Sitzung: 27.09.2017 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1024/2017
Beschluss:
Zum Ersatz des Aufwandes für
die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung „Am Mühlenkamp“ in
Süggerath werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in Verbindung
mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen
richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
32 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |