Sitzung: 05.09.2017 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0993/2017
Ausschussvorsitzender Paulus
begrüßte Frau Dr. Szyska und bat um Vorstellung ihrer Präsentation über das
Projekt „Blütenband“.
Im Rahmen der Präsentation,
die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wurde zuerst die
Naturschutzstation Haus Wildenrath vorgestellt. Anschließend wurden das
eigentliche Projekt und die daraus resultierenden Möglichkeiten dargestellt.
Auch die Anwendung des Projektes auf das Stadtgebiet Geilenkirchen und die
daraus zu entwickelnden Möglichkeiten und Maßnahmen wurden aufgezeigt. Die
Kosten für eine Beteiligung der Stadt Geilenkirchen an dem Projekt „Blütenband“
wurden mit 3.300 € für 3 Jahre (Projektzeitraum), somit 1.100 € pro Jahr
beziffert.
Wie in der Präsentation unter
anderem dargestellt, bestätigte Frau Karl-Deußen den zunehmend schlechteren
Zustand der Obstbaumwiesen. Erfreulicherweise wären noch kleinere
Obstbaumwiesen in den umliegenden Dörfern vorhanden. Der Baumbestand sei aber
oftmals alt. Daher stelle sich die Frage, was zu tun sei, um hier Unterstützung
zu erfahren.
Frau Dr. Szyska erläuterte,
dass diesbezüglich eine Beantragung von Fördermitteln bei unterschiedlichen
Trägern möglich sei. Dort bekäme man dann einen Baum, den man pflanzen könne.
Beim Projekt Blütenband ginge es aber darum, die Thematik in die Fläche zu
bringen. Neben dem Pflanzgut würde eine umfangreiche Unterstützung und Beratung
angeboten. Auch Hilfestellungen bei den Förderanträgen wären inbegriffen.
Frau Slupik sprach dem Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seitens der CDU Unterstützung zu. Aber
seitens der CDU sei wichtig, dass insbesondere Flächen im Stadtgebiet Geilenkirchen
zwecks ökologischer Verbesserung profitieren sollten. Daher frage sie, ob
bereits bestimmte Flächen angedacht seien.
Frau Dr. Szyska
differenzierte die Auswahl der Flächen. Es könnten bei vorhandenen Obstbaumwiesen
notwendige Pflegeschnitte durchgeführt werden. Bei Bestandswiesen könnten
zusätzliche Obstbäume gepflanzt werden. Auch die Neuanlage einer gesamten
Obstbaumwiese könne realisiert werden. Hier könne z.B. zunächst Saatgut in
besonderer Artenzusammenstellung fürs Grünland zur Verfügung gestellt werden.
Im weiteren Schritt könnten insbesondere alte Obstsorten gepflanzt werden. Auch
eine Sonderveredelung der Bäume wäre denkbar.
Es sei zudem zu
berücksichtigen, dass es sich bei den Flächen nicht um zweckbestimmte Ausgleichsflächen
handeln dürfe.
Mögliche Flächen im
Stadtgebiet Geilenkirchen seien bis jetzt noch nicht festgelegt. Wie und wo
entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden können, solle nach Möglichkeit im
Rahmen einer Projektgruppe erörtert werden.
Herr Mönter ergänzte, dass
die Obstwiesen meist in privaten Besitz seien und nur wenige städtische Flächen
zur Verfügung stehen würden.
Ausschussvorsitzender Paulus
legte nahe, dass es größere Flächen in der Anflugschneise der NATO in Teveren
gäbe. Hier könne er sich eine Kompensation der durchgeführten Baumfällungen im
Rahmen von Obstbaumwiesen vorstellen.
Bezüglich der Finanzierung
stellte Herr Kleinen fest, dass die Beteiligung von 8 Kommunen und dem Kreis
Heinsberg vorausgesetzt worden war. Daher stelle sich nun die Frage, ob sich
die Projektbeteiligung von 3.300 € bzw. 1.100 € pro Jahr erhöhe, wenn eine der
Beteiligungen nicht zustande käme.
Frau Dr. Szyska konnte dies
verneinen. Der Betrag wäre definitiv fix. Bei einer geringeren Beteiligung
würde eine andere Kofinanzierung greifen.
Des Weiteren merkte Herr
Kleinen an, dass für die Projektbeteiligung freiwillige Leistungen
bereitgestellt werden müssten. Die Mehrausgaben müssten im Gegenzug bei der
Pflanzflächenbewirtschaftung eingespart werden. Dies fände er nicht gut, da die
Pflanzflächenbewirtschaftung seiner Meinung nach in der letzten Zeit bereits
sehr dürftig sei.
Herr Mönter widersprach
diesem Einwand. Die Heckenpflege könne z.B. im Rahmen dieses Projektes sinnvoll
eingebunden werden. Zudem wäre eine Einsparung von jährlich 1.100 € bei der
Pflanzflächenbewirtschaftung vertretbar.
Frau Rudzki erkundigte sich,
inwieweit die Förderanträge für die Projekte einer Kontrolle unterliegen
würden. Sei hier die Kontrolle durch die Stadt Geilenkirchen notwendig oder müssten
die Ziele und Ergebnisse sogar mit den Projektpartnern abgestimmt werden.
Gemäß Aussage der Frau Dr.
Szyska müssten sich die Zielvereinbarungen lediglich an den Oberthemen der
EU-Vorgabe orientieren. Der Inhalt könne vor Ort bestimmt werden und sei nicht
abstimmungspflichtig.
Frau Banzet begrüßte das
Projekt und sagte, die SPD würde dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
folgen. Ziel müsse aber die Flächenberücksichtigung im Stadtgebiet Geilenkirchen
sein.
Herr Conrads fasste nochmals
zusammen, dass die Förderung größtenteils den privaten Bereich betreffen würde.
Vorwiegend sei die Förderung von Streuobstwiesen angedacht. Es müsse im
eigentlichen von einer „Verhinderung des Sterbens dieser Wiesenart“ gesprochen
werden. Frage sei nun, was nach den 3 Jahren mit dem Projekt passiere.
Das Projekt würde nach den 3
Jahren beendet, bestätigte Frau Dr. Szyska. Es würden dann keine weiteren
Kosten für die Stadt entstehen.
Sie hoffe, dass durch das
Projekt eine Bewegung und Entwicklung in dieser Thematik angestoßen würde. Ob
nach den 3 Jahren eventuell andere Möglichkeiten bestehen würden, oder ob ein
neues Projekt angeboten werden könne, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
verbindlich gesagt werden. Hier sei zunächst die erhoffte Entwicklung der 3
Projektjahre abzuwarten.
Herr Bani-Shoraka begrüßte
die Bewahrung von Streuobstwiesen und die damit einhergehende nachhaltige
Ökologie ausdrücklich. Er hoffe, dass sich später viele Akteure für die
Thematik begeistern und für die Durchführung der Maßnahmen finden ließen.
Ergänzend erläuterte Herr
Eggert, dass die insgesamt 3.300 € für die Stadt für so ein tolles Projekt mit
gutem Gewissen leistbar seien, obwohl hier öffentliche Mittel vorwiegend den
privaten Akteuren zugutekäme.
Frau Dr. Szyska stellte
nochmals klar, dass insbesondere auch öffentliche Flächen für das Projekt sehr
gerne genutzt würden.
Herr Banzet erkundigte sich
nochmals nach eventuellen Folgekosten, die sich z.B. aus der Pflege der Bäume
ergeben könne.
Frau Dr. Szyska bestätigte
nochmals, dass es keine weiteren Kosten geben werde und der Betrag von 3.300 €
für die gesamten drei Jahre fix sei.
Wenn gewollt, könnten jedoch
weiter Maßnahmen, wie z.B. eine Weiterbildungsmaßnahme für die
Bauhofmitarbeiter gerne zusätzlich gebucht werden.
Abschließend erkundigte sich
Frau vom Scheidt, inwieweit nun die maßgebenden öffentlichen und nicht
öffentlichen Flächen ermittelt werden sollen, bzw. wie die Bürger auf das
Projekt aufmerksam gemacht werden sollen.
Frau Dr. Szyska wies darauf
hin, dass das Potential bei den öffentlichen Flächen zunächst noch geprüft
werden muss. Die Realisierung bei öffentlichen Flächen sei einfacher, da eine
als Förderungsbedingung geknüpfte verbindliche Verpflichtung für die
Beibehaltung der Obstbaumwiesen von 10-15 Jahren mit den Städten
unkomplizierter sei.
Die Bevölkerung würde mittels
der üblichen Pressemedien, Workshops und Aktionstage zu dem Projekt aufgerufen.
Auch die gemeinsame Bepflanzung von Wiesen, z.B. mit Schulen, Kindergärten,
Hegeringen und Dorfgemeinschaften sei ausdrücklich erwünscht und angedacht. Die
Umsetzung in Projektgruppen sei hier sehr sinnvoll.
Ausschussvorsitzender Paulus
stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlagen und rief zur
Abstimmung auf.
Herr Graf sprach sich für die
Ergänzung des Beschlussvorschlags auf städtische Flächen aus. Die
Ratszustimmung sei mit der Bedingung zu verknüpfen, dass in Höhe des
Stadtanteils Maßnahmen des Projektes im Stadtgebiet Geilenkirchen durchgeführt
würden.
Der nun ergänzte
Beschlussvorschlag wurde somit durch den Ausschussvorsitzenden Paulus verlesen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Geilenkirchen beteiligt sich am Interreg V-A Euregio Maas-Rhein Projekt „Blütenband“ und gibt dem Projektpartner „Naturschutzstation Haus Wildenrath“ eine Zusage über eine Kofinanzierung von gesamt 3.300,00 € über 3 Jahre, jährlich 1.100,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
0 |