Beschluss:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

Die 73. Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

0

Enthaltung:

0