Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52 der Stadt Geilenkirchen in der Fassung der 1. Bebauungsplanänderung wird befreit gem. § 31 Abs. 2 BauGB zum Zwecke der Bebauung des ehemaligen Spielplatzgrundstückes an der Walloniestraße mit zwei Einfamilienhäusern.

 


Stadtverordneter Benden beschrieb die jetzige Bepflanzung der in Rede stehenden Fläche mit Bäumen und einer Hainbuchenhecke. Durch die Änderung der Nutzung und Bebauung der Fläche müsse man wohl in den sauren Apfel beißen und Bäume und Hecken beseitigen. Er fragte nach, ob eine Ausgleichsbepflanzung an anderer Stelle vorgesehen sei.

 

Beigeordneter Mönter entgegnete, dass kein Ausgleich vorgesehen sei. Es liege kein Eingriff im Sinne des Gesetzes vor. Durch die Änderung der Nutzung des Spielplatzes werde eine Maßnahme an einem alternativen Standort vermieden, so dass Flächenbereich an anderer Stelle nicht verändert werde.

 

Stadtverordneter Benden stellte fest, dass es trotzdem nicht verboten sei für Ersatz zu sorgen. Auf dem Gelände würden jahrzehntealte, gut ausgewachsene Bäume gefällt. Die Stadt könne doch mit Vorbildcharakter voran schreiten; der Rat könne hier ein positives Signal nach außen setzen. Er wünsche sich, dass der Ausgleich mit aufgenommen werde.

 

  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

4

Enthaltung:

0