Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen. Das Schutzziel wird sowohl für Brandeinsätze als auch für Einsätze der technischen Hilfeleistungen auf 80% festgelegt.

 


Bürgermeister Schmitz führte aus, dass die Bezirksregierung Köln in den vergangenen Monaten die Ausnahmegenehmigungen mehrerer Kommunen im Regierungsbezirk überprüft habe, so auch die der Stadt Geilenkirchen. Die Vorlage gehe detailliert auf das Prozedere ein. Die Bezirksregierung habe mittlerweile erklärt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer neuen Ausnahmegenehmigung für die Stadt Geilenkirchen erfüllt seien. Sie bitte aber darum, die fortgeschriebene Fassung des Brandschutzbedarfsplanes durch einen neuen Ratsbeschluss bestätigen zu lassen, was wir hier heute dokumentieren könnten. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Geilenkirchen attestiere die Bezirksregierung Geilenkirchen einen der vordersten Plätze im gesamten Regierungsbezirk Köln, worauf man sicherlich stolz sein könne.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0