Der evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchen als Träger der Jugendhilfeeinrichtung Zille werden ab 01.06.2017 die in Rahmen der sozialpädagogischen Arbeit entstehenden Sach- und Mobilitätskosten sowie die Kosten zur Unterhaltung des durch Spenden erworbenen Großraum-PKW bis zu einer Höhe von jährlich 15.000 € erstattet. Der Erstattungsbetrag reduziert sich auf jährlich 11.000 €, sofern kein PKW für die Jugendarbeit mehr unterhalten wird.

 


Der Vorsitzende verwies auf die bereits in der letzten Sitzung erfolgte Diskussion und bat um weitere Wortmeldungen und ggf. weitere Diskussionsbeiträge.

 

Da Wortmeldungen nicht vorlagen, stellte der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

-

Enthaltung:

-