Das Entwicklungs- und Sanierungskonzept der Sportfreianlagen der Stadt Geilenkirchen wird beschlossen.

 


Der Vorsitzende erteilte dem von der Verwaltung anwesenden Herrn Houben das Wort und bat diesen, zu dem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen.

 

Herr Houben erklärte unter Hinweis auf die den Ausschussmitgliedern vorliegenden Unterlagen keinen weiteren großen Vortrag zum Sanierungskonzept halten zu wollen. Er verwies insbesondere auf die vor der Sitzung erfolgten intensiven Gespräche mit den ortsansässigen  Vereinen und Schulen.

Herr Houben schlug den Ausschussmitgliedern vor, das nunmehr vorliegende Konzept zu verabschieden.

 

Frau Hölscher als Vertreterin des Stadtsportverbandes bestätigte die Aussagen von Herrn Houben und erklärte ergänzend, dass der Stadtsportverband sich mit den Vereinen zusammengesetzt habe und diesbezüglich auch Einzelgespräche geführt worden seien. Die Vereine seien alle einverstanden mit der erarbeiteten Prioritätenliste. Das habe der Stadtsportverband auch schriftlich für den Ausschuss fixiert.

 

Herr Benden dankte den Vereinen und dem Stadtsportverband für die geleistete Arbeit und stellte fest, dass man auf dem richtigen Weg sei. Kritik sei hier an die Politik zu richten, die das Thema in den letzten Jahren habe schleifen lassen. Seine Unzufriedenheit drückte Herr Benden jedoch gegenüber der Firma GEO3 aus. Man hätte hier nicht den Sachverstand bekommen, der von Anfang an hätte vorherrschen sollen. Die Kritik sei im Einzelnen darauf gestützt, dass das Konzept nach wie vor nur die Bedarfe und Aktivitäten der Vereine berücksichtige und der Schulsport völlig außen vor bleibe. Weiterhin sei eine fehlerhafte Darstellung der Mannschaftsstärken der Vereine erkennbar. Außerdem mache das Konzept keine im Einzelfall gelagerten Handlungsalternativen erkennbar. Die Politik brauche, um korrekte Entscheidungen treffen zu können, Alternativen. Es sei beispielsweise offensichtlich, dass eine neue Tartanbahn auf Jahre besser sei als stetige Erneuerung alter Technik. Auch seien Kunstrasenplätze nicht aufgeführt als Alternativen zu herkömmlichen und pflegeintensiven Rasenplätzen. Im Rahmen eines Gespräches mit Herrn Houben habe sich ergeben, dass hier Nachbesserungen möglich seien.

 

Eine Zustimmung seitens seiner Fraktion könne nur erfolgen, wenn bei einem Rückbau der Spielflächen in Prummern und Tripsrath die Flächen als Boltzplätze für die Jugendlichen erhalten würden. Auch müssten zukünftig die Arbeitsfelder Wartung, Erhaltung und Pflege der Anlagen besetzt werden. Es dürfe nicht wieder zu 15 Jahren Stillstand in dieser Hinsicht kommen. Die Kosten für die Wartung sollten regelmäßig in den Haushalt eingebracht werden.

 

Herr Benden schlug vor, dass der Beschluss dahingehend abgeändert werde, dass über die Einzelmaßnahmen jeweils im Rat noch einmal gesondert abgestimmt werden solle.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass die Verwaltung auch nicht abschließend zufrieden sei mit der Arbeit der Firma GEO3. Das Gutachten stelle einen Rahmenplan dar, der zunächst alle erforderlichen Maßnahmen zusammenfasse und ein grobes Finanzierungskonzept beinhalte. Die Einzelmaßnahmen müssten noch beschlossen werde. Hieran sei bereits erkennbar, dass bei den einzelnen Maßnahmen noch Veränderungen möglich seien. Gespräche diesbezüglich seinen vereinzelt bereits im Gange.

 

Her Houben führte aus, dass die jeweiligen Einzelmaßnahmen mit den Vereinen noch im Detail abgesprochen werden müssten und dass Änderungen dann machbar seien, wenn sie im vorgesehenen Finanzrahmen liegen würden. Hierbei seien auch insbesondere zukünftig entstehende Kosten zu berücksichtigen. Die Verwaltung könne sich auch Maßnahmen im Rahmen eines Joint Venture mit den Vereinen vorstellen. Hierbei könnte es möglich sein, dass die Vereine Gegenleistungen für finanzielle Leistungen der Verwaltung erbringen würden. Unter Bezugnahme auf die Sportplätze in Prummern und Tripsrath erklärte Herr Houben, dass diese nicht unbedingt entfernt werden müssten. Vor allem ihrer Aufgabe als Sportplatz könnten sie, in welcher Form auch immer, weiter dienen.

 

Herr Grundmann schilderte, dass seine Fraktion über das Sanierungskonzept kontrovers diskutiert habe. Er vertrat die Auffassung, dass das Konzept als Richtlinie für die Durchführung der Einzelmaßnahmen betrachtet werden solle. Wichtig seien hier die noch zu treffenden Einzelentscheidungen über jeweils durchzuführenden Maßnahmen. Er dankte ausdrücklich dem Stadtsportverband, den Vereinen sowie der Verwaltung für die Nachbearbeitung des ursprünglich vorgestellten Konzeptes.

 

Herr Speuser erkundigte sich danach, was mit dem alten Sportplatz in Lindern passieren werde.

 

Hierzu erklärte Herr Houben, dass dieser nicht Bestandteil des Sanierungskonzeptes sei. Ein Auftrag zur Prüfung der weiteren Verwendung habe nicht vorgelegen. Über eine solche müsse zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

Herr Weiler schloss sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Er fragte jedoch nach, ob es einen Bestandsschutz für Flutlichtanlagen gebe, sofern die umliegende Wohnbebauung erst nach der Errichtung des Sportplatzes entstanden sei. Er wies darauf hin, dass, sobald eine Flutlichtanlage erwähnt würde, auf eine Genehmigungspflicht im Rahmen der entstehenden Emissionen hingewiesen würde. Herr Weiler schlug vor, einen Beschluss des Konzeptes als Rahmen für die Einzelmaßnahmen zu fassen. Die Einzelmaßnahmen sollten jedoch noch einmal überprüft werden. Die Renovierung des Tennenplatzes im Waldstadion sei beispielsweise mit 548.000 € veranschlagt. Ein Kunstrasenplatz hingegen koste 500.000 €. Hier sei fraglich, ob unter Berücksichtigung des jeweiligen Pflegeaufwandes die Renovierung des Tennenplatzes wirklich die wirtschaftlichere Lösung sei.

 

Herr Houben erklärte, dass sich dies seiner Kenntnis entziehe, da er kein Baurechtler sei. Bei Gebäudeerneuerungen sei es jedoch so, dass hierzu in der Regel Genehmigungen zu erteilen seien. Die moderne LED-Technik eröffne jedoch neue Möglichkeiten auch im Hinblick auf die Abstrahlwinkel der Lampen, sodass die Anwohner nicht unbedingt gestört würden. Eine Belästigung durch die Flutlichtanlagen sowie ein ggf. bestehender Bestandsschutz müssten jedoch im Einzelfall geprüft werden. Im Fall eines bestehenden Bestandsschutzes für die Sportanlagen in Würm und Kraudorf solle dieser den Vereinen schriftlich bestätigt werden.

 

Bezogen auf das vorgestellte Konzept und die sich anschließende Diskussion erklärte Herr Banzet, dass man aus etwas Schwachem etwas Gutes machen könne.

 

Der Vorsitzende stellte folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

Das Entwicklungs- und Sanierungskonzept der Sportfreianlagen der Stadt Geilenkirchen wird beschlossen. Die Einzelmaßnahmen werden in den jeweiligen Fachausschüssen beraten und beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

-

Enthaltung:

-