Sitzung: 21.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0998/2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung im Wege einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW.
Bürgermeister Schmitz schilderte, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu aggressivem Verhalten von Kunden und Besuchern gekommen sei. Eine Person habe kürzlich trotz Hausverbot im Rathaus randaliert. Gewalt in öffentlichen Einrichtungen wie Rathäusern nehme bundesweit immer mehr zu. Aufgrund der Ereignisse und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei bereits, zunächst drei Tage lang probeweise, jedoch nun seit zwei Wochen ein Sicherheitsdienst mit geschultem Personal im Rathaus tätig. Dieser habe sich zur Zufriedenheit aller bewährt. Die Verwaltungsspitze beabsichtige, den Sicherheitsdienst zunächst für einen Monat fest zu engagieren und dann bis zum Jahresende zu verlängern. Dies unterstütze Bürgermeister Schmitz sehr. Die Kosten würden sich auf 4.000 Euro monatlich zzgl. MwSt. belaufen, sodass bei einer Beauftragung bis zum Jahresende Kosten in Höhe von 35.000 Euro entstehen würden. Bürgermeister Schmitz bat die Ausschussmitglieder um positiven Bescheid dieses dringlichen Beschlussvorschlags.
Herr Stadtverordneter Gerads erklärte, dass die Sicherheit der Mitarbeiter wichtig sei. Die Bürgerliste habe lange über die Angelegenheit diskutiert und werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Allerdings müssten der Bürgermeister und die Verwaltung alle möglichen rechtlichen Schritte einleiten, um so etwas künftig zu vermeiden. In einem Rechtsstaat wie Deutschland sei nicht akzeptabel, dass 35.000 Euro eingesetzt werden müssten, um für Sicherheit zu sorgen. Die Situation müsse gelöst werden.
Bürgermeister Schmitz berichtete, dass bereits Strafanzeige gegen die Person gestellt worden sei. Er sei in eine Klinik eingewiesen, jedoch mittlerweile wieder entlassen worden. Daher bestehe die Befürchtung, dass er wieder im Rathaus auftauche.
Herr Stadtverordneter Gerads stellte klar, dass der Schutz der Mitarbeiter wichtig sei, jedoch die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes nicht die Regel werden dürfe. Es sei nicht akzeptabel, dass man ständig Geld investieren müsse, um Kriminelle fern zu halten.
Herr Stadtverordneter Grundmann lobte die umgehende Reaktion des Bürgermeisters und der Verwaltungsspitze. Die Verwaltungsspitze arbeite derzeit an einem Sicherheitskonzept. Es sei bekannt, dass eine Ausnahmesituation zum Einsatz des Sicherheitsdienstes geführt habe. Für die Zukunft müsse hieraus gelernt und ein Sicherheitskonzept erstellt werden. Es müsse abgewogen werden, ob der Einsatz eines Sicherheitsdienstes dauerhaft oder nur zeitweise notwendig sei.
Frau Stadtverordnete Kals-Deußen erkundigte sich, wie häufig sich ähnliche Fälle ereignen würden.
Herr Erster Beigeordneter Brunen erklärte, dass ein vergleichbarer Fall bisher noch nie in der Stadtverwaltung Geilenkirchen vorgekommen sei und auch er in seiner Dienstzeit solche oder ähnliche Fälle noch nie erlebt habe. Kunden seien zwar teilweise renitent und aggressiv gegenüber den Mitarbeitern, wenn diese etwa keine Leistungen erhalten würden, jedoch sei ein Kunde kürzlich massiv gewalttätig gegenüber Personen und Sachen gewesen. Dies sei eine Ausnahmesituation gewesen.
Herr Stadtverordneter Jansen legte dar, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen würden. Man habe die Problematik erkannt und gesehen, dass etwas getan werden müsse. Allerdings stimme er dem Herrn Stadtverordneten Gerads dahingehend zu, dass es nicht akzeptabel sei, dass für die Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter durch Einsatz eines Sicherheitsdienstes Geld ausgegeben werden müsse. In Nordrhein-Westfalen und Hessen hätten einige Kommunen eine Initiative gestartet und würden den Bund dazu auffordern, die Kosten für kommunale Sicherheitskonzepte zu übernehmen. Der Bund sei verantwortlich für öffentliche Einrichtungen und Rathäuser. Die Polizei sei für den Schutz von Leib und Leben zuständig und bestehe aus Bundes- und Landesbediensteten. Bürgermeister Schmitz solle dafür sorgen, dass die Stadt Geilenkirchen sich der Initiative anschließt und auch Kontakt zu den Bürgermeistern der Nachbarkommunen aufnehmen. Zwar habe der Bürgermeister als Dienstvorgesetzter eine Fürsorgepflicht, jedoch sei es nicht primäre Aufgabe von Verwaltung, Bürgermeister und Rat, die Mitarbeiter zu schützen. Herr Stadtverordneter Jansen verwies auf Fußballvereine, die für den Schutz vor gewalttätigen Menschen auf die Polizei zurückgreifen könnten. Ein solcher Schutz durch den Staat stehe erst Recht der Verwaltung zu.
Herr Erster Beigeordneter Brunen stellte klar, dass die Person seit einigen Monaten Hausverbot im Rathaus der Stadt Geilenkirchen habe. Bei Betreten des Hauses werde die Polizei informiert und sei innerhalb von maximal fünf Minuten vor Ort. Innerhalb dieser wenigen Minuten könne jedoch viel geschehen. Auch in anderen Behörden, z.B. im Amtsgericht Geilenkirchen habe die Person Hausverbot. Dort gebe es eine Sicherheitsschleuse. Für eine solche Ausnahmesituation gebe es keine Patentlösung. Es könne nicht gewollt sein, das Rathaus im Rahmen der Umsetzung eines Sicherheitskonzepts zu einer Festung umzubauen. Einiges sei bereits getan worden, möglicherweise ist jedoch auch noch einiges zu tun.
Herr Stadtverordneter Paulus legte dar, dass er zustimmen werde, da die Personalentscheidung bereits auf den Weg gebracht worden sei. Mitarbeiter müssten geschützt werden, fraglich ist jedoch, mit welchen Mitteln. Eine Person, die für den Schutz zuständig sei, könne nicht gleichzeitig für alle Mitarbeiter sofort verfügbar sein. Möglicherweise könne überlegt werden, ob vor sensiblen Bereichen wie dem Jugend- und Sozialamt, in dem es in der Vergangenheit mehrere Auffälligkeiten gegeben habe, ein Warteraum eingerichtet werden könne. Personen könnten dann einzeln aufgerufen oder ggf. gar nicht hereingelassen werden. Möglicherweise könnten schwierigen Personen Leistungen etwa per Post erhalten, um sie aus dem Rathaus fern zu halten.
Abstimmungsergebnis:
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Ja: |
20 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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