a) Bürgermeister Schmitz teilte mit, dass in der Rechtstreitsache Stadt Geilenkirchen/Prospex der Stadt von der Anwaltskanzlei Dr. Finken mitgeteilt worden sei, dass die Klage gegen die Stadt Geilenkirchen in vollem Umfang und kostenpflichtig abgewiesen worden sei. Das Urteil mit den Entscheidungsgründen werde noch schriftlich bekanntgegeben. Die Klägerin könne gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Berufung einlegen.

 

b) Stadtverordneter Jansen bat die Verwaltung um Überprüfung der beiden Barbier-Läden in der Stadt. Ein ansässiger Friseur habe sich beschwert, dass dort kein Meister im Geschäft tätig sei, was gegen die Vorgaben der Handwerkskammer verstoße. Hier müsse Klarheit geschaffen werden. Es handele sich um die Läden gegenüber der Kreissparkasse und weiter oben auf der Konrad-Adenauer-Straße.