Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 im Hinblick auf die überbaubare Fläche wird befreit gem. § 31 Abs. 2 BauGB zum Zwecke der Reha-Erweiterung des Krankenhauses gemäß Bauantrag, Az. 405/16.

 


Bürgermeister Schmitz erläuterte, dass das Reha Zentrum am St. Elisabeth Krankenhaus erweitert werden solle. Zum Zwecke der Genehmigung eines Bauantrags für den Erweiterungsbau bedürfe es der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Geilenkirchen. Die Vorlage gehe ausführlich auf die Neubaumaßnahme ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0