Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die weitere Beratung in der Angelegenheit wird auf die Ratssitzung am 12.06.2017 vertagt.


Bürgermeister Schmitz wies darauf hin, dass in der Vorlage im letzten Satz des Sachverhalts, vor dem Beschlussvorschlag, von drei Stellen die Rede sei. In der Vorlage und im Beschlussvorschlag würden allerdings vier Stellen aufgelistet. Natürlich müsse der letzte Satz vor dem Beschlussvorschlag entsprechend geändert werden, sodass die Verwaltung die baldige Einrichtung und Besetzung von vier Stellen vorschlage. Zudem werde der Rat am 12.07.2017 über den Punkt entscheiden und nicht wie in der Vorlage aufgeführt am 31.05.2017. Die Einrichtung und Besetzung der aufgeführten Stellen sei dringend erforderlich.

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Kleinen erklärte Herr Technischer Beigeordneter Mönter, dass im Stadtbetrieb im Sachgebiet Vergabe eine Stelle zwar besetzt sei, die Aufgaben jedoch wegen Krankheit seit mehreren Monaten nicht erfüllt werden könnten. Die Stelle im Stellenplan sei mit der erkrankten Person besetzt. Daher müsse eine neue Stelle eingerichtet werden. Die Anforderungen an das Sachgebiet könnten derzeit nicht erfüllt werden. Eine Kompensation innerhalb der Verwaltung im derzeitigen Stellenplan sei nicht möglich. Bei Vergaben habe es z. B. Probleme etwa beim Projekt zum Neubau des Hallenbades gegeben. Bei der Vergabe von Nachträgen habe es Verzögerungen und Beschwerden von Firmen gegeben. Die Einrichtung einer Sachbearbeiter-Stelle sei daher erforderlich. Zudem seien die Anforderungen im Bereich Vergabe in den letzten Jahren gestiegen und würden auch künftig steigen, da die Einführung einer E-Vergabe geplant sei und eine neue Vergabeverordnung erlassen werden solle. Daher bestehe erheblicher Handlungsbedarf.

Herr Stadtverordneter Kleinen machte darauf aufmerksam, dass die Personalkosten in den letzten Jahren stetig gestiegen seien und erkundigte sich, wohin das führen solle.

Auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Weiler legte Herr Technischer Beigeordneter Mönter dar, dass der Einsatz von zwei Mitarbeitern im Sachgebiet Vergabe auf Dauer sinnvoll sei. Nach dem Ausfall eines Mitarbeiters sei eine interne Versetzung durchgeführt worden. Allerdings könne nicht alles kompensiert werden.

Hinsichtlich der einzurichtenden Stelle für einen Elektriker im Stadtbetrieb erklärte Herr Technischer Beigeordneter Mönter auf Nachfrage des Herrn Stadtverordneten Weiler, dass die Stelle seit einigen Monaten unbesetzt war. Die Stelle sei nicht im Stadtbetrieb, sondern zur Deckung eines Bedarfs in einem anderen Bereich der Verwaltung wieder besetzt worden. Ursprünglich habe man überlegt, künftig nur noch einen Elektriker in der Stadtverwaltung zu beschäftigen. Mittlerweile werde jedoch der Einsatz eines zweiten Elektrikers als sinnvoll erachtet. Früher habe es zwei Elektriker und zwei Installateure gegeben, die Arbeiten in den ca. 90 Gebäuden der Stadt Geilenkirchen erledigt haben. Dadurch könnten zwei Teams bestehend aus je einem Installateur und einem Elektriker gebildet werden.

Herr Stadtverordneter Gerads hielt fest, dass sich die Personalkosten für einen Elektriker laut Stellenbewertung auf ca. 35.000 Euro jährlich belaufen würden. Der Elektriker habe u.a. die Aufgabe, Elektrogeräte zu reparieren und Isolationsmessungen durchzuführen. Fraglich ist, ob dies, wie von der Verwaltung vorgesehen, ein Geselle durchführen dürfe oder ob ein Meister eingestellt werden müsse. Möglicherweise sei der Einsatz eines Meisters wirtschaftlicher, da sonst ggf. ein Elektrikermeister eines externen Unternehmens für einzelne Angelegenheiten wie etwa zu Isolationsmessungen beauftragt werden müsste.

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass der Elektriker Anlagen warten und einstellen müsse. Es handele sich um eine Gesellen- und nicht um eine Meisterstelle. Die Sach- und Fachkunde eines Elektrikers ist wichtig. Einer der beiden Installateure ist Meister.

Herr Stadtverordneter Jansen legte dar, dass er die Erforderlichkeit nicht beurteilen könne und sich daher enthalten werde. Wenn Beamte eingestellt würden, würden auch später Kosten für Pensionen anfallen. Herr Stadtverordneter Jansen erkundigte sich, ob derzeit in den betreffenden Sachgebieten Beamte oder Beschäftigte eingesetzt würden.

Bürgermeister Schmitz führte aus, dass die Stellen sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte ausgeschrieben werden würden.

Herr Stadtverordneter Jansen regte an, den Beschlussvorschlag zu ändern und die Stellen für Beschäftigte und nicht für Beamte im Stellenplan einzurichten.

Herr Stadtverordneter Kleinen forderte, dass die Verwaltung für den nächsten HFA eine Übersicht der Stellen vorlegen solle, die derzeit besetzt sind, jedoch wegen Krankheit o.ä. nicht ausgeübt werden können. Außerdem solle aufgelistet werden, welche Stellen durch Personen in anderen Ämtern besetzt werden, wie etwa die ehemalige Stelle eines Elektrikers, die nun durch eine andere Person in der Verwaltung besetzt wird. Im Herbst müsse bei den Beratungen zum Haushalt 2018 geklärt werden, wo weiteres Personal benötigt werde.

Herr Stadtverordneter Weiler erläuterte, dass die Verwaltung eine Stelle sowohl als Beamten- als auch als Angestelltenstelle ausschreiben könne. Hinsichtlich einer Frage des Herrn Stadtverordneten Jansen erklärte Herr Stadtverordneter Weiler, dass mit dem Begriff „Sachbearbeiter“ Mitarbeiter in einer bestimmten hierarchischen Ebene der Verwaltung gemeint seien. Dies könnten sowohl Beschäftigte als auch Beamte sein. Wenn eine Stelle nur für Beschäftigte ausgeschrieben werde, würden ggf. qualifizierte Bewerber, etwa Beamte aus anderen Behörden, ausgeschlossen.

Herr Stadtverordneter Jansen betonte, dass er als gewählter Ratsvertreter eine Verantwortung für die Verwendung der Steuergelder der Bürger habe. Wenn Beamte anstelle von Angestellten eingestellt werden würden, müssten für diese Beamten auch Pensionsrückstellungen gebildet werden. Die Pensionsrückstellungen der Stadtverwaltung Geilenkirchen seien in der Vergangenheit stetig gestiegen und würden auch künftig wahrscheinlich weiter steigen. Fraglich sei, ob bei den Stellen, die nun laut Beschlussvorschlag durch Beamte besetzt werden sollten, hoheitliche Aufgaben erledigt werden würden.

Herr Erster Beigeordneter Brunen schilderte, dass bei den Stellen im Ordnungsamt sowie im Jugendamt hoheitliche Aufgaben erledigt werden würden. Allerdings sei es auch bei diesen Stellen möglich, Beschäftigte einzusetzen. Die Stellen sollen neu gebildet werden, um Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen und Aufgabengebieten einsetzen zu können. Die Stellen würden sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte ausgeschrieben, um eine wirkliche Bestenauslese im Einstellungsverfahren gewährleisten zu können. Es sei auch möglich, die Stellen im Stellenplan doppelt, nämlich sowohl im Beschäftigten- als auch im Beamtenbereich einzurichten. Dies würde jedoch den Stellenplan künstlich aufblähen und sei deshalb nicht sinnvoll.

Herr Stadtverordneter Grundmann führte aus, dass die SPD-Fraktion den Personalbedarf erkannt habe. Er unterstütze die Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Kleinen und forderte, dass die Verwaltung einen Personalentwicklungsplan vorlegen solle, um aufzuzeigen, wie viel Personal in welchen Bereichen in den kommenden ein bis zwei Jahren benötigt werde.

Herr Stadtverordneter Paulus regte an, die Diskussion bei Bedarf ggf. im nichtöffentlichen Teil weiter zu führen. Die im Haushaltsplan veranschlagten Personalkosten seien innerhalb der letzten etwa acht Jahre um ca. 50 Prozent gestiegen. Künftig müsse daher die Schaffung einer jeden neuen Stelle kritisch hinterfragt werden. Zudem müsse grundsätzlich auch innerhalb der Fraktionen geklärt werden, wie die Personalsituation der Stadt Geilenkirchen sich künftig darstellt bzw. darstellen soll. Die Herren Stadtverordneten Jansen und Kleinen hätten richtige Punkte benannt. Zwar würden diese nicht konkret auf der Tagesordnung dieser Sitzung stehen, jedoch müsse über diese Punkte gesprochen werden. In der Bezahlung gebe es zwischen Beamten und Beschäftigten wenig Unterschiede, jedoch seien Beamte auf Grund der Pensionsansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst zu teuer.

Herr Stadtverordneter Benden stimmte Herrn Stadtverordneten Paulus dahingehend zu, dass geklärt werden müsse, wie sich die Personalsituation der Stadt Geilenkirchen in Zukunft darstellen solle. Er sprach sich gegen eine befristete Ausschreibung aus, da dann die Gefahr hoch sei, dass kein geeignetes Personal gefunden werden könne. Die Verwaltung müsse zwar einerseits viele Aufgaben erledigen, jedoch bestehe auch Druck auf Grund der Haushaltslage. Die Verwaltung habe dargelegt, dass die Stellen für Beamte und Beschäftigte ausgeschrieben werden sollten. Fraglich sei, ob es rechtlich möglich sei, bei gleicher Qualifikation Beschäftigte vorzuziehen. Der Rat müsse einen Beschluss fassen. Die Pensionsrückstellungen müssten im Rahmen gehalten werden. Der Kämmerer berichte derzeit regelmäßig von steigenden Pensionsrückstellungen.

Herr Erster Beigeordneter Brunen wies darauf hin, dass die Verwaltung zur Vermeidung der Pensionslasten plane, künftig Auszubildende als Beschäftigte und nicht mehr als Beamte an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zu entsenden. Hierüber werde derzeit mit dem Personalrat diskutiert. Es stimme, dass die Personalkosten gestiegen seien, jedoch müsse auch beachtet werden, dass die Stadtverwaltung Geilenkirchen in den vergangenen Jahren massiv neue zusätzliche Aufgaben habe übernehmen müssen. Die Stellenmehrungen und damit steigende Personalkosten würden aus Aufgabenmehrungen, etwa in den Bereichen Kindergärten, Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen und Personalentwicklung resultieren. In einigen Bereichen wie bei Unterhaltsvorschussleistungen und Kindergärten erhalte die Stadtverwaltung zwar Erstattungen für zusätzliche Ausgaben, sodass nicht jede Personalkostensteigerung zu einer Mehrbelastung in identischer Höhe im Haushalt führt. Die Bevorzugung Beschäftigter bei gleicher Eignung im Stellenbesetzungsverfahren sei eine theoretische Angelegenheit, da es sehr unwahrscheinlich sei, dass es in einem Verfahren zwei Bewerber mit exakt identischer Qualifikation und Ergebnissen gebe. Bei der Personalauswahl verwende die Stadt Geilenkirchen ein ausgeklügeltes Punktesystem. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl werde ausgewählt. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass zwei Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen würden. Daher könne die Frage zur möglichen Bevorzugung Beschäftigter bei gleicher Qualifikation vernachlässigt werden.

Herr Stadtverordneter Weiler schlug vor, über die Angelegenheit in der Ratssitzung am 12.07.2017 abzustimmen. Bis dahin sollten die von den HFA-Mitgliedern aufgeworfenen Fragen geklärt werden.

Herr Klee erläuterte, dass im Stellenplan entweder eine Beamten- oder eine Beschäftigtenstelle eingerichtet werden müsse. In der Ausschreibung und dem Bewerbungsverfahren würden sowohl Beamte als auch Beschäftigte die Möglichkeit zur Bewerbung erhalten, sodass eine Bestenauslese möglich sei. Nach Einstellung der am besten geeigneten Person müsse der Stellenplan bei Bedarf angepasst werden, wenn etwa anstelle einer verbeamteten eine tariflich beschäftigte Person eingestellt werde.

Herr Stadtverordneter Volles führte aus, dass Elektrikergesellen viele Tätigkeiten ausüben könnten. Die Einstellung eines Meisters sei möglicherweise nicht rentabel, wenn dieser hauptsächlich Wartungsarbeiten durchführen sollte. Zudem sei fraglich, ob sich ein Meister bewerben würde, wenn eine Stelle ausgeschrieben werden würde, die hauptsächlich Wartungsarbeiten durchführen solle.

Herr Stadtverordneter Gerads erklärte, dass ein Geselle möglicherweise häufiger Fachbetriebe zur fachgerechten Aufgabenerledigung rufen müsse. Die Einstellung eines Meisters sei in diesem Fall möglicherwiese wirtschaftlicher.

Bürgermeister Schmitz rief zur Abstimmung über den von Herrn Stadtverordneten Weiler gestellten Antrag auf Vertagung der Entscheidung auf die nächste Ratssitzung am 12.07.2017 auf.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

3