a) Bürgermeister Schmitz teilte mit, dass zukünftig Anlagen zu Vorlagen, die mehr als zehn Seiten umfassen und bei denen keine rechtliche Notwendigkeit besteht, nur noch digital zur Verfügung gestellt würden. Auf diese Weise trage die Verwaltung zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen bei und mindere darüber hinaus anfallende Kosten für den Druck der Unterlagen.

 

b) Bürgermeister Schmitz informierte weiter darüber, dass bzgl. der Errichtung der Lichtzeichensignalanlage durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW im Bereich der L 42, Einmündung Chorherrenstraße der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen in seiner Sitzung am 02.05.2017 einen Beschluss gefasst und diesen sowohl dem Petenten (Herrn Gero Ronneberger) als auch der Stadt zur Kenntnisnahme übersandt habe. Im Ergebnis werde die Landesregierung gebeten, innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Lichtzeichensignalanlage zu berichten, welche Auswirkungen die Anlage auf den Verkehr habe. Weiterhin sei der Petitionsausschuss der Meinung, es habe eine mangelnde Beteiligung des Rates der Stadt im Verfahren gegeben und er bitte die Stadt, durch Ratsbeschluss festzustellen, ob als Alternativmaßnahme ein Kreisverkehr gewünscht sei.

Aus Sicht der Verwaltung sei eine erneute Beschlussfassung im Stadtrat entbehrlich, da sich der Rat der Stadt nach Vorberatung in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 12.04.2016, bereits in seiner Sitzung am 27.04.2016 aufgrund eines Antrags der Fraktion Geilenkirchen bewegen! und FDP mit der Errichtung eines Kreisverkehrs befasst und folgenden Beschluss gefasst habe:

„Die Verwaltung werde beauftragt, intensive Gespräche mit dem zuständigen Straßenbaulastträger mit dem Ziel zu führen, dass dieser an der genannten Stelle statt einer Ampelanlage einen Kreisverkehr erstellt. Dabei sind sowohl eine langfristige Kosten-Nutzen-Betrachtung wie auch die mit dem Bau der B 221n zu erwartenden Verkehrsflüsse zu würdigen. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Umwelt- und Bauausschuss zu berichten. Die für den Bau und die Pflege entstehenden Kosten sollen vom zuständigen Baulastträger getragen werden. Der Kreisverkehr soll, falls genehmigt, ohne erhebliche Zeitverzögerung umgesetzt werden.“