Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 in der Stadt Geilenkirchen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 


Bürgermeister Schmitz erläuterte den Tagesordnungspunkt. Hier gehe es um das vom Aktionskreis Geilenkirchen beantragte Offenhalten von Verkaufsstellen in 2017. Das betreffe die Sonntage 19. März (Autoausstellung), 11. Juni (Culinara), 15. Oktober (Herbstfest) und 3. Dezember (Nikolausmarkt) sowie Frühlingsfest am 09. April und Herbstfest am 03. September in Niederheid.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0