Bürgermeister Schmitz wies eingangs darauf hin, dass in den meisten der schriftlich zugegangenen Anfragen die in der Geschäftsordnung vorgesehene Frist von fünf Werktagen vor der Sitzung nicht eingehalten worden sei. Er bat darum, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

 

a) Bürgermeister Schmitz verlas den Text der Anfrage der Fraktion Geilenkirchen bewegen! und FDP. Sowohl die Anfrage als auch die Antwort sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

b) Weiter ging Bürgermeister Schmitz auf eine schriftliche Anfrage des Stadtverordneten Nils Kasper ein, die ebenfalls in der Anlage beigefügt ist.

 

Zur Thematik führte Bürgermeister Schmitz zunächst grundsätzlich aus, dass das Land NRW durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz im Jahre 2013 den durch die UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Inklusionsgedanken im Schulrecht verankert habe. Ziel dieser Reform sei die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit individuellem Förderbedarf in das Regelschulsystem bei gleichzeitigem Wahlrecht der Eltern entweder für eine Beschulung in einer Regelschule oder in einer Förderschule gewesen. Diese Entwicklung habe zur Folge gehabt, dass die Schülerzahlen in vielen Förderschulen unter die gesetzlich geforderte Mindestgröße gefallen seien und somit zwangsläufig aufgelöst werden mussten. Diese bisher geltende Rechtsfolge habe auch die Janusz-Korczak-Schule betroffen, weshalb der Kreis als Schulträger zu dieser Entscheidung gezwungen gewesen sei. Die Schule sei auslaufend aufgelöst worden und in der Folge wären bekanntlich auch die Mietverträge über die in städtischem Eigentum stehenden Gebäude in Beeck und in Hünshoven angepasst worden. Gleichzeitig seien Initiativen für jeweilige Folgenutzungen getroffen worden und auch schon realisiert worden.

Zu Frage 1 erklärte Bürgermeister Schmitz, dass dem Kreis proaktiv kein Angebot unterbreitet werden könne, da kein adäquates Gebäude zur Verfügung stehe.

Zu Frage 2 sei zu sagen, vor einem Angebot des Gebäudes in Beeck an den Kreis, vorab eine Entscheidung über die Aufgabe der derzeitigen Nutzung getroffen werde müsse. Im Übrigen würde das Schulgebäude – so wie in der Vergangenheit auch – allenfalls für einen Teil einer evtl. neu zu gründenden Förderschule ausreichen.

 

c) Zur Nachfrage des Stadtverordneten Thomas Klein – die ebenfalls in der Anlage beigefügt ist – erklärte Bürgermeister Schmitz zunächst zu Frage 1, dass die Kündigung des Mietvertrages zum 01.08.2018 unverzüglich ausgesprochen werde, wenn die Entscheidung über die Veräußerung der Liegenschaft erfolgt sei, also voraussichtlich in den nächsten Tagen. Es sei keine rechtliche Konstruktion ersichtlich, die die Stadt zwingen könne, diese Entscheidung wieder zurückzunehmen. Die Frage 2 sei durch die Beantwortung der Anfrage des Herrn Stadtverordneten Kasper bereits geklärt. Es gebe keine adäquaten Ausweichobjekte im Eigentum der Stadt. Des Weiteren bestehe der Mietvertrag für das Gebäude in Beeck nicht mehr. Deshalb sei das Gebäude bereits einer anderen Nutzung zugeführt worden.

 

d) Des Weiteren habe Herr Stadtverordneter Thomas Klein eine weitere schriftliche Anfrage gestellt, die ebenfalls als Anlage zur Niederschrift versandt werde.

 

Bürgermeister Schmitz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1 könne er sagen, dass das geschilderte Problem der Stadt Geilenkirchen als Schulträger bereits seit Jahren bekannt sei. Weiter könne er zu Frage 2 sagen, dass die Busfahrkarten sicherstellten, dass alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht und alle Schulveranstaltungen besuchen könnten. Den unterschiedlichen Zeiten der Beschulung (z.B. an Grundschulen und weiterführenden Schulen) sei dabei Rechnung getragen. Es sei demnach nicht so, dass die Fahrkarten ab einer gewissen Uhrzeit nicht mehr gelten würden. Bei außerhalb der Regelschulzeiten oder in den Ferien abzuleistenden Praktika werde ggf. eine Bescheinigung der Schule ausgestellt, die dann zur Nutzung des ÖPNV berechtige. Aus den vorgenannten Gründen sei eine Verlängerung von Nutzungszeiten der Schülerfahrkarten über die Verwendung zu schulischen Zwecken hinaus weder erforderlich noch zulässig. Zu 3 könne er sagen, dass eine Alternative zur Verbesserung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Schulzeiten das sogenannte School&Fun-Ticket sei. Hier würde eine Sonderregelung der Schülerfahrtkostenverordnung (§ 2 Abs. 3 SchfkVO) greifen.

 

Text § 2 Abs. 3 SchfkVO:

Bietet der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines besonderen Tarifangebots der Verkehrsunternehmen Schülerzeitkarten an, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, kann der Schulträger einen von den Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil von bis zu 12 Euro je Beförderungsmonat festsetzen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 6 Euro je Beförderungsmonat.

 

In dieser Sache hätten bereits in den Jahren 2000 und 2007 Abstimmungsgespräche zwischen dem Verkehrsverbund und den Schulverwaltungsämtern stattgefunden. Zuletzt habe ein Abstimmungsgespräch am 11.01.2017 stattgefunden, an dem alle Schulverwaltungsämter und der Kreis Heinsberg teilgenommen hätten. Grund für die neuerliche Abstimmung seien auch hier von verschiedenen Eltern herangetragene Nachfragen gewesen. Nach der oben genannten Rechtsvorschrift könnten im Rahmen einer Ermessensentscheidung des Schulträgers von den Eltern zusätzlich zu den vom Schulträger zu tätigenden Aufwendungen Eigenanteile von bis zu 12,00 € für das erste und von bis zu 6,00 € für das zweite Kind pro Monat erhoben werden. Diese Eigenanteile wären vom Schulträger an den Verkehrsverband abzuführen. Aufgrund einer Vereinbarung könnte der Geldeinzug ggf. auf das Beförderungsunternehmen übertragen werden, bei Mahnverfahren sowie bei Änderungen im laufenden Schuljahr müsste jedoch letztlich der Schulträger die Durchsetzung der Ansprüche durch Bescheid sicherstellen.

 

Die Einführung eines School&Fun-Tickets sei – wie auch in der Vergangenheit – Anfang dieses Jahres erneut von allen Schulträgern (einschl. Bistum) aus folgenden Gründen abgelehnt worden:

 

·         Das School&Fun-Ticket kann nur für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler eingeführt werden. Eine einzelfallbezogene Entscheidung ist nicht möglich. Die weitaus größere Zahl der Eltern, die die zusätzliche finanzielle Belastung nicht tragen können/wollen würde demnach zur finanziellen Beteiligung gezwungen.

 

·         Die Zahl der nicht nach der Schülerfahrtkostenverordnung anspruchsberechtigten Kinder kann nicht berücksichtigt werden. Die preisliche Vergünstigung gilt nur für nach der SchfkVO Anspruchsberechtigte. Nicht Anspruchsberechtigte könnten lediglich, um ihr Kind nicht auszuschließen, selbst ein solches Ticket zum regulären Preis von 28,50 € monatlich (Abonnementpreis zum Gesprächszeitpunkt) erwerben.

 

·         Eine Reduzierung des vom Schulträger festzusetzenden Eigenanteils (z.B. wegen teilweise Übernahme dieser Kosten durch die Kommune) ist nach Aussage des Verkehrsverbandes aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich.

 

·         Für die Einführung des School&Fun-Tickets ist eine kreisweite Einheitlichkeit notwendig. Die anderen kreisangehörigen Kommunen haben sich ebenfalls gegen die Ticketeinführung ausgesprochen. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Kommunen ihre gefestigte Haltung insgesamt aufgeben werden.

 

 

e) Herr Stadtverordneter Christian Kravanja habe ebenfalls eine Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung eingereicht.

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass in der Öffentlichkeit Straßen NRW und der Stadt gemeinsam die Schuld für die Gillrather Ereignisse  gegeben werde. Über die positiven Bemühungen der Stadt und auch seinerseits werde nicht berichtet. „Frau Hoffmann wartet immer noch auf den Anruf des Bürgermeisters“, sei am Freitag in der Zeitung zu lesen gewesen. Bereits am Dienstag, also drei Tage zuvor, sei er persönlich mit einem Mitarbeiter vom Ordnungsamt  bei Frau Hoffmann im Blumengeschäft gewesen und habe mit ihr gesprochen. Er habe es nicht bei einem Anruf belassen. Mehrfach sei er in den vergangenen Tagen in Gillrath gewesen und habe sich die Sorgen der betroffenen Menschen angehört. So z.B. auch von dem Vater mit seinem behinderten Sohn, der im Notfall zu jeder Tages- und Nachtzeit auf den Rettungsdienst angewiesen sei und Angst habe, dass der Rettungsdienst das Haus nicht erreichen könne. Durch Vermittlung seitens der Stadt könne der Kontakt der Betroffenen zu Straßen NRW und dem Straßenbauunternehmen hergestellt werden. Zu Frage 1 sagte er, dass die Planungen der Sanierung der ehemaligen B56, jetzt L47 ausschließlich in der Verantwortung von Straßen NRW lägen. Der Straßenbaubetrieb sei selber verantwortlich, seinen Informationspflichten nachzukommen. Bereits in der Ausschreibung der jeweiligen Baumaßnahmen würden auch die durchzuführenden Sperrmaßnahmen festgelegt. Hieran orientiere sich der gesamte bauliche Arbeitsaufwand. An den entsprechenden Ausschreibungen überörtlicher  Straßenbaulastträger werde die Stadt jedoch nicht beteiligt. Alle Maßnahmen in Gillrath richteten sich nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW und seien vom zuständigen Straßenbaulastträger zu beachten. Hierzu gehörten auch die Informationspflichten. Obwohl  eine derartige Informationspflicht selbstverständlich sein sollte, weise die Stadt bei jeder Maßnahme im Vorfeld noch darauf hin, dass alle Anwohner und Anlieger durch eine detaillierte Hausinformation sowie durch die örtliche Presse zu informieren seien. Zur zweiten Frage führte Bürgermeister Schmitz aus, dass selbstverständlich Stadt, Kreis und andere Behörden vor Monaten über die erforderliche Baumaßnahme informiert worden seien. Da seien noch keine Details bekannt gewesen.  Das konkrete Datum des Baubeginns sei dem Bauverwaltungs- und Tiefbauamt am 28.8. 2017 von Straßen NRW mitgeteilt worden. Da es sich um überörtliche Umleitungen handele, die mehrere Kommunen betreffen würden, würden die Sperr- und Beschilderungsmaßnahmen durch Straßen NRW und die bauausführende Firma durchgeführt und nicht durch die Stadt. Eine halbseitige Sperrung der Straße mit Ampelführung wäre für die Gillrather vermutlich die verträglichste Lösung gewesen.  Diese Lösung sei aber von Straßen NRW verworfen und nicht realisiert worden, mit dem Argument, dass die Bauarbeiten doppelt so lange dauern würden und die Maßnahme sich verteure. Er sage abschließend noch, dass trotz einiger Kritik das Zusammenspiel von Bevölkerung, Stadt und Politik erreicht habe, dass die Maßnahme durch die bauausführende Firma und Straßen NRW im Ablauf angepasst worden sei und mit der Fertigstellung nun ca. drei Wochen früher als geplant zu rechnen sei. Bei einem Gespräch mit Herrn Horrichs von Straßen NRW vor Ort in Gillrath, an dem auch Arno Plum vom Aktionskreis zugegen gewesen sei, habe Herr Horrichs Folgendes erklärt:  Der 2. Bauabschnitt von der Birgdener Straße bis zur Querungshilfe am 30er Bereich werde ab heute (Mittwoch 27.9.) in Angriff genommen  und solle ca. zwei Wochen dauern. Dann folge der Abschnitt bis zum Ortsausgang Richtung Stahe. Bis zum 16. Oktober solle die gesamte Karl-Arnold-Straße asphaltiert sein, unter der Voraussetzung, dass das Wetter mitspiele. Anliegerverkehr sei zu jeder Zeit frei gegeben – bis auf einige Tage der Vollsperrung, wo die Anwohner ihre Einfahrten nicht mehr erreichen könnten.

 

f) Stadtverordneter Weiler bat um Stellungnahme zu folgenden Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung zum Thema „aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Bürgerhaus Bauchem“:

 

1.      Wann ist mit dem Spatenstich bzw. Baubeginn zu rechnen?

 

2.      Gibt es irgendwelche Probleme, die einen Baubeginn verzögern? Wenn ja, was sind dies für Probleme und wer zeichnet dafür verantwortlich?

 

3.      Wie sieht die Zeitplanung für das Projekt „Neubau eines Bürgerhauses“ aus? Will heißen, wann ist Baugebinn?; wann soll der Rohbau fertig sein?; wann ist die Fertigstellung geplant?“

 

Hier hat Bürgermeister Schmitz – nach Rücksprache mit Herrn Diederen – folgende Antworten geben können: Der Bauantrag liege der Verwaltung vor. Nachgereicht werde noch das Brandschutzkonzept, voraussichtlich in der nächsten Woche. Sobald die Baugenehmigung erteilt sei, solle mit den Arbeiten begonnen werden. Wann der Spatenstich bzw. Baubeginn sei, sei mangels Baugenehmigung noch nicht absehbar. Probleme gebe es lt. Aussage von Herrn Diederen bislang keine und es werde mit einer Bauzeit von 11 – 12 Monaten gerechnet.

 

Daraufhin erkundigte sich Bürgermeister Schmitz nach weiteren Anfragen.

 

f) Stadtverordneter Gerads stellte fest, dass die Verwaltung sich um die Lösung der Verkehrsprobleme aufgrund der Straßenbaumaßnahmen im Stadtteil Gillrath in den letzten 14 Tagen gut bemüht habe. Dennoch stelle er sich die Frage, wie zukünftig seitens der Stadt Geilenkirchen damit umgehen werde, wenn nochmal ähnliche Probleme entstünden. Wäre dies in Gillrath früher geschehen, hätten Geschäftsleute Maßnahmen ergreifen können, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

 

Bürgermeister Schmitz führte hierzu aus, dass er Straßen.NRW diesbezüglich bereits angemahnt habe und Besserung gelobt worden sei. Wenn die Stadt Geilenkirchen zukünftig frühzeitig von Bauvorhaben der Straßen.NRW erfahre, würden diese streng kontrolliert und er werde Straßen.NRW auf den Füßen stehen. Er hoffe, dass sich die Gemeinde Gangelt ein Beispiel nehme, wenn die Maßnahme dort fortgeführt werde. Er beschrieb beispielhaft Probleme bei einer anderen Baumaßnahme – der Sperrung des Bahnübergangs in der Innenstadt – bei dem die bauausführende Firma Vorgaben zur Information der Verkehrsteilnehmer nicht ausgeführt habe, obwohl ein Schreiben des Ordnungsamtes dies konkret als Auflage benannt habe.

 

g) Stadtverordneter Grundmann schilderte, dass er zwischen 15.30 und 16.30 Uhr an der Gabelung Marienstraße/An der Burg/Kreisbahnstraße eine eigene Verkehrszählung durchgeführt habe. Dabei habe er 477 PKW, sieben LKW, darunter fünf einer Baufirma und einige Fahrzeuge der Gemeinde Gangelt gezählt. Viele hätten die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten missachtet. Er schlage vor, das Gespräch mit Landrat Pusch, als Chef der Polizei des Kreises Heinsberg, zu suchen, um Verkehrskontrollen anzuregen. Sicherlich seien die Ortschaften Hatterath und Nierstraß ebenfalls von Interesse für Kontrollen.

Stadtverordneter Grundmann überreichte dem Bürgermeister ein Schriftstück mit seiner Verkehrszählung.

 

Bürgermeister Schmitz sagte zu, den Anregungen nachzukommen.

 

Stadtverordneter Gerads fügte dem hinzu, dass Gillrath abgesehen von seiner Hauptstraße ausschließlich aus Anliegerstraßen bestünde, die das ganze Jahr über, unabhängig von der aktuellen Baustelle, stark befahren würden.

 

h) Stadtverordneter Kravanja erkundigte sich, ob bei den festgestellten Mängeln im GELOBAD bereits Nachbesserungen vorgenommen worden seien. Darüber hinaus fragte er nach dem Bearbeitungsstand des Radwegekonzeptes unter Einbeziehung des ADFC.

 

Zur ersten Frage führte Beigeordneter Mönter aus, dass ein Termin zur Behebung der Mängel noch nicht bekannt sei; diesbezüglich werde beizeiten eine Information erfolgen.

Zur zweiten Frage erklärte er, dass ein Konzept in Bearbeitung sei und die Verwaltung im Kontakt mit dem ADFC stehe. Weitere Termine zur Planung des Radwegekonzeptes würden abgesprochen und Ergebnisse im Umwelt- und Bauausschuss präsentiert.