Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung möge durch gezielte Nachfrage bei den Eltern der im Antrag genannten Einschulungsjahrgänge (2011, 2012 und 2013) in Erfahrung bringen, welche Kinder dieser Jahrgänge derzeit noch nicht sicher schwimmen können bzw. noch kein Schwimmabzeichen erworben haben.
  2. In einem weiteren Schritt soll die Verwaltung, nachdem die Bedarfe ermittelt wurden, mit den beiden ortsansässigen Schwimmvereinen (DLRG und ATV) eine Kooperation bezüglich eines solchen Schwimmunterrichts abstimmen.

 

Sobald die ersten beiden Punkte seitens der Verwaltung erledigt wurden, sind folgende Punkte durchzuführen:

 

  1. Die Kosten für den Schwimmkurs der Geilenkirchener Kinder bei einem Verein aus Geilenkirchen würden durch die Stadt Geilenkirchen übernommen werden.
  2. Als Start für diesen einmaligen Schwimmkurs wird laut Antrag das Zeitfenster zwischen den Sommerferien und den Herbstferien im Jahr 2017 vorgeschlagen.

 


Stadtverordneter Weiler zeigte auf, dass der Antrag im Grunde nicht vieler Erklärungen bedürfe. Der Vorschlag könne in Etappen umgesetzt werden, wenn die Verwaltung den generellen Bedarf in Erfahrung gebracht habe. Der Beschlussvorschlag zu Punkt 4 sollte nicht mit einer zu großen zeitlichen Verzögerung, aber spätestens unmittelbar nach den Herbstferien 2017 beginnen. Die Gefahr sei, dass trotz der Ausgleichsbemühungen zu viele Kinder keinen Schwimmunterricht erhalten. Wassergewöhnungsübungen bspw. das einfache Kopf unter Wasser tauchen, würden fehlen. Todesfälle durch Ertrinken bei Kindern seien leider viel zu häufig, so dass er die Zustimmung zum Antrag erhoffe. Lediglich die konkreten Zahlen fehlten, um en Detail zu planen.

 

Stadtverordneter Kravanja merkte an, dass seine Fraktion den Antrag mittrage. Die Bedarfe seien sicher gegeben, wenn auch eine konkrete Datenerhebung sinnvoll sei. Er plädierte jedoch dafür, über die einzelnen Unterpunkte des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Des Weiteren fragte er den Beigeordneten Brunen, ob die Kinder in den Folgejahren in der Schule Schwimmunterricht erhalten würden. Daneben sei die Finanzierung des fehlenden Schwimmunterrichts für die Eltern, die in Eigenregie selbst bezahlten Schwimmunterricht organisiert hätten, in gewisser Weise eine Bestrafung.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass die Schülerinnen und Schüler, die bislang keinen Schwimmunterricht erhalten haben ab dem kommenden Schuljahr in den weiterführenden Schulen alsbald entsprechend unterrichtet würden.

 

Stadtverordneter Benden klassifizierte den Antrag als „gut“ und lobte die Kolleginnen und Kollegen für die Einbringung. Die Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlags könnten denn auch zügig abgearbeitet werden. Die Ziffer 2 sollte vorab durchgeführt werden, um bei fehlenden Kapazitäten Alternativangebote zu schaffen.

 

Beigeorndeter Brunen stimmte zu, dass ein alternativer Weg vorhanden sein müsse, wenn Vereine keine Kapazitäten hätten, aber die grundsätzliche Bereitschaft zur Erteilung von Schwimmunterricht signalisiert worden sei.

 

Stadtverordneter Kleinen stimmte zu, dass die Notwendigkeit für Schwimmunterricht gegeben sei, um das bestehende Defizit zu decken. Er stimmte jedoch dem Stadtverordneten Kravanja zu, dass über die Punkte einzeln abgestimmt werden solle. Darüber hinaus erkundigte er sich, ob das Teilhabegesetz zur Unterstützung von finanzschwachen Familien in diesem Fall greife. Finanziell sollte seines Erachtens kein Freifahrtschein ausgestellt werden. Solange die finanzielle Seite nicht geklärt sei, schlage er die Abstimmung über die Punkte 1 und 2 vor.

 

Stadtverordneter Grundmann meinte, dass er im Zusammenhang mit dem Argument des Stadtverordneten Kravanja vom selbst bezahlten Schwimmunterricht, das Wort „Bestrafung“ für unangebracht halte.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen gab zu Bedenken, dass jedes Kind zeitlich verschoben schwimmen lerne. Daher frage sie sich, welchen Sinn der Antrag mache. Stadtverordneter Kravanja stimmte zu, dass er die Sinnhaftigkeit eines kommunal finanzierten Schwimmunterrichts bei einer Verpflichtung des Schulträgers zum Schwimmunterricht auch hinterfrage.

 

Stadtverordneter Weiler bedankte sich herzlich für die durchweg positive Rückmeldung zum Antrag. Er widersprach, dass aus Sicht seiner Fraktion der Punkt 2 noch vor allen anderen Punkten abgearbeitet werden müsse. Erst wenn der Bedarf ermittelt sei, könnten Vereine angesprochen werden. Es sollte keine Unruhe gestiftet werden. Erst wenn die Anzahl der Kinder bekannt sei, sollten die Vereine angesprochen werden. Vielleicht müssten sogar die Schwimmmeister mit ins Boot genommen werden. Vielleicht könne auch dem grundsätzlichen Mitgliederschwund in den Schwimmvereinen entgegen getreten werden, wenn das ein oder andere Kind im Anschluss einem normalen Schwimmverein beitrete. Damit würde eine „win-win“ Situation geschaffen.

 

Stadtverordnete Brandt teilte mit, dass sie auch die Abstimmung in Stufen über den Beschlussvorschlag befürworte.

 

Stadtverordneter Weiler schlug vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass zunächst die Punkte 1 und 2 abgearbeitet würden, bevor die Punkte 3 und 4 durchgeführt würden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0