitung vorgesehen. Die Prognose der weiteren Entwicklung in diesem Bereich sei jedoch schwieriger als im Bereich der Kita, da der Ausbau unter anderem von der Anzahl und dem Verhalten der zur Verfügung stehenden Tagespflegepersonen abhängig sei.

 

Herr Lehnen wies weiter darauf hin, dass die sinkenden Kinderzahlen durch den U3-Ausbau kompensiert werden konnten. Da in den Gruppen mit einer U3-Betreuung, aber auch in den Gruppen mit einer 45-Stunden-Betreuung, nur noch 20 statt 25 Kinder betreut werden, seien durch den intensiven Ausbau und die hohe Nachfrage nach 45-Stunden-Betreuungen Plätze für die Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren weggefallen. Hierdurch bedingt bestehe derzeit eine angespannte Beutreuungssituation im Innenstadtbereich, die jedoch durch Überbelegungen und die Kindertagespflege aufgefangen werden konnte, sodass alle an das Jugendamt herangetragenen Anfragen bedient werden konnten. Herr Lehnen erläuterte, dass nach Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen Kindertageseinrichtung in Bauchem sich die Situation entspannen wird. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass hierdurch Leerstände in anderen Einrichtungen entstünden.

 

Erfreulich sei auch die Tatsache, dass neben der Kita AWO-Mitte, in der eine Gruppe in eine integrative umgewandelt worden sei, auch in der Kita Triangel der Lebenshilfe eine neue integrative Gruppe entstehen werde. Besonders im Bereich der integrativen Arbeit könne man einen stark ansteigenden Bedarf erkennen.

 

Abschließend erklärte Herr Lehnen, dass derzeit bauliche Maßnahmen im Rahmen des U3-Ausbaus i. H. v. etwa 3,7 Mio. € geplant und bereits realisiert würden. Alleine der Neubau in Bauchem schlage mit einem Volumen von 1,8 Mio. € zu Buche. Das Land trage von den Gesamtkosten als Investitionsfördermaßnahme ein Kostenvolumen von etwa 1,8 Mio. €. Darüber seien zwei weitere Bauliche Maßnahmen in Planung, für die noch Fördermittel zu beantragen seien. Die hier entstehenden Investitionen seien jedoch noch nicht abschließend bekannt und daher nicht in den vorgenannten Beträgen enthalten.

 

Frau Kals-Deußen bedankte sich für die Ausführungen und bat um Wortmeldungen.

 

Herr Klein stellte fest, dass in der Tischvorlage keine Übersicht über die Investitionssummen vorhanden sei und fragte nach, ob eine solche als Anlage zur Niederschrift beigefügt werden könne.

 

Herr Brunen erklärte, dass dies möglich sei und erfolgen wird.

 

Frau Brandt erkundigte sich danach, was mit dem Begriff Tagespflege gemeint sei und wie sich diesbezüglich die Kostensituation für die betreffenden Personen darstelle.

 

Herr Lehnen erläuterte hierzu, dass es sich bei der Kindertagespflege um die Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen, so genannten Tagesmüttern oder Tagesvätern, handele. Hierbei werde der Tagespflegeperson nach einer entsprechenden Schulung unter Berücksichtung der persönlichen Verhältnisse eine Pflegeerlaubnis für bis zu 5 Kinder ausgesprochen. Die Betreuung könne dann sowohl im Haushalt der Eltern des Kindes oder aber im Haushalt der Tagesmutter erfolgen.

 

Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, eine Tagespflegegruppe einzurichten, in der mindestens zwei Tagespflegepersonen eine Gruppe von bis zu neun Kindern gleichzeitig betreuen könnten. In Geilenkirchen bestehe eine solche Tagespflegegruppe in den Räumlichkeiten der Katholischen Grundschule.

 

Herr Lehnen erklärte weiter, dass die Tagespflege sowohl im Hinblick auf die das Alter der Kinder als auch im Hinblick auf die möglichen Betreuungszeiten der Kinder gegenüber der Kindertageseinrichtung grundsätzlich flexibler sei. Es könnten sowohl Kinder im Säuglingsalter als auch Kinder im schulpflichtigen Alter betreut werden. Hierbei könne dann in der Regel sehr gezielt auf individuelle Betreuungsbedarfe der Eltern der jeweiligen Kinder eingegangen werden.

 

Zum Finanzierungsystem erklärte Herr Lehnen, dass die Tagespflegepersonen je nach Qualifikation und Berufserfahrung ein Entgelt pro betreutem Kind und geleisteter Stunde erhielten. Im Gegenzug sei von den Eltern in Anlehnung an die Beitragstabelle und die jeweiligen Betreuungszeiten ein einkommensabhängiger monatlicher Elternbeitrag für die Inansprucnahme der Betreuung zu leisten.

 

Herr Schumacher erklärte, dass nach den vorliegenden Zahlen im Kindergartenjahr 2011/2012 im Bereich der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren ein Fehlbedarf von 74 Plätzen ausgewiesen sei und erkundigte sich, ob es hier nicht zu Versorgungsproblemen komme.

 

Herr Lehnen erläuterte, dass man grundsätzlich nicht von einer hundertprozentigen Versorgungsquote im Bereich der Kindertageseinrichtungen ausgehe. Auch bisher sei die tatsächliche Versorgungsquote geringer als die grundsätzlich angenommene Quote von 95%. Der eingetretene Rückgang der Kinderzahlen und die hierdurch frei gewordenen Betreuungskapazitäten seien durch den U3-Ausbau kompensiert worden. Durch die Reduzierung der Betreuungsplätze von 25 auf 20 in den U3-Gruppen sowie in Gruppen mit einem Betreuungsumfang von 45 sei darüber hinaus eine weitere Anzahl von Plätzen im Bereich der drei- bis sechsjährigen Kinder weggefallen. In der Planung spiegelten sich jedoch Erfahrungswerte sowie eine längerfristige Entwicklung wider. Sofern hier zukünftig tatsächlich eine höhere Nachfrage entstehe, könne jede einzelne Gruppe mit 2 Plätzen überbelegt werden, sodass man alleine hierdurch die Bedarfe sicherstellen könne.

 

Frau Thelen erklärte, dass bis zum Jahr 2013 unter Berücksichtigung der Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren insgesamt 134 Plätze aus jetziger Sicht fehlten und dass hier eine ausreichende Versorgung nicht sicher gestellt sei.

 

Herr Lehnen erklärte hierzu, dass man die vom Gesetzgeber geforderte Versorgungsquote von 35% im U3 Bereich durch die Versorgung sowohl in den Kitas als auch in der Tagespflege erreichen werde und dass niemand die zukünftige konkrete Bedarfsabfrage vor Ort einschätzen könne. Er wiederholte noch einmal, dass es nicht seriös erscheine, den Ausbau der Betreuung zu weit zu treiben und zu hohe Kosten zu produzieren, aus denen im Nachhinein ggf. kein Nutzen, sondern eher finanzielle Risiken für die Einrichtungen und Ihre Träger entstünden. Herr Lehnen wies auch darauf hin, dass eine solche Bedarfsabfrage in einer Stadt wie Aachen mit Sicherheit anders aussehen werde als einer Kommune wie der Stadt Geilenkirchen, deren Struktur durch viele Außenorte geprägt sei.

 

Frau Grein erklärte, dass sie in Ihrer Einrichtung eine hohe Auslastung im U3-Bereich verzeichne. Hier finde aber eine funktionierende Zusammenarbeit mit der Tagespflege statt. Im Bereich der drei bis sechsjährigen Kinder komme es immer wieder zu verspäteten Anmeldungen, was die derzeit angespannte Situation im Innenstadtbereich und die Planung nicht vereinfache.

 

Frau Thelen fragte nach, ob ein Plan B bestehe für den Fall, dass die Nachfrage weit höher liegen werde als hier wiedergespiegelt werde.

 

Herr Lehnen erklärte hierzu, dass es keinen Plan B gebe. Es sei vielmehr so, dass trotz des immer wieder im Fokus stehenden Stichtags in 2013 bereits seit einigen Jahren eine kontinuierlich Entwicklung im Ausbau der Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren stattfinde und dass hier ein derart großer Sprung im Abfrageverhalten, der eine solide Versorgung verhindern könne, nicht erkennbar sei. Sofern dies der Fall wäre, hätte man weitere Investitionen anstoßen müssen, um wie bereits in der Mitte der neunziger Jahre in Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen den Ausbau weiter voran zu treiben. Es sei auch zu beachten, dass aufgrund des Elterngeldes die Nachfrage nach der Betreuung von einjährigen Kindern aus jetziger Sicht als eher gering einzuschätzen sei.

 

Frau Brandt fragte, warum trotz des Neubaus in Bauchem weiterhin in der Aufstellung der Versorgung ein Fehlbedarf an Plätzen verbleibe.

 

Hierzu verwies Herr Lehnen auf die Gründe zur Reduzierung von Plätzen für Kinder von drei bis sechs Jahren. In der Kita-Gruppe Bauchem stünden derzeit 25 Plätze für Kinder von drei bios sechs Jahren zu Verfügung. Durch die Bildung von zwei Gruppen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren stünden zukünftig 30 Plätze für Kinder von drei bis sechs und 10 Plätze für Kinder im Alter von zwei Jahren zur Verfügung. Die geringfügige Erhöhung der Platzzahl für drei bis sechsjährige Kinder in Bauchem alleine könne die Reduzierung an anderer Stelle insgesamt nicht auffangen.

 

Herr Kassel erkundigte sich danach, wie viele der derzeit zur Verfügung stehenden Plätze für Kinder von drei bis sechs Jahren belegt seien.

 

Herr Lehnen verwies diesbezüglich auf die bereits geschilderte hohe Auslastung der Einrichtungen.

 

Frau Grein erklärte, dass sich die Situation insbesondere im Stadtkern durch ständige Zuzüge und Wegzüge laufend ändere.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, dankte Frau Kals-Deußen für die Ausführungen und leitete zum nächsten Tagesordnungspunkt über.