Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ausschussvorsitzender Paulus begrüßte Frau Dr. Szyska und bat um Vorstellung ihrer Präsentation über das Projekt „Blütenband“.

Im Rahmen der Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wurde zuerst die Naturschutzstation Haus Wildenrath vorgestellt. Anschließend wurden das eigentliche Projekt und die daraus resultierenden Möglichkeiten dargestellt. Auch die Anwendung des Projektes auf das Stadtgebiet Geilenkirchen und die daraus zu entwickelnden Möglichkeiten und Maßnahmen wurden aufgezeigt. Die Kosten für eine Beteiligung der Stadt Geilenkirchen an dem Projekt „Blütenband“ wurden mit 3.300 € für 3 Jahre (Projektzeitraum), somit 1.100 € pro Jahr beziffert.

 

Wie in der Präsentation unter anderem dargestellt, bestätigte Frau Karl-Deußen den zunehmend schlechteren Zustand der Obstbaumwiesen. Erfreulicherweise wären noch kleinere Obstbaumwiesen in den umliegenden Dörfern vorhanden. Der Baumbestand sei aber oftmals alt. Daher stelle sich die Frage, was zu tun sei, um hier Unterstützung zu erfahren.

Frau Dr. Szyska erläuterte, dass diesbezüglich eine Beantragung von Fördermitteln bei unterschiedlichen Trägern möglich sei. Dort bekäme man dann einen Baum, den man pflanzen könne. Beim Projekt Blütenband ginge es aber darum, die Thematik in die Fläche zu bringen. Neben dem Pflanzgut würde eine umfangreiche Unterstützung und Beratung angeboten. Auch Hilfestellungen bei den Förderanträgen wären inbegriffen.

 

Frau Slupik sprach dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seitens der CDU Unterstützung zu. Aber seitens der CDU sei wichtig, dass insbesondere Flächen im Stadtgebiet Geilenkirchen zwecks ökologischer Verbesserung profitieren sollten. Daher frage sie, ob bereits bestimmte Flächen angedacht seien.

Frau Dr. Szyska differenzierte die Auswahl der Flächen. Es könnten bei vorhandenen Obstbaumwiesen notwendige Pflegeschnitte durchgeführt werden. Bei Bestandswiesen könnten zusätzliche Obstbäume gepflanzt werden. Auch die Neuanlage einer gesamten Obstbaumwiese könne realisiert werden. Hier könne z.B. zunächst Saatgut in besonderer Artenzusammenstellung fürs Grünland zur Verfügung gestellt werden. Im weiteren Schritt könnten insbesondere alte Obstsorten gepflanzt werden. Auch eine Sonderveredelung der Bäume wäre denkbar.

Es sei zudem zu berücksichtigen, dass es sich bei den Flächen nicht um zweckbestimmte Ausgleichsflächen handeln dürfe.

Mögliche Flächen im Stadtgebiet Geilenkirchen seien bis jetzt noch nicht festgelegt. Wie und wo entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden können, solle nach Möglichkeit im Rahmen einer Projektgruppe erörtert werden.

 

Herr Mönter ergänzte, dass die Obstwiesen meist in privaten Besitz seien und nur wenige städtische Flächen zur Verfügung stehen würden.

 

Ausschussvorsitzender Paulus legte nahe, dass es größere Flächen in der Anflugschneise der NATO in Teveren gäbe. Hier könne er sich eine Kompensation der durchgeführten Baumfällungen im Rahmen von Obstbaumwiesen vorstellen.

 

Bezüglich der Finanzierung stellte Herr Kleinen fest, dass die Beteiligung von 8 Kommunen und dem Kreis Heinsberg vorausgesetzt worden war. Daher stelle sich nun die Frage, ob sich die Projektbeteiligung von 3.300 € bzw. 1.100 € pro Jahr erhöhe, wenn eine der Beteiligungen nicht zustande käme.

Frau Dr. Szyska konnte dies verneinen. Der Betrag wäre definitiv fix. Bei einer geringeren Beteiligung würde eine andere Kofinanzierung greifen.

 

Des Weiteren merkte Herr Kleinen an, dass für die Projektbeteiligung freiwillige Leistungen bereitgestellt werden müssten. Die Mehrausgaben müssten im Gegenzug bei der Pflanzflächenbewirtschaftung eingespart werden. Dies fände er nicht gut, da die Pflanzflächenbewirtschaftung seiner Meinung nach in der letzten Zeit bereits sehr dürftig sei.

 

Herr Mönter widersprach diesem Einwand. Die Heckenpflege könne z.B. im Rahmen dieses Projektes sinnvoll eingebunden werden. Zudem wäre eine Einsparung von jährlich 1.100 € bei der Pflanzflächenbewirtschaftung vertretbar.

 

Frau Rudzki erkundigte sich, inwieweit die Förderanträge für die Projekte einer Kontrolle unterliegen würden. Sei hier die Kontrolle durch die Stadt Geilenkirchen notwendig oder müssten die Ziele und Ergebnisse sogar mit den Projektpartnern abgestimmt werden.

Gemäß Aussage der Frau Dr. Szyska müssten sich die Zielvereinbarungen lediglich an den Oberthemen der EU-Vorgabe orientieren. Der Inhalt könne vor Ort bestimmt werden und sei nicht abstimmungspflichtig.

 

Frau Banzet begrüßte das Projekt und sagte, die SPD würde dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen. Ziel müsse aber die Flächenberücksichtigung im Stadtgebiet Geilenkirchen sein.

 

Herr Conrads fasste nochmals zusammen, dass die Förderung größtenteils den privaten Bereich betreffen würde. Vorwiegend sei die Förderung von Streuobstwiesen angedacht. Es müsse im eigentlichen von einer „Verhinderung des Sterbens dieser Wiesenart“ gesprochen werden. Frage sei nun, was nach den 3 Jahren mit dem Projekt passiere.

Das Projekt würde nach den 3 Jahren beendet, bestätigte Frau Dr. Szyska. Es würden dann keine weiteren Kosten für die Stadt entstehen.

Sie hoffe, dass durch das Projekt eine Bewegung und Entwicklung in dieser Thematik angestoßen würde. Ob nach den 3 Jahren eventuell andere Möglichkeiten bestehen würden, oder ob ein neues Projekt angeboten werden könne, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich gesagt werden. Hier sei zunächst die erhoffte Entwicklung der 3 Projektjahre abzuwarten.

 

Herr Bani-Shoraka begrüßte die Bewahrung von Streuobstwiesen und die damit einhergehende nachhaltige Ökologie ausdrücklich. Er hoffe, dass sich später viele Akteure für die Thematik begeistern und für die Durchführung der Maßnahmen finden ließen.

 

Ergänzend erläuterte Herr Eggert, dass die insgesamt 3.300 € für die Stadt für so ein tolles Projekt mit gutem Gewissen leistbar seien, obwohl hier öffentliche Mittel vorwiegend den privaten Akteuren zugutekäme.

Frau Dr. Szyska stellte nochmals klar, dass insbesondere auch öffentliche Flächen für das Projekt sehr gerne genutzt würden.

 

Herr Banzet erkundigte sich nochmals nach eventuellen Folgekosten, die sich z.B. aus der Pflege der Bäume ergeben könne.

Frau Dr. Szyska bestätigte nochmals, dass es keine weiteren Kosten geben werde und der Betrag von 3.300 € für die gesamten drei Jahre fix sei.

Wenn gewollt, könnten jedoch weiter Maßnahmen, wie z.B. eine Weiterbildungsmaßnahme für die Bauhofmitarbeiter gerne zusätzlich gebucht werden.

 

Abschließend erkundigte sich Frau vom Scheidt, inwieweit nun die maßgebenden öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen ermittelt werden sollen, bzw. wie die Bürger auf das Projekt aufmerksam gemacht werden sollen.

Frau Dr. Szyska wies darauf hin, dass das Potential bei den öffentlichen Flächen zunächst noch geprüft werden muss. Die Realisierung bei öffentlichen Flächen sei einfacher, da eine als Förderungsbedingung geknüpfte verbindliche Verpflichtung für die Beibehaltung der Obstbaumwiesen von 10-15 Jahren mit den Städten unkomplizierter sei.

Die Bevölkerung würde mittels der üblichen Pressemedien, Workshops und Aktionstage zu dem Projekt aufgerufen. Auch die gemeinsame Bepflanzung von Wiesen, z.B. mit Schulen, Kindergärten, Hegeringen und Dorfgemeinschaften sei ausdrücklich erwünscht und angedacht. Die Umsetzung in Projektgruppen sei hier sehr sinnvoll.

 

Ausschussvorsitzender Paulus stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlagen und rief zur Abstimmung auf.

Herr Graf sprach sich für die Ergänzung des Beschlussvorschlags auf städtische Flächen aus. Die Ratszustimmung sei mit der Bedingung zu verknüpfen, dass in Höhe des Stadtanteils Maßnahmen des Projektes im Stadtgebiet Geilenkirchen durchgeführt würden.

Der nun ergänzte Beschlussvorschlag wurde somit durch den Ausschussvorsitzenden Paulus verlesen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Geilenkirchen beteiligt sich am Interreg V-A Euregio Maas-Rhein Projekt „Blütenband“ und gibt dem Projektpartner „Naturschutzstation Haus Wildenrath“ eine Zusage über eine Kofinanzierung von gesamt 3.300,00 € über 3 Jahre, jährlich 1.100,00 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

1

Enthaltung:

0