a)      Stadtverordneter Graf fragte nach, warum für das Projekt der Schülerjobbörse nicht auch Jugendliche der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule angesprochen worden seien.

 

Bürgermeister Fiedler antwortete, dass es sich um ein Pilotprojekt handele und daher nicht alle Schulen im Stadtgebiet angesprochen worden seien. Grundsätzlich würde bei Erfolg des Projektes an allen Schulen hierfür geworben. Er gab jedoch zu Bedenken, dass die Angelegenheit schon jetzt mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden sei, da alle Schülerinnen und Schüler seitens der Stadt als Minijobber angemeldet werden müssten. Daher würden alle weiteren Schritte zunächst abgewartet.

 

b)      Stadtverordneter Graf fragte weiter, wie der Sachstand zum Breitbandausbau und die Verhandlungen mit der Telekom aussehen würden.

 

I. Stadtbeigeordneter Hausmann erklärte, dass die Verwaltung seit der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses tagtäglich mit der Telekom gesprochen bzw. verhandelt habe. Die endgültige Entscheidung stünde in Kürze an. Der Vertrag zwischen der Stadt und der Telekom weise eine klare Regelung darüber auf, dass die Stadt entgegen der bisherigen Behauptung der Telekom nur zur Verlegung eines Leerrohres verpflichtet gewesen sei.

 

c)      Stadtverordnete Kals-Deußen teilte mit, dass der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung die Betreuung der Langzeitarbeitslosen beraten habe und diese nicht mehr durch die Arbeitsgemeinschaft vorgenommen werden solle.

 

Beigeordneter Brunen erläuterte, dass der Gesetzgeber die Betreuung der Langzeitarbeitslosen im II. Sozialgesetzbuch geregelt habe. Demnach zahle der Bund die Regelleistungen und die Kommune übernehme die Kosten der Unterkunft und Heizkosten. Vor kurzem sei die Verfassungswidrigkeit der so genannten Arbeitsgemeinschaften festgestellt worden, für die gemeinsam die Bundesagentur für Arbeit und die einzelnen Kommunen zuständig gewesen seien. Im Kreis Heinsberg sei diese Aufgabe von der Kreisverwaltung übernommen worden. Der Kreis habe nun die Möglichkeit die Aufgaben in eigener Zuständigkeit und Verantwortung wahrzunehmen; diese Möglichkeit werde als „Optionsmodell“ bezeichnet. Ein entsprechender Antrag werde derzeit vorbereitet. Die Option könne frühestens zum 01.01.2012 starten. Personaltechnisch würde die Stadt in diesem Fall städtisches Personal befristet zum Kreis abordnen.

Die Stadt Geilenkirchen habe aufgrund der Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit schon immer das Optionsmodell favorisiert. Speziell die Stadt Geilenkirchen habe im Bereich der Sozialhilfe eigenverantwortlich am erfolgreichsten gearbeitet. Er hoffe also, dass der Antrag des Kreises auf die Option Erfolg habe. Unabhängig von der Frage, ob das Optionsmodell greift oder es zu einer gemeinsamen Einrichtung von Kreis und Bundesagentur kommt, würde die jetzige Aufteilung von 11 Standorten auf Teams an vier Standorten konzentriert werden. Dies wären die Städte Erkelenz und Wegberg, Hückelhoven und Wassenberg, Heinsberg und die drei Westgemeinden (Selfkant, Gangelt, Waldfeucht) sowie Geilenkirchen und Übach-Palenberg.