Das Projekt „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“ wird im Jahr 2018 durchgeführt. Die erforderlichen Mittel i. H. v. 12.000 € werden im Haushalt eingestellt.


Herr Kleinen erklärte, dass das Projekt grundsätzlich als positiv zu werten sei. Ein Punkt habe seine Fraktion jedoch umgetrieben. Die Kosten für die Maßnahme selber i. H. v. 4000 Euro seien bereits als happig zu bezeichnen. Jedoch seien Fahrkosten i. H. v. 6000 € vor dem Hintergrund, dass man nunmehr wieder ein eigenes Bad zu Verfügung habe, nicht nachzuvollziehen und fragwürdig.

 

Herr Houben erläuterte hierzu, dass Fahrkosten entstünden, weil Kinder beispielsweise auch von Immendorf nach Geilenkirchen gebracht werden müssten. Die einzelnen Fahrstrecken seien nicht das Problem. Im Beschlussvorschlag könnten aber nur die Angebote der Fahrunternehmen angegeben werden. Wenn das Projekt über einen Zeitraum von 2 Wochen stattfinden soll, entstünden entsprechende Fahrkosten.

 

Herr Kleinen stellte fest, dass der Service für die Eltern sehr hoch sei und wollte wissen, wie viele Kostenanteile diese denn übernehmen würden.

 

Herr Houben erklärte, dass eine Kostenbeteiligung der Eltern während der Schulzeit problematisch sei.

 

Herr Banzet führte weiter aus, dass viele Eltern ihre Kinder lieber zu Hause lassen würden, sofern keine Kostenfreiheit bestünde.

 

Herr Benden erklärte, dass er das komplett anders sehe als Herr Kleinen. Kinder müssten vor Gefahren geschützt werden. Eltern sollten die Teilnahme der Kinder an so einem Projekt nicht wegen entstehender Kosten ablehnen müssen. Die Frage sei doch vielmehr, ob es gleichwertige Alternativen zum Projekt geben würde, beispielsweise durch die DLRG oder Schwimmmeister. Es seien jedoch viele Ausbilder erforderlich. Weder Vereine könnten das leisten noch die Stadt selber mit dem eigenen Personal.

 

Herr Thamer wies darauf hin, dass das Projekt ursprünglich im Rahmen des zuvor stattgefundenen Brandes durchgeführt wurde, um Schwimmunterricht für die Kinder zu ermöglichen, der durch das Schulschwimmen ausfallen würde. Jetzt habe man jedoch wieder ein eigenes Bad und nunmehr könne Schwimmunterricht wieder durch das Schulschwimmen erfolgen. Daher stelle sich die Frage nach der weiteren Notwendigkeit des Projektes.

 

Herr Houben erklärte, dass dies grundsätzlich richtig sei. Jedoch sein das Projekt in allen Kommunen sehr beliebt und würde den Anteil der Nichtschwimmer in kurzer Zeit sehr stark verringern. Es stelle sich hier die Frage, ob das Projekt grundsätzlich durchgeführt werden solle. Er verwies auf die Diskussion, ob alle Kosten gerechtfertigt seien, wenn auch nur ein Kind vor dem Ertrinken gerettet wird durch das Projekt. Die hier zu finanzierende Leistung sei keine Konkurrenz zum Schulschwimmen, vielmehr handele es sich um eine Leistung on top. Der Organisationsaufwand des Kreissportbundes sei hierfür sehr hoch.

 

Herr Weiler erklärte, dass man zuerst davon ausgegangen sei, dass mit dem neuen Bad das Projekt erledigt sei. Dies sei jedoch zu kurz gedacht gewesen. Die Schulen hätten gar nicht die notwendigen Hallenzeiten, um den Lehrplan abdecken zu können. Auch sei es so, dass die Kinder im zweiten Schuljahr Schulschwimmen hätten. Hier sei nicht nur das Schuljahr 2014/2015 betroffen, sondern auch noch die beiden Folgejahre, in denen kein Regelschwimmunterricht erfolgt sei.

 

Herr Houben verwies noch einmal darauf, dass hier eine Grundsatzentscheidung für die Zukunft zu treffen sei, ob das Projekt on top durchgeführt werden solle. Alle anderen Kommunen würden das Projekt trotz bestehender Bäder regelmäßig durchführen.

 

Herr Weiler fragte nach, für welches Schuljahr das Projekt in den anderen Kommunen durchführt werde.

 

Herr Houben erklärte, dass das Projekt im dritten Schuljahr vor den Sommerferien durchgeführt werde.

 

Herr Kappes stellte fest, dass das Projekt wegen des Hallenbadbrandes eingeführt worden sei und nicht dauerhaft weiter geführt werden solle. Er beantragte, eine Abstimmung für das Projekt auf 2 Jahre zu begrenzen.

 

Herr Grundmann schloss sich dem Antrag von Herrn Kappes an und ergänzte, dass der Sinn von Maßnahmen immer wieder zu prüfen sei. Schwimmunterricht sei sinnvoll, aber nach Ablauf von 2 Jahren sollte das Thema erneut diskutiert werden.

 

Herr Mesaros stellte fest, dass man seiner Ansicht nach in eine falsche Richtung laufe. Immer mehr Kinder würden trotz Schulunterricht nicht schwimmen können. Bei den hier diskutierten Kosten handele es sich um wenig Geld für einen hohen Wert. Andere Maßnahmen seien da bei weniger Gegenwert erheblich teurer.

 

Frau Thelen wandte ebenfalls ein, dass das Schulschwimmen nicht dazu führe, dass 100% aller Kinder schwimmen lernen würden. Das on top müsse hier sei. Das Geld wäre gut investiert und daher befürworte sie das Projekt und die Finanzierung.

 

Frau Brandt erklärte, dass man sich ja vielleicht daraufhin einigen könne, die Durchführung des Projektes zunächst nur für 2 Jahre zu beschließen.

 

Herr Kasper stellte zunächst fest, dass ihm die gesellschaftliche Entwicklung dahingehend aufstoße, dass immer weniger Eltern ihren Kindern das Schwimmen beibrächten. Er fragte nach, ob die Kosten bereits im Haushalt eingeplant seien.

 

Herr Banzet erklärte, dass die Kosten nicht gesondert eingeplant worden seien, sondern aus dem laufenden Budget getragen würden.

 

Herr Benden war der Auffassung, dass man hier für die Zukunft entscheiden solle. Es stelle sich diesbezüglich die Frage, ob das Programm jederzeit vom Kreissportbund verlängert werden könne.

 

Herr Houben stellte fest, dass dies möglich sei.

 

Der Vorsitzende fragte noch einmal nach, was mit einem Beschluss über zwei gemeint sei und ob man hiermit die Kalenderjahre 2018 und 2019 meine.

 

Beigeordneter Brunen erläuterte, dass für 2017 keine Entscheidung nötig sei. Für 2018 könne dann eine entsprechende Ratsvorlage für den Haushalt eingebracht werden. Danach könne das Thema jährlich neu beraten werden.

 

Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

-

Enthaltung:

1