Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Ausschussvorsitzender Paulus teilte mit, dass die Planungen zum Umbau der Bahnhöfe Geilenkirchen und Lindern seitens der Stadt durch Herrn Techn. Beigeordneten Mönter vorgestellt werden.

 

Herr Ronneberger stellte die Frage ob Herr Pütz, der als Behindertenvertreter der Stadt zur Sitzung eingeladen worden sei, zu den Planungen aus seiner Sicht einige Anmerkungen vortragen dürfe.

Ausschussvorsitzender Paulus führte aus, dass Herr Pütz als Vertreter der behinderten Menschen immer gerne willkommen und seine Meinung wichtig sei.

Nachdem aus den Reihen der Ausschussmitglieder keine Einwendungen gegen ein kurzes Statement durch Herrn Pütz vorgetragen wurden, erteilte er zunächst Herrn Techn. Beigeordneten Mönter das Wort.

 

Herr Mönter führte aus, dass ursprünglich geplant war, dass die Bahn selbst die Planungen für die Bahnhöfe Geilenkirchen und Lindern vorstellt. Aus terminlichen Gründen sei es dazu leider nicht gekommen. Die Bahn habe der Verwaltung jedoch die Planunterlagen zur Verfügung gestellt und mitgeteilt, dass gegen die Planvorstellung durch die Verwaltung keine Einwände bestehen. Herr Mönter bezog sich auf die behindertengerechte Erschließung der Bahnhöfe und informierte darüber, dass die Deutsche Bahn im Zuge Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch Herrn Pütz einen Fragenkatalog mit Fragen erhalten habe, die im derzeitigen Planungsstadium noch nicht abschließend geklärt bzw. bearbeitet seien.

Dies seien Fragen zum Leitsystem, Fragen zur Länge und Beschriftung der Handläufe, der Ausstattung der Aufzüge mit einem zwei-Sinne Prinzip, Fragen zur Beleuchtung und Beschilderung an den Bahnsteigen und zur Anpassung der Sitzgelegenheiten für Menschen, die darauf speziell aufgrund ihrer Behinderung (Höhe der Sitzfläche) angewiesen seien.

 

Anschießend erläuterte Herr Mönter die Planungen anhand der als Anlage beigefügten Power-Point-Präsentation.

 

Im Anschluss an die Präsentation erteilte Herr Paulus Herrn Pütz das Wort.

 

Herr Pütz dankte dem Ausschuss für die Möglichkeit, zu den Planungen aus seiner Sicht Stellung nehmen zu dürfen.

Er führte aus, dass er in der vergangenen Woche gemeinsam mit Herrn Scholz eine Orts­besichtigung des Bahnhofs in Übach-Palenberg durchgeführt und festgestellt habe, dass die behindertengerechte Erschließung dort nur unzureichend umgesetzt worden sei.

So endeten die Handläufe an den Treppenanlagen exakt vor der letzten Stufe. Dies führe dazu, dass sehbehinderte Menschen abrupt den Halt und damit die Führung verlieren und die Gefahr eines Sturzes bestehe. Die entsprechende DIN-Vorschrift gebe hier vor, dass die Handläufe erst 30 cm vor bzw. hinter der Stufe enden dürften.

Auch fehlten die Handlaufinformationen in Braille- und taktiler Schrift sowohl im Bereich der Treppen- als auch im Bereich der Rampenanlagen.

Bei den Treppenanlagen seien lediglich die erste und letzte Stufe farblich markiert. Nach den Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes müssten alle Stufen farblich abgesetzt werden.

Im Bereich der Rampenanlagen fehlten die Richtungsinformationen und das Leitsystem. Zudem müsste die Höhe die Sitzgelegenheiten in den Wartehäusern angepasst werden. Die Sitzgelegenheiten seien für ältere Menschen zu niedrig angebracht.

Weiterhin seien die Fahrkartenautomaten so auszustatten, dass diese für behinderte Menschen selbstständig zu bedienen seien. Die Aufzugsanlagen seien für hörgeschädigte Menschen mit einem zwei-Sinne System auszustatten.

Er habe das Ziel, die im Stadtgebiet gelegenen Bahnhöfe zu Vorzeigeobjekten in Bezug auf die behindertengerechte Ausstattung zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen müssten noch dicke Bretter gebohrt werden.

 

Herr Paulus dankte Herrn Pütz für seine Ausführungen.

 

Auf die entsprechende Frage von Frau Banzet teilte Herr Mönter mit, dass der Fahrkarten­automat am Bahnhof in Lindern nicht im Rampenbereich, sondern gegenüber des Treppen Aufganges geplant sei.

 

Stadtverordneter Tartler erkundigte sich danach, ob die Unterführung unter Gleis 3 in Lindern im Zuge der Maßnahmen der Bahn hergestellt werde.

Herr Mönter führte aus, dass die Herstellung der Unterführung keine Maßnahme der Bahn im Zuge des RRX-Ausbaus sei. Die Unterführung sei erforderlich, um die später noch zu errichtende Park & Ride Anlage auf der gegenüberliegenden Seite des Bahnhofes an die Gleisanlagen anzuschließen. Daher werde eine Verlängerung der Unterführung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen.

Im Rahmen des heute vorgestellten Ausbaus sei jedoch vorgesehen, dass an die vorhandene Unterführung später angebunden werden könne.

Maßnahmenträger für die spätere Verlängerung der Unterführung sei nicht die Bahn, sondern die WestVerkehr GmbH.

 

Herr Ronneberger erkundigte sich nach der Möglichkeit am Bahnhof in Geilenkirchen im Bereich der vorhandenen P & R Anlage einen dritten Aufzug herzustellen.

 

Techn. Beigeordneter Mönter stellte klar, dass auf der Seite des Parkhauses keine Aufzugsanlage vorgesehen sei. Die Bahn sei zwar bei einem Umbau der Verkehrsstation zu einem behindertengerechten Ausbau verpflichtet. Dieser sei jedoch mit den geplanten zwei Aufzugsanlagen erfüllt, da die Gleisanlagen über die Aufzüge zu erreichen seien. Entsprechende Behindertenparkplätze seien im Bereich des Bahnhofsgebäudes, also auf der gegenüberliegenden Seite der P & R Anlage vorzusehen.

 

Herr Grundmann wollte wissen, ob zur Anbindung der späteren P & R Anlage am Bahnhof in Lindern auch ein Aufzug hergestellt werde.

 

Herr Mönter informierte darüber, dass der Zugang derzeit über eine Rampen- und Treppenanlage geplant sei.

 

Auf die entsprechende Frage von Herrn Rose entgegnete Herr Mönter, dass es für die Maße der Aufzugsanlagen Vorschriften gebe.

 

Herr Eggert erkundigte sich nach der Dauer der Ausbaumaßnahmen.

Herr Mönter teilte mit, dass die genaue Zeit noch nicht festgelegt sei. Die Dauer werde durch die seitens der Bahn vorgesehenen Sperrzeiten vorgegeben, die überwiegend in der Ferienzeit liegen werde.