Sitzung: 12.07.2017 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0982/2017
Beschluss:
Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §
4 Abs. 1 BauGB wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Der Entwurf der 72. Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage nach §
3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |