Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Der Rat spricht sich für die Durchsetzung der ermittelten kommunalen Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen in den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018 aus.

 

2. An der GGS Geilenkirchen sollen drei Eingangsklassen gebildet werden.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz zustehenden Eingangsklassen umzusetzen.

 

 


Stadtverordnete Thelen führte aus, dass sie zunächst gerne die Sachlage erläutern würde um später auf den eigentlichen Antrag einzugehen. Im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur sei im November letzten Jahres die Zahl der Eingangsklassen für die Grundschulen der Stadt Geilenkirchen bestimmt worden. Ermittelt werde die Klassenzahl durch die Division der Schüleranmeldezahlen durch 23. Dies habe im Falle Geilenkirchens elf Klassen ergeben. Der Ausschuss habe diese Klassenanzahl einstimmig verabschiedet. Kurze Zeit später habe der Ausschuss, nachdem über Probleme bei der Klassenbildung berichtet worden sei, bestätigt, dass nach wie vor an elf Eingangsklassen festgehalten werde. Der Ausschuss habe die Verwaltung beauftragt, dies der Schulaufsicht entsprechend mitzuteilen. Als Schulträger habe die Stadt Geilenkirchen das Recht, die Anzahl der Eingangsklassen festzulegen. Die Bereitstellung von Lehrern etc. sei dabei nicht Aufgabe des Schulträgers, dies müsse vom Ministerium gewährleistet werden. Darüber hinaus wäre es ihrer Meinung nach richtig, vorab pro Schule die Anzahl der Klassen zu definieren und die Aufteilung nicht offen zu lassen. Insgesamt sei wichtig, dass eine größere Anzahl an Eingangsklassen die Zahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse vermindere, was sowohl den Kindern wie auch den Lehrerinnen und Lehrern zugutekomme.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass er den aktuellen Stand gerne darstelle. Die im November festgestellten Schüleranmeldezahlen würden sich erfahrungsgemäß im Laufe der Monate verändern. Die Bestimmung der elf Eingangsklassen als Ergebnis der Ausschusssitzung im vergangenen Jahr sei korrekt gewesen. So seien unter anderem für die KGS 82 Anmeldungen vorhanden gewesen, so dass die KGS tatsächlich kurz vor der 4-Zügigkeit gestanden habe. Die Zahl der Anmeldungen reduziere sich jedoch meist im Laufe der Monate, weil Kinder bspw. zurückgestellt würden oder Förderschulbedarf festgestellt werde. Bis heute habe sich die Anmeldezahl auf 75 reduziert. Letztlich sei dies ausschlaggebend für die Festlegung der Klassenanzahl, wobei die Klassengröße hier im Rahmen der Rechtsverordnung sei. Die Stadt werde im laufenden Verfahren nicht regelmäßig über die Entwicklung der Zahlen unterrichtet. Im Ergebnis sei eine 3-Zügigkeit bei 75 Kindern rechtlich zulässig. Natürlich habe der Träger das Recht die Eingangsklassenzahl zu bestimmen. Zu beachten sei jedoch immer auch der Konterpart in Form des Schulamtes. Und an der Schule sei die Höchstzahl für die 4-Zügigkeit nicht erreicht.

 

Stadtverordnete Thelen entgegnete, dass sie mit den Äußerungen des Beigeordneten nicht ganz einverstanden sei. Bereits im Februar sei Einspruch gegen das Vorhaben des Schulamtes, die Eingangsklassenzahl auf zehn zu reduzieren, erhoben worden. Die GGS habe aufgrund dieses Vorhabens bspw. begonnen, Schülerinnen und Schüler abzuweisen. Die Reduzierung der Schüleranmeldezahlen sei ihres Erachtens von außen gesteuert worden. Von einem Zufall könne nicht gesprochen werden. Rechtlich müsse die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Dass von außen die Zahl der Klassen vorgegeben werde, sei nicht im Sinne des Gesetzgebers. 

 

Stadtverordneter Kravanja teilte mit, dass seines Erachtens vermutlich alle im Raum elf Eingangsklassen für deutlich besser als zehn halten würden. Darüber hinaus müsse der GGS ermöglicht werden, alle Anmeldungen zu berücksichtigen. Hier könne nicht von einem Schüler die Einrichtung einer weiteren Klasse abhängig gemacht werden. Seines Erachtens müsse die Stadt beim Schulamt erneut die Einrichtung von elf Eingangsklassen beantragen. Das Anliegen des Rates sollte in diese Richtung gehen.

 

Beigeordneter Brunen meinte, dass der Rat die Meinung in einem Beschluss bestätigen sollte. Begründet werden könne dies damit, dass die Schüleranmeldezahlen in Kürze überschritten würden und eine weitere Klasse gebildet werden müsse.

 

Stadtverordneter Weiler erklärte, dass auch seine Fraktion für kleinere Klassen eintrete und die gesetzlichen Rahmen mit bis zu 29 Kindern pro Klasse nicht zielführend seien. Das Problem sei vermutlich die Klassenrichtzahl von 23, die zur Bestimmung herangezogen werde. Vorliegend  sei interessant zu wissen, wo die abgewiesenen Schülerinnen und Schüler hingegangen seien. Des Weiteren zeige die Erfahrung, dass im Laufe eines Schuljahres weitere Anmeldungen durch NATO Angehörige erfolgen würden. Seine Fraktion unterstütze den Vorschlag von elf Eingangsklassen.

 

Stadtverordneter Benden stimmte einem gemeinsamen Vorschlag des Rates für elf Eingangsklassen zu. Darüber hinaus stellte er fest, dass eine größere Anzahl an Eingangsklassen positiv für alle Schulen sei. Die Grundschule Teveren sei mit ihren internationalen Förderklassen bspw. nach wie vor sehr hoch belastet. Mit elf Eingangsklassen würde eine bessere Verteilung insgesamt stattfinden. Darüber hinaus schlage er vor, dass für das kommende Schuljahr tatsächlich die Anzahl der Eingangsklassen für jede Schule konkret festgelegt werde. In der jetzigen Situation müsse nun Druck auf das Schulamt ausgeübt werden. Den im Antrag genannten Beschlussvorschlag änderte er mit Blick auf die vorangegangene Diskussion ab.

 

Stadtverordneter Grundmann erklärte, dass durch den heutigen Beschluss an der GGS drei Klassen eingerichtet würden. Er frage sich jedoch, was uns zustehe und was passiere, wenn die Schule aus Unsicherheit weitere Schülerinnen und Schüler ablehne.

 

Beigeordneter Brunen antwortete, dass er das nicht prognostizieren könne. Grundsätzlich müssten abgewiesene Kinder mit einem Schulplatz versorgt werden, die Unterbringung an einer anderen Schule sei zwangsläufig gegeben.

 

Stadtverordneter Mesaros führte aus, dass das Gesamtverfahren zu den Schüleranmeldezahlen überdacht werden sollte und bspw. auch der Wohnort eines Schülers bzw. einer Schülerin berücksichtigt werden müsse.

 

Stadtverordneter Gerads bemerkte, dass er das Verfahren in diesem Jahr mittragen werde. In den kommenden Jahren sollte die Eingangsklassenzahl seines Erachtens zu einem Zeitpunkt festgelegt werden, wenn die Schüleranmeldezahlen feststünden. Auf diese Weise könnte vermieden werden, dass Schulen Kinder ablehnen müssten. Sinnvoll sei vor einer Entscheidung dann vielleicht eine Tendenz festzustellen. Momentan handele es sich jedoch um einen Blindflug, an dessen Ende nicht vorhersehbare Ergebnisse warten.

 

Stadtverordneter Benden teilte mit, dass das Schulgesetz NRW eindeutig sei und die GGS bei drei Eingangsklassen keine Schülerinnen und Schüler mehr weg schicken müsse. Gleichzeitig sei verständlich, dass Eingangsklassen mit 29 Kindern nicht hinnehmbar seien. Hier sei der Rat autark in seiner Entscheidungshoheit und bei 25 Kindern pro Klasse müsse Schluss sein.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0