Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Umwelt- und Bauausschuss schlägt dem Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

 

1.         Der Rat nimmt die Absicht der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH zur Kenntnis, den Ausbau der Energieerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien als erklärtes Ziel deutscher und europäischer Energiepolitik stärker zu unterstützen.

 

Der Rat beschließt zu diesem Zweck die mittelbare Beteiligung der Stadt Geilenkirchen durch die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH

 

(a) als Gründungskommanditistin an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von maximal EUR 8.500.000; sowie

 

(b) als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH unter Übernahme eines Geschäftsanteils mit einem Nennbetrag von maximal EUR 2.500 zu einem Kaufpreis in Höhe von maximal EUR 2.500 + Kosten

 

jeweils gemeinsam mit weiteren Stadtwerken. Die Beteiligungen dienen der unter Ziff. 2 beschriebenen anschließenden Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen im Rahmen des Green GECCO-Projekts mit der RWE Innogy GmbH.

 

2.         Der Rat beschließt des Weiteren

 

(a) den nachfolgenden Eintritt der neu gegründeten GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als Kommanditistin in die Green GECCO GmbH & Co. KG unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von EUR 490.000, entspricht einer Kapitalbeteiligungsquote in Höhe von 49 Prozent, sowie

 

(b) den Erwerb eines Geschäftsanteils an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der Green GECCO Verwaltungs GmbH mit einem Nennbetrag von EUR 12.250 (entspricht 49 Prozent des Stammkapitals) zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 12.250 € + Kosten durch die GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG;

 

Zweck der Green GECCO GmbH & Co. KG ist es, eine Vielzahl von Projekten durch Erwerb oder Gründung von einzelnen Projektgesellschaften auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien durchzuführen.

 

3.         Der Rat stimmt der Gründung solcher weiteren Projektgesellschaften zur Beteiligung und/oder Entwicklung an Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zu, die als 100-prozentige Tochtergesellschaften der Green GECCO GmbH & Co. KG ausgestaltet werden sollen. Hierbei ist eine Gesellschaftsform zu wählen, die den kommunalrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Risikotragung am ehesten Rechnung trägt. Dabei wird die wirtschaftliche Betätigung der zu gründenden Projektgesellschaften sich im Rahmen der einschlägigen kommunalrechtlichen Regelungen halten.

 

4.         Zu dem in Ziffer 3 benannten Zweck stimmt der Rat konkret der Gründung [bzw. dem Erwerb] von zunächst drei Projektgesellschaften, durch die Green GECCO GmbH & Co. KG zu.

 

5.         Die Vertreter der Stadt Geilenkirchen in der Gesellschafterversammlung der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH sowie die Vertreter der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH in der Gesellschafterversammlung der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH werden ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziffern 1 bis 4 beschriebenen Maßnahmen abzugeben. Dabei haben die Vertreter insbesondere die nachfolgenden Beschlüsse zu beachten:

 

5.1.      Dem Erwerb der Geschäftsanteile an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH und der Neufassung des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

 

5.2       Der Gründung der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wird zugestimmt.

 

5.3       Dem Eintritt der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als Kommanditistin in die Green GECCO GmbH & Co. KG wird zugestimmt.

 

5.4       Dem Erwerb von 49 Prozent der Geschäftsanteile an der Green GECCO Verwaltungs GmbH wird zugestimmt.

 

6.         Die Stellungnahmen zu der erstellten Marktanalyse, über die nach § 107 Abs. 5 GO NRW der Branchendialog mit den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel sowie den Gewerkschaften herbei zu führen ist, können bei Bedarf nachgereicht werden.

 

7.         Der Geschäftsführer der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH wird in die Gesellschafterversammlung der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH entsandt. Er ist Vertreter des Rates gemäß § 113 Abs. 1 und 2 GO NRW. Er hat die Interessen der Stadt Geilenkirchen zu verfolgen. Sofern Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse vorliegen, ist er an diese gebunden.

 

8.         Die vorgenannten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt einer in rechtlicher Hinsicht positiven Marktanalyse und rechtlich unbeachtlicher Stellungnahmen des Handwerks, der Industrie, des Handels und der Gewerkschaft und dem Ergebnis des Anzeigeverfahrens sowie einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde.


Für Rückfragen der Ausschussmitglieder stand Herr Pletz, Vertreter der EWV Stolberg, zur Verfügung.

 

Stadtverordneter Sybertz bemerkte, dass laut Sitzungsvorlage durch das geplante Vorhaben der EWV keine direkten Kosten für die Stadt entstünden. Er fragte nach, ob andere Nachteile für die Stadt entstehen könnten.

 

Herr Pletz führte aus, dass die Stadt grundsätzlich mit ihrem Stammkapitalanteil in Höhe von 550 € an der EWV Stolberg hafte. Dieses Szenario sei jedoch absolut unwahrscheinlich. Selbst wenn das Unternehmen Green Gecco Verluste ausweisen müsste, so stünden diesen Verlusten ausreichend hohe Erträge und Umsätze aus dem Kerngeschäft gegenüber.

 

Auf die entsprechende Nachfrage des Stadtverordneten Graf antwortete Herr Pletz, dass sich an der Gesellschaft Green Gecco neben der Firma RWE Innogy weitere 37 Stadtwerke mit je mindestens einem kommunalen Anteilseigner beteiligen würden. Die EWV Stolberg sei eines dieser Stadtwerke und hat ihrerseits 18 kommunale Anteilseigner.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz erkundigte sich nach den Kriterien zur Auswahl der Projekte und forderte auf, die Projekte nicht nur nach ökonomischen, sondern auch nach ökologischen Gesichtspunkten auszuwählen.

 

Herr Pletz erläuterte, dass die ersten drei Projekte bereits durch die Firma RWE Innogy ausgewählt worden seien. Jedes Projekt werde jedoch auf seine Vorteilhaftigkeit hin überprüft. Sowohl die RWE Innogy als auch die Stadtwerke-Beteiligungs-Gesellschaft könnten eigene Projekte andienen. In der Stadtwerke-Beteiligungs-Gesellschaft müssten 75 % der beteiligten Stadtwerke einem Projekt zustimmen, damit dieses durch die Dachgesellschaft Green Gecco realisiert werden könne. In der Summe müssen die Projekte ein bestimmtes Energieportfolio liefern, welches in der Sitzungsvorlage näher beschrieben ist.

 

Ausschussvorsitzender Conrads ergänzte, dass es bei allen Projekten um die Reduzierung von CO2-Emissionen gehe.

 

Stadtverordneter Melchers und Stadtverordneter Dr. Evertz bemängelten die Aufteilung der geplanten Gesellschaftsanteile bei der Firma Green Gecco (RWE Innogy 51 % und Stadtwerke-Beteiligungs-Gesellschaft 49%) und erkundigten sich nach den damit verbundenen möglichen Nachteilen.

 

Herr Pletz erläuterte, dass die Nachteile ausschließlich finanzieller Art, d. h. geringere Ausschüttung im Gewinnfall, seien. Das gesamte Projekt Green Gecco sei als eine Art Angebot der RWE Innogy zu verstehen, da diese die Firma Green Gecco bereits gegründet habe und momentan 100 % der Gesellschaftsanteile besitze.

 

Stadtverordnete Slupik begrüßte das Projekt in hohem Maße, da es der Reduzierung von Treibhausgasen und damit auch dem Klimaschutz diene.