Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung im Wege einer Dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW.

 

Der Rat genehmigt die Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.

 


Bürgermeister Schmitz erklärte, dass aufgrund der Gefahrenlage im Rathaus ein Sicherheitsdienst beauftragt worden sei, der sich bereits bewährt habe. Mehrmals, so auch heute, sei der Sicherheitsdienst im Hause zum Einsatz gekommen. Der Haupt- und Finanzausschuss habe die Entscheidung über die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 35.000 € bis Ende des Jahres bereits getroffen. Diese Entscheidung müsse aber heute durch den Rat der Stadt genehmigt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0