Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Bürgermeister Schmitz erläuterte einführend, dass nun der Tätigkeitsbericht des Behindertenbeauftragten der Stadt Geilenkirchen folge. Hier könne er jedoch schon mitteilen, dass sich die Bezeichnung ändern werde und man sich alsbald an den Namen „Inklusionsbeauftragter“ gewöhnen müsse. Er gebe nun das Wort an Herrn Pütz weiter.

 

Herr Pütz begrüßte den Bürgermeister, die Beigeordneten, die Stadtverordneten, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Pressevertreter. Er erklärte, dass er wie in den vergangenen Jahren am Ende seiner Amtsperiode einen Tätigkeitsbericht vorstelle. Erst kürzlich habe aber jemand aus den Reihen des Rates einen interessanten Vorschlag gemacht. Er habe gefragt, warum er die Intervalle zwischen den Berichten nicht verkürze und häufiger als alle zwei Jahre über seine Tätigkeit berichte. Diesen Vorschlag halte er für sehr gut. Für die heutige Sitzung sei er gebeten worden, sich kurz zu fassen und dieser Bitte werde er natürlich nachkommen. Die Aufgaben des Behindertenbeauftragten und die damit einhergehenden Aktivitäten werden in Zusammenarbeit mit der Presse regelmäßig dargestellt. Zunächst wolle er zum Thema Barrierefreiheit für die kommende Landtags- bzw. Bundestagswahl etwas sagen. Wie beim letzten Mal würden Unterlagen zur Wahl in vereinfachter Sprache wie auch Broschüren zur Verfügung gestellt. Es gebe die Möglichkeit, barrierefreie Wahllokale zu besuchen. Des Weiteren würden  Wahlschablonen in den Wahllokalen bereit liegen. Der betroffene Personenkreis (Blinde und wesentlich Sehbehinderte) werde vorab schriftlich über die Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen unterrichtet. Daneben werde er mit der Presse noch einen gemeinsamen Termin unter Beteiligung des zuständigen Amtsleiters, Herrn Klee, für Mitte April vereinbaren. Hierbei soll ebenfalls über die Vorkehrungen für eine barrierefreie Wahl in Geilenkirchen gesprochen werden.

Einen weiteren Meilenstein für Menschen mit Behinderungen habe die Landesregierung NRW Mitte 2016 mit seinem Inklusionsstärkungsgesetz als erstes deutsches Bundesland überhaupt erreicht. In dem Gesetz und der entsprechenden Verordnung werde die leichte Sprache in § 7 geregelt. So sollten Broschüren und Informationen barrierefrei und in leichter Sprache zugänglich gemacht werden. Zunächst stand der Verwaltungsvorstand der Sache distanziert gegenüber; der Behindertenbeauftragte versprach nach einem Sponsor zwecks Übernahme der entstehenden Kosten zu suchen – dies sei auch gelungen. Das Institut für Technologie und Behinderungen in Wetter sei mit der Erstellung der Broschüre für Neubürger in leichter Sprache beauftragt worden; mit einer Fertigstellung sei im Frühjahr zu rechnen. Der Behindertenbeauftragte regte an, diese dann auch mittels der Presse entsprechend vorzustellen.

Die Bahnstrecke AC-MG werde ein Außenast des RRX. Dies mache die Anpassung der Bahnsteige an die ab Dezember 2020 erstmals eingesetzte neue Wagengeneration erforderlich. Wiederholt habe der Behindertenbeauftragte in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung auf die Umsetzung der Barrierefreiheit bei den im Stadtgebiet angesiedelten Bahnhöfen hingewiesen. Er habe in Zusammenarbeit mit der zuständigen Arbeitsebene der Stadt einen Forderungskataktlog erstellt, der beinhalte wie die Barrierefreiheit unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen (DIN Norm) aussehen müsse. Nach einer Besichtigung vor Ort durch Vertreter der DB und betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Herbst 2015 sei das Anliegen noch einmal verdeutlicht und bekräftigt worden. Voraussichtlich sollten in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses entsprechende Pläne vorgestellt werden. Es sei vereinbart, dass der Behindertenvertreter an dieser Besprechung teilnehme.

Herr Pütz wies auf die Bemühungen zwecks Barrierefreiheit des neuen Hallenbades hin. Hier würden die Anliegen von Menschen mit Behinderung in jeglicher Art berücksichtigt und umgesetzt.

Im Frühjahr 2016 habe sich der Beauftragte auf Bitten von Herrn Pfarrer Kaluza die neu geschaffene Barrierefreiheit an der Kirche in Lindern angesehen. Zwischen ihm und dem Pfarrer sei vereinbart worden, einen Antrag an den VDK Landesverband NRW zwecks Verleihung der Plakette für die Umsetzung des barrierefreien Bauens zu stellen. Diesem Antrag habe der VDK nach ausreichender Prüfung entsprochen. Die Plakette sei am 10.12.2016 entsprechend an die Verantwortlichen unter Beteiligung des stellvertretenden Bürgermeisters und vieler Ehrengäste verliehen worden. Somit sei dies die erste Kirche, die in NRW entsprechend ausgezeichnet worden sei. In diesem Zusammenhang habe er darauf hingewiesen, dass die Barrierefreiheit an St  Marien in GK erst dann zustande gekommen sei, als der WDR in der Sendung „Markt“ mehrfach darüber berichtet habe.

Die Barrierefreiheit in der ambulanten Reha im Krankenhaus Geilenkirchen habe der Beauftragte anlässlich einer ambulanten Reha im Jahr 2015 bemängelt. Hier sei Abhilfe geschaffen worden. Der Direktor der DRV Rheinland habe die Veränderung in Augenschein genommen. Man werde sich in Zukunft bei der barrierefreien Gestaltung der Vertragshäuser an das Beispiel aus Geilenkirchen anlehnen. Sowohl bei der Planung des neuen Parkhauses am Krankenhaus wie auch bei der Erweiterung der ambulanten Reha habe der Behindertenbeauftragte auf die Umsetzung der Barrierefreiheit nachhaltig hingewiesen.

Der Behindertenbeauftragte bat den Bürgermeister, seinen Dank ausdrücklich auch an die entsprechenden Arbeitsebenen im Hause weiterzugeben. Er bezeichnete die Zusammenarbeit als gut und konstruktiv.

Der Beauftragte berichtete weiter, über eine Initiative des Landes (1000 Außenarbeitsplätze). Danach sollten Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt seien, auf dem ersten Arbeitsmarkt erprobt werden. Er machte deutlich, dass eine Rückkehr in die Werkstatt jederzeit möglich sei und mit einer solchen Initiative keinerlei Garantie auf Übernahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verbunden sei. Er regte noch einmal an, solche Arbeitsplätze auch bei der Stadt zu schaffen. Er wies in diesem Zusammenhang auf die diesbezügliche Zusage des Bürgermeisters anlässlich eines Gespräches mit den Fraktionsvorsitzenden im Sommer 2016 hin. Derzeit seien von den 1000 Außenarbeitsplätzen 768 Plätze besetzt.

Eine entsprechende VO „AG light“ sei in NRW wiederrum neu geschaffen worden. Sie betreffe Menschen, die in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, aber nicht die Voraussetzungen erfüllen, um auf einem Parkplatz, der mit dem Rollstuhlfahrer Symbol gekennzeichnet sei, zu parken. Hierauf sei in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt durch die Presse entsprechend hingewiesen worden.

Das Bürgerbüro sei barrierefrei. Der Behindertenbeauftragte schlug vor, an einem der Counter eine mobile Induktionsschleife für Hörbehinderte zu installieren. Hiermit seien Kosten von ca. 150 € verbunden. Er übergab dem Bürgermeister hierzu entsprechendes Info-Material.

Als Empfehlung bat der Beauftragte darum, insoweit es parteiübergreifend zur Vergabe einer Ehrenamtsmedaille komme, den Behindertenbeauftragten als „geborenes Mitglied“ in die Jury aufzunehmen.

Er erklärte weiter, dass er auch in Einzelfällen habe helfen und unterstützen können; er bat um Verständnis dafür dass aus datenschutzrechtlichen Gründen hierzu keinerlei detaillierte Ausführungen erfolgen könnten.

Am Ende seiner Ausführungen zitierte er im Jubiläumsjahr von Martin Luther von diesem folgendes: „Tritt fest auf, mach‘s Maul auf, hör bald auf.“ Ersteres, so Pütz habe er immer praktiziert, er habe vor seinem Ehrenamt Respekt. Letzteres tue er jetzt, indem er sich bei den Zuhörerinnen und Zuhörern für die Aufmerksamkeit bedanke.      

 

Stadtverordneten Benden meinte, dass er gerne eine Anmerkung machen würde. Herr Pütz wisse sehr genau, dass er ihn in der Vergangenheit kritisiert habe. Daher stehe ihm ausdrücklich das Recht zu, ihn zu loben und ihm an dieser Stelle für die geleistete Arbeit zu danken und dies sage er mit einem Lächeln. Herr Pütz habe seinen diesjährigen Bericht tatsächlich sehr kurz gehalten und es sei seines Erachtens der beste Bericht in einer Ratssitzung. Manches habe er einfach weg gelassen und vieles habe er auf den Punkt gebracht. Wieweit das Wirken des Amtes des Behindertenbeauftragten tatsächlich reiche, habe er in der vergangenen Woche auf einem Spaziergang mit seiner Frau festgestellt. Auf einem Weg entlang der Rue de Quimperlé habe er Verkehrsschilder gesehen, die sehr tief aufgehängt waren. Jeder würde unweigerlich dagegen laufen. Für Menschen mit einer Behinderung bspw. einer Sehbehinderung sei dies eine regelrechte Gefahrenstelle. Dies hätte er ohne die Sensibilisierung durch Herrn Pütz für Belange von Menschen mit Behinderung sonst vielleicht anders wahrgenommen. Daher wolle er ihm auch direkt die kleine Aufgabe mitgeben, sich die Situation vor Ort anzuschauen.

Herr Pütz versprach der Bitte nachzukommen.