Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Technischer Beigeordneter Mönter führte kurz in das Thema ein. Die derzeit bis März 2018 vorgesehenen Baumschnittmaßnahmen im Rahmen der Pflanzflächenunterhaltung seien in der Vorlage benannt worden. Die Aufstellung habe jedoch keinen abschließenden Charakter, da Wetterereignisse oder zwischenzeitlich eintretende Schadensereignisse an Bäumen unter Umständen eine kurzfristige Fällung unumgänglich machen können.

 

Herr Kleinen merkte an, das der Verwaltung weitere Bäume bekannt seien, die nicht in der Aufstellung zu finden sind. Ein Baum in der Rückstraße sowie im Fahrposterweg sollten seiner Meinung nach gefällt werden. Der Baum in der Rückstraße würde kaum noch wachsen und zudem eine daneben stehende Straßenlaterne vollständig überdecken. Der Baum im Fahrposterweg würde sogar eine angrenzende private Einfriedungsmauer wegdrücken. Die beiden Bäume seien mit in die Liste aufzunehmen.

 

Herr Mönter erläuterte dazu, dass stets versucht würde, nicht notwendige Baumfällungen zu vermeiden. Beide Bäume seien der Verwaltung bekannt. Die Baumkrone des Baumes in der Rückstraße würde zurückgeschnitten. Der Baum im Fahrposterweg würde zum jetzigen Zeitpunkt keine Gefahr in Verzug darstellen.

 

Herr Kleinen merkte an, das die Stadt unter Umständen für Schäden an der Einfriedungsmauer haftbar gemacht werden könne.

 

Ausschussvorsitzender Paulus betonte, dass die vorgelegte Aufstellung nicht zwingend abschließend sei. Die Verwaltung nehme die Hinweise zur Kenntnis und würde diese nochmals prüfen und entsprechend handeln.

 

Herr Banzet sprach die Kastanienfällungen aufgrund des Bakterienbefalles an der alten Schule in Hünshoven an. Mittlerweile seien fast alle Kastanien im Kreis Heinsberg von diesen Bakterien befallen. Trotzdem würden diese nicht gefällt.

Herr Mönter stellte fest, dass in der Vorlage der Bakterienbefall genannt sei. Die angesprochenen Kastanien seien auch darüber hinaus abgängig.

 

Herr Kleinen habe hierzu noch weiteren Klärungsbedarf. Seine Fragestellung wolle er jedoch im Nichtöffentlichen Teil vortragen.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nahm die Informationsvorlage somit zur Kenntnis.