Die Vorsitzende wies darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt mit dem Bericht über aktuelle Entwicklungen in der Arbeit des Jugendamtes unmittelbar an die Berichte in den vergangenen Sitzungen anknüpft und erteilte Herr Schulz das Wort.

 

Herr Schulz dankte der Vorsitzenden und erklärte, dass derzeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung, und hier insbesondere bei den ambulanten Hilfen, ein starker Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen sei. Hiermit in direktem Zusammenhang stehe ein entsprechender Kostenanstieg, da jeder Fall, in dem eine Hilfe beantragt und installiert werde, nicht unerhebliche monatliche Kosten nach sich ziehe.

 

Herr Schulz erklärte, dass man auf eine Stagnation der Fallzahlentwicklung gerade im ambulanten Bereich hoffe und man amtsintern bereits analysiert habe, warum ein solcher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen sei und wie diese Entwicklung zu begründen sei. Zunächst sei hier sicher der seit Beginn der Arbeit des eigenen Jugendamtes als wesentlichen Punkt des Arbeitskonzeptes praktizierte präventive Arbeitsansatz zu betrachten. Ziel dieses präventiven Ansatzes sei, bei bestehendem Bedarf frühest möglich geeignete niederschwellige und damit auch kostengünstige Hilfen zu installieren, um weiteren Hilfebedarf zu vermeiden und die Hilfen auf absehbare Zeit und im Sinne der Familien und Kinder wieder einstellen zu können. Zu diesem Ansatz gehöre zu wesentlichen Teilen eine enge Vernetzung und Kooperation mit anderen Behörden, Einrichtungen und Institutionen.

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern, so Herr Schulz, seien vermehrt Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen an das Jugendamt herangetragen worden. Viele Hinweise seien berechtigt an das Jugendamt eingegangen, sodass in der überwiegenden Zahl der Fälle jeweils eine Hilfe zu installieren gewesen sei, die wiederum entsprechende Kosten nach sich gezogen habe.

 

Eine ungünstige Folge dieser Entwicklung sei unter anderem, dass der ASD mit gleichem Personal eine weitaus höhere Fallzahl zu bearbeiten habe als dies zu Beginn der Arbeit kalkuliert worden sei. Aufgrund dessen und dem damit verbundenen Zeitmangel gehe die Möglichkeit jedes einzelnen Mitarbeiters, sich intensiv mit jedem Fall auseinander zu setzen , stetig zurück. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe in ihrem Prüfbericht und unabhängig von dieser Entwicklung bereits im letzten Jahr festgestellt, dass im ASD eine gewisse Unterbesetzung herrsche.

 

Herr Schulz erläuterte weiter, dass man aktuell die Fallzahl- und Kostenentwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung bei den Jugendämtern des Kreises Heinsberg sowie bei weiteren Jugendämtern im Regierungsbezirk Köln abgefragt habe. Hierbei sei festzustellen gewesen, dass überall ein starker Anstieg der Fallzahlen sowie der Kosten zu verzeichnen sei und Geilenkirchen diesbezüglich keine Ausnahme darstelle. Trotz der Entwicklung sowie der beschriebenen ungünstigen Bedingungen habe man aber auch feststellen können, dass sich die Entwicklung in keiner anderen Kommune im Bereich der Hilfen zur Erziehung günstiger darstellte als in Geilenkirchen.

 

Herr Schulz betonte, dass man sich amtsintern der Kostenentwicklung bewusst sein und durch ein gutes Controlling und Teamarbeit versuche, der Entwicklung im Sinne der Stadt entgegen zu steuern. So habe man soeben in Zusammenarbeit mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg neue Leistungsstandards im Bereich der Hilfen zur Erziehung definiert, die einerseits Grundlage für die geforderte Leistung eines Trägers seien, andererseits aber auch ein transparentes Abrechnungssystem und eine Kostenkontrolle des jeweiligen Trägers sicherten.

 

Darüber hinaus habe man eine neue Hilfeform eingeführt, so genannte „Stand-By“-Hilfen. Hierbei gehe es darum, weniger schwer wiegende Fälle möglichst schnell wieder einzustellen, jedoch jederzeit für die betroffenen Kinder und die Familien im Rahmen einer Einzelfallunterstützung noch einmal zur Verfügung zu stehen.

 

Grundsätzlich, so Herr Schulz, seien aus der Sicht des Amtes unter den bisherigen Arbeitsprämissen die Einsparmöglichkeiten ausgereizt. Trotzdem habe man amtsintern die Frage aufgeworfen, ob mittel- und langfristig vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung nicht von der bisherigen Arbeitsweise abgewichen werden müsse und man in diesem Zusammenhang die Zugangsvoraussetzungen zu einer Hilfe und damit die Maßstäbe für die Arbeit des Amtes neu definieren müsse. Hiermit verbunden sei dann auch die Frage, ob laufende Hilfen, beispielsweise Hilfen für junge Volljährige, nicht frühzeitiger beendet werden müssten. Hierbei unterstütze man jedoch dann die Entwicklung des Jugendlichen nicht mehr zum Ende. Die Folge seien dann jedoch oftmals und vermehrt Konflikte mit dem Gesetz und der ständige Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe.

 

Herr Schulz erklärte, dass in diesem Zusammenhang auch die Politik gefordert sei, eine Richtung vorzugeben, an der sich die zukünftige Arbeitweise des Jugendamtes orientieren werde.

 

Frau Thelen erklärte, dass ein Gespräch mit den Bündnisparteien im Rat der Stadt stattgefunden habe und das Thema bereits diskutiert worden sei. Hierbei sei eindeutig zum Ausdruck gebracht worden, dass keine Einsparungen auf Kosten der Jugendlichen erfolgen dürfen. Einsparungen müssten auf anderen Gebieten erzielt werden.

 

Frau Brandt betonte, dass das Kindeswohl jederzeit im Vordergrund stehe und dass es daher auch vor dem Hintergrund eines drohenden Haushaltsicherungskonzeptes schwierig sei, Kosten in diesem Bereich zu deckeln. Darüber hinaus sei jedes Kind, welches nicht in die Jugendgerichtshilfe wandere und straffällig werde ein Gewinn für die Gesellschaft. Dies diene im Übrigen auch dem Schutz der Bürger. Es dürften keine Kosteneinsparungen zu Lasten der Jugendlichen erfolgen.

 

Herr Kappes schloss sich der Meinung seiner Vorredner an und erklärte für die CDU-Fraktion, dass jede Hilfe in der Arbeit mit Jugendlichen wertvoll sei und die daraus resultierenden Kosten und finanziellen Belastungen zu tragen seien.

 

Frau Müller-Ohligschlaeger wandte ein, dass die Art der Hilfe entscheidend für einen Erfolg sei. Nicht jede Hilfe greife. So sei auch die Jugendgerichtshilfe nicht immer erfolgreich, um Jugendliche wieder auf die richtige Bahn zu setzen. Nach den Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit habe die aufsuchende Jugendhilfe in Geilenkirchen eine positive Wirkung bei den Jugendlichen entfaltet.

 

Frau Gerhards als Koordinatorin der sozialen Dienste des Jugendamtes erklärte, dass die Jugendarbeit in Teamarbeit ausgeübt werde und das die Art der einzusetzenden Hilfen grundsätzlich im Team erörtert und entschieden werden. Hierbei sei jedoch erkennbar, dass die Arbeit in und mit der Familie mit zunehmendem Alter der betroffenen Jugendlichen immer mehr in den Hintergrund trete und abnehme. Hier nehmen Hilfen wie beispielsweise die Erziehungsbeistandschaft eine zentrale Rolle in der Arbeit mit den Jugendlichen ein. Gerade jedoch in der Arbeit mit älteren Jugendlichen nehme die mobile Jugendsozialarbeit eine wichtige Rolle ein, da diese hierüber gut zu erreichen und anzusprechen seien.

 

Frau Tings erkundigte sich, wie mit einer Meldung über eine Kindeswohlgefährdung aus dem Bereich des Kindergartens oder der Schule verfahren werden, wenn die Eltern nicht mitwirkungsbereit seien und Hilfen ablehnten.

 

Frau Gerhards erklärte nach Aufforderung durch die Vorsitzende, dass zunächst immer die Frage zu klären sei, welche Art von Kindeswohlgefährdung vorliege. Hier unterscheide man zwischen der existentiellen Kindeswohlgefährdung, bei der die Gesundheit und das Leben des betroffenen Kindes gefährdet sei. Daneben bestehe die so genannte latente Kindeswohlgefährdung. Im Falle der existentiellen Kindeswohlgefährdung müsse das Jugendamt zum unmittelbaren Schutz des Kindes tätig werden und sofort eingreifen. Hier stelle sich in der Regel die Frage nach der Mitwirkungsbereitschaft der Eltern zu Beginn des Falles nicht.

 

Falls eine Kindeswohlgefährdung festgestellt werde, die ein Handeln im Sinne des Kindes erforderlich mache und die Eltern sich der Mitwirkung entzögen, beispielsweise durch eine nicht erfolgende Beantragung einer Hilfe zur Erziehung, sei ggf. das Familiengericht durch das Jugendamt anzurufen. Dieses könne die Eltern entsprechend verpflichten oder Teile der elterlichen Sorge entziehen, damit eine erforderliche installiert werden könne. Die Erfahrungen zeigten jedoch, so Frau Gerhards, dass die betroffenen Elternteile zu 99% für eine Mitarbeit zu gewinnen seien, sofern ihnen der Sinn und die Bedeutung des Handelns sowie der Hilfe durch das Jugendamt erläutert würden.

 

Herr Kassel erklärte für die FDP-Fraktion im Rat, dass das in die Jugendarbeit und die Jugendhilfe investierte Geld richtig investiert sei und dass auch er der Auffassung sei, dass hier nicht einzusparen sei. Mit Verweis auf die absehbaren überplanmäßigen Ausgaben und den erforderlichen Nachtragshaushalt bat er jedoch darum, erkennbare Kostenentwicklungen in die nächsten Haushaltsplanungen einfließen zu lassen und diesen korrekt zu planen. Somit könnten Korrekturen mitunter vermieden werden.

 

Beigeordneter Brunen stellte noch einmal klar, dass die angestoßene Diskussion über die Kostenentwicklung und die zukünftige Arbeitsweise des Jugendamtes keinen rein haushaltsrechtlichen Ansatz verfolge. Der Verwaltung gehe es nicht nur um eine Kostendeckelung. Es gebe jedoch immer wieder Fälle, bei denen erkennbar sei, dass keinerlei Hilfe mehr greife. Hier stelle sich dann, insbesondere vor dem Hintergrund des Kostendrucks, die grundsätzliche Frage, ob man in solchen Fällen noch Geld zum Fenster heraus werfen sollte.

 

Herr Kappes erklärte, dass allen Jugendlichen geholfen werden müsse. Eine Entscheidung für den Jugendlichen X und gegen den Jugendlichen Y sei sehr schwer zu treffen und aus seiner Sicht grundsätzlich nicht sinnvoll.

 

Frau Baldes erklärte diesbezüglich, dass man Jugendliche nicht aufgeben dürfen. Die  Erfahrungen aus ihrer langjährigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zeigten, dass viele der problematischen Jugendlichen die Kurve noch kriegen würden.

 

Die Vorsitzende erklärte, dass es sehr sinnvoll erscheine, das Arbeitskonzept des Jugendamtes und damit den frühen Einsatz der Hilfen fortzuführen. Eine Kostendeckelung stelle keine Lösung dar und sei daher abzulehnen.

 

Eine Zuschauerin warf die Frage in das Gremium, was die Alternative sei für Jugendliche, die keine Hilfe mehr erhielten.

 

Frau Gerhards erläuterte hierzu, dass eine durch die Einstellung der Hilfe bei einem Jugendlichen bewirkte Krise mitunter sehr hilfereich sei und positiv auf das weitere Verhalten und den Werdegang des Jugendlichen auswirke. Immer wieder neu installierte Hilfen bei immer wieder erfolgender Ablehnung produziere eine endlose Hilfeschleife, die jedoch keine Wirkung mehr zeige. Auch drastische Maßnahmen wie ein zweiwöchiger Jugendarrest führten bei bestimmten Jugendlichen zu einem Aha-Erlebnis und stellten einen Wendepunkt im Leben dar.

 

Frau Brandt stellte die Frage, ob solche Entscheidungen denn überhaupt politisch zu treffen sei, oder es sich nicht vielmehr um pädagogische Entscheidungen handele. Die vorherigen Erläuterungen zeigten eindeutig, dass es sich bei den zu treffenden Entscheidungen um rein pädagogische Entscheidungen handele, die für einen finanziellen Ansatz keinen Platz ließen. Sofern also in der Arbeit des Jugendamtes Entscheidungen zu treffen seien, hätten diese einen rein pädagogischen Charakter. Die Politik sei in diesem Zusammenhang völlig außen vor und dürfe diese Entscheidungen auch nicht über finanzielle Diskussionen steuern oder beeinflussen.

 

Herr Schulz betonte noch einmal, dass das Jugendamt sich der finanziellen Verantwortung bewusst sein und jederzeit kostenbewusst agiere. Die Verwaltung möchte in keiner Weise einen Freibrief. Jedoch müsse der Politik bewusst sein, dass der Arbeitsansatz des Jugendamtes kostenintensiv sei. Es gehe hier lediglich um die Verdeutlichung dessen und um eine Bestätigung der Rahmenbedingungen. In anderen Jugendämtern sei es jedoch bereits vorgekommen, dass der Kämmerer vor dem Hintergrund einer extremen Kostenentwicklung mehr Risikobereitschaft von den Mitarbeitern des ASD verlangt habe, um Kosten zu senken. Dies sei natürlich nicht verantwortbar. Es sei auch hier nicht das Ziel, wegzuschauen um Kosten zu senken. Nach Auffassung von Herrn Schulz rechnet es sich nach wie vor, wenn Heimfälle durch den frühzeitigen Einsatz ambulanter Hilfen vermieden werden können.

 

Frau Müller-Ohligschaeger erklärte auch, dass es großer Wichtigkeit sei, dass Hilfen möglichst frühzeitig einsetzten. Aus ihrer 18-jährigen Berufserfahrung als Familienrichterin könne sie bestätigen, dass sehr viele Gelder erfolglos ausgegeben wurden und werden. Oftmals helfe in den Fällen nur ein Aha-Erlebnis weiter. Man könne grundsätzlich schon entscheiden, ob und welche Einzelfälle aufgegeben werden. Die investierten finanziellen Mittel sollten gezielt für Fälle ausgegeben werden, die Hilfe brauchten und in denen die Hilfe Erfolg versprechend eingesetzt werden könne.

 

Frau Kals-Deußen betonte, dass das für die Belange von Kindern ausgegebene Geld immer gut investiert sei. Durch die im Jugendamt praktizierte Teamarbeit finde immer eine gute Einschätzung der Fälle statt.

 

Frau Gerhards ergänzte hierzu, dass man jederzeit aus den Erfahrungen lerne und nach dem Motte verfahre „Wiederhole nichts, was nicht funktioniert“. Man könne Jugendliche nicht abschließend fallen lassen. Jedoch spreche in einigen Fällen aus den Erfahrungen heraus manches dafür, Jugendliche sich auch einmal alleine zu überlassen. Oftmals berappelten sie sich dann wieder und wären weiteren Hilfen gegenüber zugänglich.

 

Herr Kappes erklärte, dass er hierin einen pädagogischen Ansatz sehe, bei dem die betreffenden Jugendlichen auch in Situationen beobachtet würden, um im Ernstfall eingreifen zu können.

 

Die Vorsitzende zeigte sich erfreut darüber, ein solch eindeutiges Meinungsbild über das Konzept und die Arbeit des Jugendamtes sowie den Einsatz von finanziellen Mitteln zu sehen. Als Ergebnis sei festzuhalten, dass das Jugendamt seine Arbeit in der bisherigen Weise fortsetzen solle und die Kostenentwicklung keinen Einfluss auf die erforderliche Ausgestaltung der Hilfen haben dürfte. Dann bat Frau Kals-Deußen Herrn Schulz, mit dem Bericht über die weiteren Tätigkeiten und Entwicklungen fortzufahren.

 

Herr Schulz erläuterte, dass die regelmäßig eingehenden Berichte aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe über anhängige Strafverfahren gegen Jugendliche eine hohe Bedeutung für die Arbeit der sozialen Dienste und des Jugendamtes insgesamt besäßen. Insgesamt könne festgestellt werden, dass die Zahl der Jugendstraftaten deutlich geringer geworden sei. Auch seien kaum mehr harte Straftaten zu verzeichnen.

 

Die Frage, die sich hier regelmäßig stelle, sei die nach dem Verhalten der Jugendlichen, die bereits einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten seien. Diesbezüglich sein erfreut festzustellen, dass viele Jugendliche lediglich mit nur einer Straftat auffielen. Hier spiegele sich auch die Arbeit der Jugendgerichthilfe sowie einer effektiven Jugendgerichtsbarkeit wieder. In den letzten Jahren habe ein Generationenwechsel bei jugendlichen Straftätern im Bereich schwererer Delikte fast gänzlich verhindert werden können. Hieraus ergebe sich für die Stadt Geilenkirchen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit für die Bürger ein hoher Nutzen. Weiter erläuterte Herr Schulz, dass man über den Kontakt zu zwei weiterführenden ortsansässigen Schulen bereits mehrere Vorträge zu straf- und zivilrechtlichen Folgen von Straftaten und zur Gerichtsbarkeit durchgeführt habe.

 

Zum Begrüßungspaket als einer Säule des Frühwarnsystems erläuterte Herr Schulz, dass man bisher 160 Familien besucht und das Begrüßungspaket überreicht habe. Lediglich zwei Familien hätten den Besuch abgelehnt. In der einen Familie seien beide Elternteile Sozialarbeiter und daher mit der Materie vertraut, die zweite Familien sei dem Jugendamt bereits bekannt gewesen. Ansonsten werde die Maßnahme sehr gut von den Familien angenommen. Dies sei unter anderem daran festzustellen, dass sich die Familien sehr gut auf den Besuch des Jugendamtes vorbereiteten und viele gute und gezielte Fragen stellten.

 

Im Rahmen des Patenschaftsmodells seien bisher 5 Patinnen geschult worden. Hiervon seien bisher 4 Patinnen in Familien in Geilenkirchen eingesetzt gewesen.

 

Nach wie vor sei festzustellen, dass die Kooperation mit den Kooperationspartnern sich sehr positiv gestalte.

 

Im Bereich der mobilen Jugendsozialarbeit habe es immer wieder personelle Engpässe, beispielsweise durch eine Schwangerschaft und diesbezüglich bedingte Ausfälle gegeben. Durch die Einstellung von Herrn Markus Kaumanns habe man die entstandene Lücke schließen können und gehe jetzt davon aus, die Arbeit in diesem Bereich kontinuierlich fortführen zu können. Herr Kaumanns zeichne sich insbesondere durch seine Erfahrungen in der Arbeit mit jugendlichen Straftätern in der JVA aus, die sehr von Vorteil für die Arbeit im Bereich der mobilen Jugendsozialarbeit seien.

 

Herr Schulz verwies weiterhin auf die an den Karnevalstagen durchgeführten Jugendschutzkontrollen, die sehr gut funktioniert hätten. Im Bereich von Geilenkirchen sei es zu keinen ernsthaften Rettungseinsätzen für Jugendliche aufgrund überhöhten Alkoholkonsums gekommen. Dies sei sehr erfreulich gewesen.

 

Frau Müller-Ohligschlaeger stellte fest, dass der Anteil weiblicher Straftäter gestiegen sei und erkundigte sich, ob diesbezüglich bereits entsprechende Maßnahmen durch das Jugendamt geplant seien.

 

Frau Gerhards erklärte, dass ab Sommer 2010 eine Jahrespraktikanntin im Jugendamt eingesetzt werde, deren Arbeitsschwerpunkt auch im Studium im Bereich Mädchenarbeit liege und das das Thema in diesem Zusammenhang erhöhte Bedeutung erlange.

 

Abschließend verwies Herr Schulz auf eine Ausstellung des Weißen Rings mit dem Titel „Opfer“, die in diesem Jahr im Haus Basten gastieren werde. Die Ausstellung zeige sehr drastische und eindrückliche Fotos von häuslicher Gewalt und deren Auswirkungen. Ziel der Ausstellungen sei es, Opfer häuslicher Gewalt zu ermutigen, sich Hilfen in ihrer Notsituation zu suchen und diese anzunehmen.

 

Frau Grein erkundigte sich danach, ob die Ausstellung von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vorab betrachtet werden kann, damit man eine eigene Entscheidung darüber treffen könne, ob man die Ausstellung weiter empfehle oder nicht.

 

Die Vorsitzende fragte nach, ob nicht eine kurze Präsentation der Ausstellung im Besprechungsraum des Jugendamtes möglich sei.

 

Herr Schulz erklärte hierzu, dass damit der Weiße Ring einverstanden sein müsse, da grundsätzlich, insbesondere wegen der Wirkung der Ausstellung, ein größerer Rahmen für diese vorgesehen sei.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass man eine Information in Form eines Bildkataloges etwa einen Monat vor Ausstellungsbeginn erhalten werde, in dem die Bilder der Ausstellung enthalten seien. Dieser könne zur Betrachtung für die Mitglieder des Ausschusses genutzt werden. Es könne hierzu ein gemeinsamer Termin mit den interessierten Ausschussmitgliedern vereinbart werden.

 

Herr Schumacher erklärte, dass er aus seiner beruflichen Erfahrung wisse, dass die Ausstellungen des Weißen Rings generell sehr gut seien und von den Effekten lebten. Man solle diese und damit den Eindruck der Ausstellung nicht durch eine vorab stattfindende Betrachtung von kleinformatigen Bildern kaputt machen. Herr Schumacher schlug daher vor, die Ausstellung mit dem gesamten Jugendhilfeausschuss vor der nächsten planmäßigen Sitzung am 02.11.2010 zu besuchen.

 

Die Vorsitzende erklärte, dass für den gemeinsamen Besuch der Ausstellung durch den Ausschuss noch ein entsprechender Zeitpunkt festgelegt und mitgeteilt werde. Interessierte Ausschussmitglieder könnten dann an dem Besuch der Ausstellung teilnehmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: