Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: sN, Nein: sN, Enthaltungen: sN, Befangen: sN

 

 


Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass er sich in den vergangenen Tagen viele Gedanken über das Prozedere des Tagesordnungspunktes gemacht habe. Ziel sei eine Diskussion und ein Abstimmungsverfahren, die auch für die Öffentlichkeit transparent seien. Die verschiedensten Varianten seien im Vorfeld diskutiert worden und letztlich bedürften einige Punkte noch der Feinjustierung. Die Verwaltung, Professor Castro vom Büro BKR Aachen und Herr Gietemann vom Ingenieurbüro Gietemann würden Auskünfte zu technischen Gegebenheiten geben. Professor Castro werde die Ausarbeitung für den Bauabschnitt unter Berücksichtigung der Diskussion aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung präsentieren. Die Variante 4 gehe auf einen Vorschlag der CDU zurück, die Variante 5 auf den Vorschlag des Bündnisses. Jede Variante solle diskutiert werden. Heute müssten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  1. wie kann die Frage des Fahrradweges gelöst werden?
  2. soll die Fahrbahn in Asphalt oder Betonsteinpflaster ausgebaut werden?
  3. soll Block- oder Längsparken bevorzugt werden, und wie hoch soll die Anzahl der Parkplätze sein?

Über diese drei Fragen sollte seines Erachtens in Teilabstimmungen entschieden werden.

Nach der Präsentation der Entwicklung bis hin zu den bestehenden Varianten durch Professor Castro (Präsentation siehe Anlage) betonte Bürgermeister Fiedler erneut, dass nicht eine Variante in Gänze zur Abstimmung gestellt werden könne. Vielmehr müsse zwecks Konsensfindung Element für Element diskutiert werden. Ihm sei bekannt, dass verschiedene Positionen aus der Ausschusssitzung bereits überholt seien. Zunächst solle über die Frage der Führung des Radweges entschieden werden, bevor die Themen Parken und Belag diskutiert würden. Derzeit gebe es zwei verschiedene Vorschläge zur Führung des Radweges. Zum einen die Einfädelung der Radfahrer in den fließenden Verkehr nach Verlassen des Radweges. Zum anderen die Beibehaltung der jetzigen Regelung.

 

Auf die Wortmeldung des Stadtverordneten Dr. Möhring bemerkte Bürgermeister Fiedler, dass er an der eben vorgeschlagenen Reihenfolge der Diskussion festhalten werde. Nur so könne eine gewisse Struktur eingehalten werden.

 

Daraufhin meinte Stadtverordneter Dr. Möhring, dass die SPD-Fraktion an der bisherigen Regelung des Fahrradwegs festhalten wolle. Alle anderen Fraktionen schlossen sich dieser Meinung an.

 

Beschluss 1):

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschloss einstimmig, dass der Radweg wie bisher bis zum Zebrastreifen geführt werden soll.  

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

39

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

Bürgermeister Fiedler erläuterte, dass die Variante 4 die helle Pflasterung des Bürgersteigs wie bereits im ersten Bauabschnitt verwirklicht vorsehe und rief zur Abstimmung über diesen Vorschlag auf.

 

Beschluss 2):

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschloss mit zwei Enthaltungen, einer Nein-Stimme und 36 Ja-Stimmen die Weiterführung der hellen Pflasterung auf beiden Seiten des Bürgersteigs (auf der Seite Kamps/Stamm ab dem Kreisverkehr; auf der Seite Grafen/Bischof von der Straße Markt bis zur Einmündung der Heinsberger Straße).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

1

Enthaltung:

2

 

 

Bürgermeister Fiedler fuhr fort, dass es zum Thema Parken unterschiedliche Meinungen und verschiedene Ausführungen gebe. Wie Professor Castro dargestellt habe, sei vom Blockparken in diesem Bereich aufgrund der zu erwartenden Fahrbahnverengung abzuraten.

 

Stadtverordneter Benden stimmte der Aussage von Professor Castro zu. Bei Längsparkplätzen sei mehr Platz vorhanden. Gerade in Anbetracht der hohen Frequentierung dieses Straßenabschnitts durch Schüler, Fahrradfahrer und Busse berge das Blockparken nur Nachteile. Insbesondere das Gefahrenpotenzial für Radfahrer würde erhöht. Zudem würde die Variante des Blockparkens mit weniger Bäumen in diesem Bereich einhergehen. Lediglich drei Bäume könnten gepflanzt werden, was einem Kahlschlag gleich kommen würde. Im Zentrum der Stadt seien ohnehin unglaublich viel Beton und wenig Grün vorhanden. Um eine Flaniermeile mit Aufenthaltsqualität und Boulevardcharakter zu ermöglichen, seien Längsparkplätze die beste Lösung. Auch bei schrägen Parkplätzen würde der Charakter eines Boulevards nicht mehr erreicht. Es könne doch nicht nur wegen zwei weiterer Parkplätze auf eine optische Veränderung dieses Bereichs verzichtet werden. Das Bündnis unterstütze die Variante des Längsparkens mit Ladezone.

 

Stadtverordneter Hoffmann ergänzte zur Position des Bündnisses, dass die obere Hälfte der Parkplätze auf der Konrad-Adenauer-Straße wegfallen solle. Als Kompromiss könne die Stadt eventuell in Verhandlungen mit dem Krankenhaus treten. Dieses habe signalisiert, dass im Bereich der Wiese vor dem Schwesternwohnheim möglicherweise in einen Parkplatz umgebaut werden könnte. Zudem habe er erfahren, dass das Parkhaus hinter dem Rathaus auf drei Ebenen Langzeitparkern zur Verfügung stünde. Angesichts der Parkplatzsituation in der Innenstadt sei dies sicherlich nicht sinnvoll. Diese Lösung müsse überdacht werden. Die SPD-Fraktion sei natürlich auch für mehr Parkplätze in der Innenstadt im Sinne des eben unterbreiteten Kompromissvorschlags; sie unterstütze den Vorschlag des Längsparkens im neuen Bauabschnitt. 

 

Stadtverordneter Kravanja schloss sich dem an. Auch die Bürgerliste bevorzuge die Einrichtung von Längsparkplätzen. Nur so werde ein Boulevard zum Flanieren geschaffen. Um breite Fußwege zu erhalten, könne auf einige Parkplätze verzichtet werden. Natürlich könne nach wie vor in der Umgebung oder auch im neuen Einkaufszentrum ortsnah geparkt werden.

 

Stadtverordneter Wolff entgegnete, dass er das Gesagte nicht nachvollziehen könne. Weniger Parkplätze in diesem Bereich seien für den dort ansässigen Einzelhandel tödlich, völlig unabhängig davon ob im neuen Einkaufszentrum weitere Parkmöglichkeiten vorgesehen seien. Um kurz in der Metzgerei Wurst zu kaufen, werde man nirgendwo anders als in direkter Nähe zum Geschäft parken. Auch in internen Gesprächen mit dem Einzelhandelsverband über das Handlungskonzept sei die Wichtigkeit von Parkplätzen in diesem Bereich deutlich geworden. Gerade in Kleinstädten seien Parkplätze vor den Geschäften wichtig. Mit so viel Sachverstand müsse jeder das Thema angehen. Die von Professor Castro vorgestellte Variante 6 sei für ihn ein Kompromissvorschlag. Die Breite des Bürgersteigs sei seines Erachtens jetzt schon ausreichend und mehr Parkplätze für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich seien unabdingbar notwendig.

 

Stadtverordneter Kravanja widersprach, dass auf Grundlage der Variante 6 keine Veränderung zur jetzigen Parkplatzanordnung erkennbar sei. Zudem könne nicht ernsthaft angenommen werden, dass die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger für ein paar Brötchen oder zwei Scheiben Wurst in die Innenstadt fahren würden. Hierzu würde die Mehrheit in einen Supermarkt fahren. Er habe noch den Appell des alten Planers im Ohr, dass in Geilenkirchen mehr Aufenthaltsqualität geschaffen werden müsse. Hieran solle man sich orientieren.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen erläuterte, dass man sich über das Thema Metzgerei lange unterhalten könne; tatsächlich seien die Parkplätze dort immer besetzt. Vielleicht sollte über eine verstärkte Kontrolle des Parkraums nachgedacht werden, da zahlreiche Parkplätze einen ganzen Tag durch Langzeitparker blockiert würden.

 

Stadtverordnete Frohn erklärte, dass die Alternative des Blockparkens aufgrund des höheren Platzbedarfs nicht möglich sei. Sie frage sich aber gleichzeitig, ob in diesem Bauabschnitt der Boulevardcharakter in Form von breiteren Bürgersteigen wie im 1. Bauabschnitts unbedingt fortgesetzt werden müsse. Immerhin seien hier Ladenlokale vorherrschend.

 

Stadtverordneter Benden zeigte sich überrascht und meinte, dass es sich bei den schrägen Parkplätzen lediglich um zwei zusätzliche Stellplätze handele. Die ansässigen Geschäfte würden unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Parkplätze ihre Kundschaft halten. Außerdem kämen in naher Zukunft 45 Parkplätze im Bereich „In der Au“ hinzu. Man solle nicht durch mehr Parkplätze die Stadt noch unattraktiver machen.

 

Stadtverordneter Wolff antwortete, dass er attraktives Einkaufen vor Augen habe; auch in anderen Städten, wie bspw. in Düsseldorf auf der Kö, seien Schrägparkplätze vorhanden.

 

Bürgermeister Fiedler wandte ein, dass auf der Kö in Düsseldorf natürlich auch mehr Platz vorhanden sei und die Fahrtrasse in Geilenkirchen schmaler sei.

 

Stadtverordneter Conrads stellte klar, dass Geilenkirchen sich auch nicht mit Düsseldorf vergleichen müsse und die Konrad-Adenauer-Straße nicht mit der Kö. Die Anzahl der Parkplätze sei unbestritten für den Einzelhandel lebensnotwendig. Am Wochenende habe die CDU in der Innenstadt eine Befragung der Passanten durchgeführt. Von 204/205 Personen waren 200 der Auffassung, dass mehr Parkplätze vorhanden sein müssten. Dies sei ebenfalls die einhellige Meinung der Geschäftsinhaber der dort ansässigen Geschäfte. Beim Wegfall der Parkplätze könnten diese Geschäfte schließen. Tatsächlich hätten Mitarbeiter der besagten Metzgerei erwähnt, dass Kunden, die keinen Parkplatz bekämen, auch nicht einkaufen würden. Die CDU habe den Vorschlag für Blockparkplätze in Anlehnung an die Lösung im ersten Bauabschnitt unterbreitet. Natürlich sei die Version des schrägen Parkens genauso attraktiv und mit den gleichen technischen und praktischen Voraussetzungen verbunden. Das Gefahrenpotenzial beim Ein- und Ausparken aus schräg angebrachten Parkplätzen sei gerade vor dem Hintergrund einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h nicht höher als bei Längsparkplätzen; immerhin müsse auch hier überwiegend rückwärts eingeparkt werden. Komplette Unfallfreiheit sei im öffentlichen Straßenverkehr ohnehin nicht erreichbar.

 

Stadtverordneter Benden verdeutlichte, dass der Boulevard bei Längsparkplätzen eine Breite von fünf Metern aufweise. Bei schräg parkenden Fahrzeugen würde der  Bürgersteig auf 3,50 Meter eingeschränkt. Zudem sei ihm völlig unklar, warum die Planversion 6 erstellt worden sei. Er sehe gerade vor dem Hintergrund der Parkplätze vor dem Rathaus keine Notwendigkeit für Stellplätze im besagten Bereich.

 

Stadtverordneter Schumacher ergänzte den Wortbeitrag des Stadtverordneten Conrads und machte deutlich, dass die Befragung vollkommen objektiv abgelaufen sei. Die Geschäftsleute seien überwiegend erzürnt über den Vorschlag der Streichung der Parkplätze gewesen und hätten Angst um den Fortbestand ihrer Geschäfte bei dieser Lösung.

 

Stadtverordneter Paulus mahnte, aus gemachten Erfahrungen zu lernen. Das beste Beispiel sei der I. Bauabschnitt. Hier sei der komplette Parkplatz überwiegend belegt. Daran könne man die Bedeutung der Parkplätze erkennen. Auch im zweiten Bauabschnitt seien Parkplätze Gold wert. Wenn man sich auf das schräge Parken einigen würde, wäre trotzdem nur die Hälfte der Parkplätze als bisher vorhanden. Verfolge man die Historie wäre leicht erkennbar, dass die heutige Käufergeneration gerne bis zur Ladentheke vorfahre und auswärtige Gewerbegebiete die Käufer aus den Innenstädten locken. Bisher gebe es in der Innenstadt ebenfalls schräge Parkflächen und eine Unfallhäufung sei nicht zu beobachten. Zudem solle man sich in Erinnerung rufen, aus welchem Grund das Integrierte Handlungskonzept überhaupt ins Leben gerufen worden sei; hierdurch wollte man die Innenstadt für neue Käuferschichten interessant machen und vermehrt Kaufkraft ins Zentrum holen. 

       

Stadtverordneter Jansen teilte mit, dass genau in diesem Bereich im Sommer ein Radfahrer von einem ausparkenden Auto erfasst worden sei. Ein Autofahrer müsse an dieser Stelle quasi zwei Meter blind nach hinten rückwärts raussetzen. Diese Situation müsse in jedem Fall entschärft werden.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz bemerkte, dass er zur Kundschaft der besagten Metzgerei gehöre und noch nie einen Parkplatz bekommen habe. Dies sei für ihn aber unproblematisch, da er wie andere Kunden auch, sein Auto in der Haihover Straße abstelle. Eine Verbreiterung des Gehweges sei aus seiner Sicht sehr sinnvoll, damit in diesem Bereich Außengastronomie möglich werde und Aufenthaltsqualität geschaffen werde.

 

Stadtverordneter Conrads erwiderte, dass in diesem Bereich keine Gastronomie vorhanden sei. Zudem sei nicht die Rede von vier Stellplätzen mehr oder weniger. Derzeit seien 31 Plätze vorhanden, die auf 19, 13 oder 9 Plätze reduziert werden sollen. Dies sei der entscheidende Punkt.

 

Stadtverordnete Frohn beantragte eine Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten, um sich mit ihrer Fraktion angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die Frage Längs- oder Schrägparkplätze zu beraten.

 

[Sitzungsunterbrechung von 19:30 Uhr bis 19:35 Uhr)

 

Bürgermeister Fiedler stellte fest, dass die Aussprache zu diesem Unterpunkt beendet sei und nun die Abstimmung stattfinde.

 

Stadtverordneter Wolff beantragte geheime Abstimmung.

 

Stadtverordneter Benden warf ein, dass die Längs-Anordnung der Parkflächen am weitesten vom jetzigen Ist-Zustand abweiche und diese Frage daher zur Abstimmung gestellt werden solle.

 

Die Fraktionen benannten die Stadtverordnete Hensen und die Stadtverordnete Kals-Deußen zu Stimmzählerinnen.

Bürgermeister Fiedler rief zur Abstimmung auf und teilte mit, dass für die Längsparkplätze mit „Ja“ gestimmt werden müsse und für die Beibehaltung der Schrägparkplätze mit „Nein“.

 

Beschluss 3):

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschloss mit 19 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen mehrheitlich die Beibehaltung der schrägen Anordnung der Parkplätze im unteren Bereich (wie in der Variante 6 vorgestellt).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

20

Enthaltung:

0

 

 

Bürgermeister Fiedler erörterte, dass nun über die Parkplatzsituation im östlichen Bereich auf der Seite des ehemaligen Möbelhauses Grafen und der Metzgerei Bischof bis hin zur Martin-Heyden-Straße beraten werden müsse. Verwaltungsintern sei intensiv diskutiert worden und die Verwaltung schlage vor, mindestens Anlieferverkehr für die Geschäfte zu ermöglichen. Alle weiteren Punkte, wie die Anzahl der Stellplätze, müssten nun von den Stadtverordneten beraten werden.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen führte aus, dass sich das Bündnis gegen Parkplätze im oberen Bereich der Konrad-Adenauer-Straße ausspreche. Befürwortet werde hingegen eine Ladezone mit gleichzeitigem Parkverbot. Auch auf dieser Seite müsse die Möglichkeit zur Gestaltung als Boulevard wahrgenommen werden.

 

Stadtverordneter Benden bekräftigte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass auf drei Parkplätze verzichtet werden könne und eine Ladezone eingerichtet werden solle. Im unteren Bereich sei die Einrichtung eines Boulevards verpasst worden und die bisherige Optik werde beibehalten. Er wiederholte, dass auch im oberen Bereich aufgrund ein- und ausparkender Autos die Situation für Radfahrer gefährlich sei. Er warb dafür, keine Parkflächen auszuweisen.

 

Stadtverordneter Wolff betonte, dass gerade im oberen Bereich des Bauabschnittes Parkplätze wichtig seien. Bei den damaligen Planungen zum Integrierten Handlungskonzept habe der Einzelhandelsverband deutlich gesagt, wie wichtig hier Parkplätze seien. Er appelliere an die Vernunft der Stadtverordneten, die Parkplätze an dieser Stelle zu belassen.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass die Freie Bürgerliste nach wie vor den Boulevardcharakter unterstütze und Parkplätze auch in der Innenstadt vorhanden seien. Daher könne im oberen Bereich auf weitere Parkflächen verzichtet werden.

 

Stadtverordnete Frohn war unschlüssig, ob die Parkplätze in diesem Bereich notwendig seien oder nicht. Die Ladezone werde hingegen befürwortet.

 

Stadtverordneter Jansen erläuterte, dass er zurzeit selten in der Stadt sei, sein Geschäft in zwei Jahren aber vermutlich auf die Konrad-Adenauer-Straße verlegen werde. Wenn bei den derzeit diskutierten Fragen lediglich die Anliegen der rund 500 Einzelhändler Berücksichtigung fänden, vernachlässige man die übrigen 28.000 Einwohner der Stadt. Im Stadtkern solle die Aufenthaltsqualität für die Einwohner erhöht werden. Wenn man nur dem Einzelhandel Rechnung trage, könne das Geld auch gespart und auf den Ausbau verzichtet werden.

 

Stadtverordneter Schumacher erinnerte daran, dass die Passanten während der Befragung weitere Parkplätze befürwortet hätten. Ohne Parkplätze würden die Leute aus der Stadt herausgehalten.

 

Stadtverordneter Hoffmann erklärte, dass im unteren Bereich der Straße aufgrund des eben gefassten Beschlusses mehr Parkplätze als geplant vorhanden seien. Daher könne im oberen Bereich auf weitere Flächen verzichtet werden.

 

Auf die Frage des Stadtverordneten Solenski antwortete Bürgermeister Fiedler, dass über ein Parkraumbewirtschaftungssystem bereits häufiger diskutiert worden sei dieses aber derzeit nicht zur Debatte stehe. Vielmehr rief er zur Abstimmung über den weitergehenden Vorschlag, des Wegfalls der Parkflächen im östlichen Bereich des zweiten Bauabschnitts von der Straße Markt bis zur Einmündung der Martin-Heyden-Straße (vor den Geschäften Grafen und Bischof) auf.

 

Stadtverordneter Wolff beantragte geheime Abstimmung. Zu Stimmzählerinnen wurden erneut die Stadtverordneten Hensen und Kals-Deußen bestimmt.

Zur Beibehaltung der Parkflächen sollte mit Nein gestimmt werden; zur Beseitigung der Parkplätze mit Ja.

 

Beschluss 4):

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschloss mit 18 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen mehrheitlich die Beibehaltung der Parkplätze im östlichen Bereich vom Markt bis zur Einmündung der Martin-Heyden-Straße (vor den Geschäften Grafen und Bischof).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

21

Enthaltung:

0

 

 

Bürgermeister Fiedler fuhr fort, dass nun die Frage des Belags der Straße geklärt werden müsse. Hierzu sei Herr Gietemann vom Ingenieurbüro Gietemann anwesend, um die Vor- und Nachteile der favorisierten Beläge, Asphalt oder Kunststeinpflaster, zu erläutern.

 

Stadtverordneter Conrads teilte mit, dass in der heutigen Ausgabe der Geilenkirchener Zeitung ein Leserbrief zur Frage des Asphalts abgedruckt worden sei. Hierin habe ein Fachmann die technische Problemstellung von Betonsteinen im Gegensatz zu Asphalt geschildert. Bei eigenen Recherchen zur Frage des Belags in Städten wie Düsseldorf, Hückelhoven oder Aachen hätten alle Städte von einer Pflasterung abgeraten. Betonpflaster sei je nach Geschwindigkeit 2-7 Dezibel lauter als eine asphaltierte Straße. Die individuell empfundene Lärmbelastung sei das Zwei- bis Vierfache höher. Lärm sei krank machend. Auch bei der Befragung hätten von 24 Personen 17 für Asphalt gestimmt. Zudem sollte das Bild des ersten Bauabschnittes fortgeführt werden und helles Pflaster und Asphalt eingesetzt werden.

 

Stadtverordnete Frohn erklärte, dass ihr gesagt worden sei, dass die Bürger sich für ein Pflaster in der Optik des ersten Bauabschnittes ausgesprochen hätten. Natürlich müssten die Vor- und Nachteile der verschiedenen Beläge abgewogen werden. Im Falle der Wahl des Pflasters sei ihr die Farbe der Steine besonders wichtig, um dem Willen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Hier wolle sie keine Überraschung erleben.

 

Bürgermeister Fiedler erwähnte, dass in einer Version das optische Hineinragen des Marktplatzes in den Straßenbereich betont worden sei; hierzu müsse natürlich die Farbpalette der Steine auf dem Marktplatz gewählt werden.

 

Stadtverordneter Benden stellte fest, dass sich das Bündnis neben vielen anderen Varianten aufgrund der optischen Wirkung für eine Pflasterung mit Betonsteinen ausgesprochen habe. Auf diese Weise könnten die Bereich vor dem Rathaus und auf dem Marktplatz ergänzt werden. Asphalt würde einen kompletten Bruch in der Optik bedeuten und Autofahrer zu schnellerem Fahren verleiten. Dadurch würde quasi eine Schnellstraße durch die Innenstadt gebaut. Mit einer Pflasterung könne hingegen ein optisches Signal für die 20 km/h Zone gegeben werden. Seiner Ansicht nach gebe es keine vernünftige Alternative zu einer Pflasterung. Über die Farb- und Materialauswahl müsse im Übrigen zunächst der zuständige Ausschuss beraten und dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen meinte in Bezug auf die Wortmeldung des Stadtverordneten Conrads, dass die Zitierung des Leserbriefes in der jetzigen Situation unpassend sei. Hier seien Fachleute anwesend und auf Grundlage ihrer Schilderung würde eine Entscheidung getroffen.

 

Stadtverordneter Conrads wiederholte, dass nicht nur im Leserbrief sondern auch im Internet genügend Angaben über diese Zusammenhänge vorhanden seien. Auch Kollegen bei der Polizei könnten bestätigen, dass die Lärmbelastung bei Pflaster wesentlich höher als bei Asphalt sei. Auch die in der ursprünglichen Planung vorgesehenen Rinnen würden erheblich zur Lärmbelastung beitragen. Zudem liege bei Asphalt eine wesentlich höhere Haltbarkeit vor.

 

Stadtverordneter Eggert warf ein, dass auch sie Erkundigungen bei anderen Städten eingeholt hätten. So habe der Rat der Stadt Monheim, bei einer Bevölkerung von 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, vor kurzem für den Ausbau des Busbahnhofs mit Pflaster votiert. Sämtliche Fachleute hätten keine Bedenken in Bezug auf diese Ausbauweise geäußert und der Rat hätte mit der Stimmmehrheit der CDU diese Variante verabschiedet.

 

Professor Castro erläuterte die Wirkung von Asphalt bzw. Pflaster aus stadtplanerischer Sicht. Vorab erwähnte er, dass der ursprüngliche Vorschlag den Platzcharakter bis in die Fahrbahn hinein auszuweiten, keine Zustimmung gefunden habe. Im Kontext der Platzgestaltung sei die Reduzierung der Geschwindigkeit ein Faktor. Bei Asphalt würde es sich um ein stark lineares Element handeln und seine geschwindigkeitsberuhigende Wirkung sei im Gegensatz zu einer Pflasterung nicht so hoch.

 

Herr Gietemann fuhr fort, dass zahlreiche Regelungen im Straßenoberbau einzuhalten seien. Asphalt sei grundsätzlich immer erlaubt; bei der Verlegung eines Pflasters müssten bestimmte Voraussetzungen der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen erfüllt sein. Unter anderem müsse die zu bebauende Straße einer bestimmten Bauklasse zugeordnet werden. Hierfür sei die Belastung der Straße, z.B. durch Schwerlastverkehr, ein ausschlaggebendes Kriterium. Des Weiteren würden Rahmenbedingungen wie die Spurbeanspruchung, häufige Brems- und Beschleunigungsvorgänge oder auch die Steigung etc. eine Rolle spielen. Im Bereich der Heinsberger Straße sei eine Steigung von fast 6% vorhanden und aufgrund dessen kritisch zu betrachten bzw. fast außerhalb des zulässigen Bereichs für eine Pflasterung. Dennoch befinde sich die Straße in der Bauklasse 3, in der eine Pflasterung zulässig sei. Des Weiteren sei gerade für die Pflasterbauweise der vorhandene Unterbau ein weiterer wichtiger Punkt. Hiervon werde z.B. die Art des Steins oder auch die Art der Verlegung abhängig gemacht, damit eine größtmögliche Stabilität erreicht werde. Gerade im Pflasterbau sei die Verlegung des Pflasters die schwierigste, oft mit Fehlern behaftete Aufgabe. Die Asphaltierung sei für die Straßenbauer die einfachere Methode; nichtsdestotrotz sei die Verlegung eines Pflasters in diesem Bereich vor dem Hintergrund der technischen Richtlinien gerade noch zulässig. Zum Thema Lärm stellte er fest, dass Lärm grundsätzlich logarithmisch sei und anhand physikalischer Methoden ermittelt werde. Eine Asphaltdecke stelle bei derartigen Messungen immer die „Null-Lösung“ dar. Nach ausführlicher Darstellung der Messgrundlagen und –skalen sagte Herr Gietemann, dass Pflaster grundsätzlich lauter als Asphalt sei, dass dieser Unterschied in der tatsächlichen Wahrnehmung aber sehr gering sei und kaum einen Störfaktor darstelle. Die Nachfrage des Stadtverordneten Volles bestätigte Herr Gietemann dahingehend, dass Motorengeräusche die Lärmentstehung durch das Pflaster übertönen würden. Abschließend hielt er fest, dass die Erfahrungen insbesondere in Hinsicht auf Verlegung eines Pflasters häufig negativ behaftet seien, da Steine kippen könnten oder sich durch starke Beanspruchung schräg legten. Dennoch sei eine Verlegung nicht unmöglich, jedoch kritisch zu beurteilen.

 

Stadtverordneter Conrads sah sich in seiner Aussage zu einer Pflasterung der Straße bestätigt und meinte, dass die Stadt Geilenkirchen nicht die gleichen Fehler wie die Stadt Monheim machen müsse. Zudem sei der Bürgerwille ein anderer gewesen.

 

Stadtverordneter Brandt fragte nach, warum die Planungen zur Variante 6 und die Aussagen von Herrn Gietemann nicht schon in der Ausschusssitzung vorgestellt worden seien. Er sei mit der jetzigen Entwicklung und der Arbeit der beiden Büros nicht zufrieden.

 

Stadtverordneter Kuhn dankte Herrn Gietemann für die ausführliche Darstellung und sah die Aussage der TH Aachen bestätigt. In der Nachbarstadt Heinsberg könnten die negativen Folgen der Pflasterweise auf der Hochstraße beobachtet werden. Dort könnten einzelne Pflastersteine mit der Hand entfernt werden.

 

Auf Wortbeiträge des Stadtverordneten Benden entgegnete Herr Gietemann, dass natürlich ein Unterschied zwischen einer Asphaltierung und Pflasterung bestehe. Die erhöhte Lärmbelastung werde tatsächlich aber nicht als so enorm empfunden. Dies habe er auch auf der Einwohnerversammlung in Waurichen gesagt.

 

Stadtverordneter Jansen bemängelte, dass der Vortrag seines Erachtens ein Plädoyer für Asphalt gewesen sei und dass der Plan zur Variante 6 dem Bündnis vorher nicht vorgelegt worden sei. Er fühle sich vorgeführt.

 

Stadtverordnete Frohn meinte, dass sie die Langlebigkeit des Pflasters an bestimmten Stellen anzweifle und gefährdet sehe. Außerdem sehe sie die Angelegenheit mit der Farbgebung des Pflasters anders. Der Boulevardcharakter könne nur durch die Farbgestaltung aus dem ersten Bauabschnitt fortgesetzt werden. Daher sei auch die Farbe des Pflasters entscheidend.

Bürgermeister Fiedler antwortete, dass heute Abend sicherlich nicht über die Farbe, sondern nur über die Art des Bodenbelags diskutiert würde.

 

Stadtverordneter Kappes warf ein, dass bei Asphalt eine höhere Langlebigkeit als bei Pflaster erreicht werde und keine baulichen Schwierigkeiten bestünden. 

 

Stadtverordneter Dr. Evertz teilte mit, dass er momentan etwas erschrocken über die Äußerungen von Herrn Gietemann sei und fragte nach, ob die Verlegung eines Pflasters nun möglich sei oder nicht.

 

Herr Gietemann bestätigte, dass nach den technischen Regeln die Verlegung eines Pflasters technisch möglich sei.

 

I. Stadtbeigeordneter Hausmann verdeutlichte, dass die Planer die ihnen vorgegebene Themenstellung neutral behandelt hätten und die Ergebnisse korrekt dargestellt hätten. Die Variante 2, in der der Platzcharakter des Marktplatzes durch eine entsprechende Betonsteinpflasterung in einem bestimmten Bereich der Konrad-Adenauer-Straße vorgesehen gewesen sei, sei von den Fraktionen verworfen worden. Daneben sehe die Verwaltung eine Pflasterung aufgrund der Steigung von fast 6% an der Einmündung zur Heinsberger Straße kritisch. Die technischen Vorschriften würden erfüllt; trotzdem würden hier horizontale Schubkräfte auf das Pflaster einwirken, daher sei eine Pflasterung in diesem Bereich nicht sinnvoll. Insofern habe der Schreiber des Leserbriefes Recht. Auch die RWTH Aachen und weitere Städte hätten nach Schilderung der Gegebenheiten in Geilenkirchen von einer Pflasterung abgeraten.  

 

Stadtverordneter Wolff zeigte auf, dass er aus beruflichen Gründen bekanntermaßen auf Bodenbeläge achte. Der Verschleiß eines Pflasters sei sehr hoch und bei Unebenheiten würde bspw. auch der Lärmpegel steigen.

 

Stadtverordneter Benden stellte klar, dass seine Fraktion keinen der Planer kritisieren wolle. Ganz im Gegenteil sei man zu Anfang von den Vorschlägen des Büros BKR begeistert gewesen. Nun würde sich das Büro wahrscheinlich selbst nicht mehr in den Planungsvarianten wiederfinden. Seine Kritik gehe in Richtung Verwaltung, die vorab mehr Informationen hätte bereit halten müssen.

 

Stadtverordneter Graf wunderte sich, dass er keine Modifizierung der Variante 5 mit den Änderungswünschen des Bündnisses gesehen habe. Die vorgestellte Variante 6 sei so nicht gewollt gewesen.

 

Bürgermeister Fiedler beschrieb mit welcher Sorgfalt die Verwaltung an die Thematik herangegangen sei. Sämtliche Änderungswünsche aus den Varianten 4 und 5 seien zur Sprache gekommen; über einzelne Aspekte sei heute abgestimmt worden. Alle bisherigen Ergebnisse seien ein Zeichen für eine funktionierende Demokratie. Nun müsse über die Frage „Asphalt oder Pflaster“ geklärt werden. Bei der späteren Abstimmung müsse man sich die Fragen stellen, ob ich eine „entschleunigende Wirkung“ oder Bausicherheit will.

  

Stadtverordneter Kleinen beantragte den Abbruch der Debatte und Abstimmung über den Punkt.

Stadtverordneter Wolff beantragte geheime Abstimmung.

 

Die Stadtverordneten Hensen und Kals-Deußen wurden erneut zu Stimmzählerinnen bestimmt. Bürgermeister Fiedler rief zur Abstimmung auf; mit „Ja“ solle für Asphalt und mit „Nein“ gegen Asphalt und für Kunststeinpflaster gestimmt werden.

 

Beschluss 5):

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen sprach sich mit 16 Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Asphaltierung der Straße aus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

16

Enthaltung:

1

 

 

Bürgermeister Fiedler erwähnte abschließend, dass die Ergebnisfindung langwierig war. Die Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger seien ernst genommen worden und bei der Weiterentwicklung der ersten Varianten voll berücksichtigt worden. Sicherlich sei ein anderes Ergebnis erzielt worden, als alle gedacht hätten. Doch das sei gelebte Demokratie. Er dankte allen Beteiligten, insbesondere dem Büro BKR und Herrn Professor Castro für seine Bemühungen und die Unterstützung.