Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Rat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Auf Nachfrage des Stadtverordneten Jansen erklärte Herr Goertz, dass die Grundsteuer B ein Gesamtvolumen von 4,6 € aufweise. Prozentual betrachtet halte sich eine Abweichung von 50.000 € vor diesem Hintergrund in Grenzen. Darüber hinaus rechne er mit weiteren Einnahmen bei der Grundsteuer B. Die Mehraufwendungen im Bereich Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen sei auf die höheren Aufwendungen im Bereich der Asylbewerberheime zurückzuführen. Nach der Abrechnung der Unterhaltungskosten sei klar geworden, dass der Ansatz hier nicht ausreiche.

 

Auf die Rückfrage des Stadtverordneten Kasper entgegnete Herr Goertz, dass das Hallenbad bisher keine Erträge oder Aufwendungen verursache sondern lediglich Investitionskosten, so dass es hier nicht aufgeführt werde. Zur Vorsteuerproblematik bzgl. des Schwimmbades gebe es noch keine Neuigkeiten. Das Finanzamt habe Ende März/Anfang April eine Sonderprüfung durchgeführt. Der Abschlussbericht stehe noch aus.