Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat genehmigte die noch nicht genehmigten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen, die bis Ende des Jahres voraussichtlich anfallen werden.

 


Stadtverordneter Hoffmann erkundigte sich nach dem Grund der Auflistung folgender Positionen:

-          Kostenbeteiligung an der Beschulung der Hauptschüler

-          Erneuerung der Fensteranlage in der Musikschule

-          Erstattungszinsen Gewerbesteuer

 

Stadtverwaltungsrat Gemünd antwortete, dass Kostenbeteiligung an der Beschulung der Hauptschüler aufgrund steigender Betriebskosten der Schule erhöht worden sei. Beigeordneter Brunen ergänzte, dass die Kosten nicht im Voraus pro Schüler errechnet werden könnten. Vielmehr würden die Gesamtkosten des laufenden Jahres im Nachhinein ermittelt und auf die Schülerzahlen abgerundet.

 

Zu den Erstattungszinsen der Gewerbesteuer führte Stadtverwaltungsrat Gemünd aus, dass bei der Gewerbesteuer teilweise Erstattungszinsen anfallen würden. Diese Zinsen würde das Finanzamt erst 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden sei, errechnen. Die Stadt habe auf diesem Wege ca.

70.000 – 80.000 €  Mehreinnahmen.

 

I. Stadtbeigeordneter Hausmann führte zum Thema Fensteranlage für die Musikschule aus, dass 40.000 € veranschlagt worden seien. Der Betrag im Ansatz des Konjunkturpaketes II sei jedoch deutlich höher gewesen. Daher habe es die Anpassung gegeben. Genaueres müsse er aber auch den Unterlagen entnehmen.

 

Stadtverordneter Kohnen erkundigte sich, ob die Entnahme aus der Rücklage aufgrund der über- und außerplanmäßigen Ausgaben nicht noch höher ausfallen werde. Außerdem fragte er, ob die Mehrwertsteuer für die Photovoltaikanlage erstattet werde.

 

Stadtverwaltungsrat Gemünd antwortete, dass aus der kürzlich vorgelegten Probeberechnung hervor gehe, dass das erhöhte Defizit von 400.000 € durch eine unvorhergesehene Schlüsselzuweisung in Höhe von 300.000 € fast ausgeglichen werden könne. Die Mehrwertsteuer für die Photovoltaikanlage sei zunächst eine außerplanmäßige Ausgabe, werde aber vom Finanzamt erstattet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

39

Nein:

0

Enthaltung:

0