Sitzung: 06.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1021/2017
Beschlussvorschlag:
Zum Ersatz des Aufwandes für
die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in Flahstraß werden
gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung
der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen richtet sich
nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
20 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |