a) Stadtverordneter Jansen erklärte in Bezug auf die von Bürgermeister Schmitz in TOP 15 bemängelte Nichteinhaltung der 5-Tages-Frist für Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung, dass es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Frist handele. Darüber hinaus habe der Bürgermeister explizit um schriftliche Anfragen gebeten.

 

Beigeordneter Brunen erwiderte, dass die Geschäftsordnung des Rates dahingehend eindeutig sei, als dass dem Bürgermeister schriftliche Anfragen spätestens 5 Tage vor der Sitzung zugeleitet werden sollten. Die qualifizierte Beantwortung der schriftlichen Anfragen sei sicherlich erwünscht, so dass die Frist nachvollziehbar sei. Mündliche Anfragen seien natürlich jederzeit in der Sitzung möglich und könnten, wenn die Antwort umfassend sei, wiederum schriftlich beantwortet werden. 

 

b) Stadtverordneter Thielemann erkundigte sich, ob die Gefahrenstelle im Wurmauenpark, wo ein Zaun unter Strom stehen würde, beseitigt wurde. Zudem würden sich auf dem Spielplatz Glasscherben befinden.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass er sich um die Gefahrenbeseitigung kümmern werde.

 

c) Stadtverordneter Kasper stellte im Zusammenhang mit seiner Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung im öffentlichen Teil zum Schulgebäude in Beeck die Nachfrage, ob bereits ein Ratsbeschluss darüber gefasst wurde, dass das Schulgebäude nun von Vereinen genutzt würde.

 

Bürgermeister Schmitz bejahte dies.

 

d) Stadtverordneter Benden fragte nach, ob die Beantwortung der Anfragen im öffentlichen Teil in dieser Länge notwendig gewesen sei.

Bezüglich der Mängelbehebung im Bereich der Barrierefreiheit des Gelobades erkundigte er sich, ob die zusätzlichen Kosten bei der Stadt Geilenkirchen liegen würden, oder ob diese von der beauftragten Firma bzw. dem Planer übernommen würden.

Weiterhin fragte er nach, wann die Wurmbrücke hinter der Kreissparkasse saniert werde. Insgesamt stelle sie eine Gefahrenstelle dar und befinde sich zudem an repräsentativer Stelle mitten in der Innenstadt.

 

Zur ersten Frage erklärte Bürgermeister Schmitz, dass er den Großteil der Beantwortung der Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung, nämlich die bezüglich der Flüchtlingssituation, dem Anhang der Niederschrift beifügen lasse.

Zum Gelobad versicherte er, dass, sofern die Fehler von der bauausführenden Firma zu vertreten seien, diese auch dafür aufkommen müsse.

Zur letzten Frage führte er aus, dass bereits diverse Vorschläge externer Firmen zur Ausbesserung der Brücke vorlägen. Der Leiter des Bauhofs befasse sich seit mehreren Wochen  mit der Thematik. Ein Termin zur Sanierung bzw. Mängelbehebung der Brücke stehe nicht fest.

 

Stadtverordneter Benden forderte, dass die Brücke in diesem Falle entweder gesperrt oder saniert werden müsse.

 

Beigeordneter Mönter erklärte, dass die Verkehrssicherheit an der Brücke unverzüglich hergestellt werde. Damit sei der Bauhof befasst. Die Erneuerung der Brücke sei in Zusammenhang mit der Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme zwischen Kreissparkasse und Krankenhaus eingeplant. Diese werde in wenigen Jahren vorgenommen. Vorher sei eine Erneuerung der Brücke nicht sinnvoll. Bis dahin werde das Augenmerk auf die verkehrssichere Erhaltung der Brücke gelegt.

 

e) Stadtverordnete vom Scheidt stellte fest, dass die Frage des Einwohners Pütz in der Einwohnerfragestunde erstaunlich sei. Immerhin habe Herr Pütz den gesamten Bau des GELOBADES als Behindertenbeauftragter beratend begleitet. Wenn nun diverse Mängel bei der Barrierefreiheit festzustellen seien, sei dies verwunderlich. Fraglich sei für sie darüber hinaus, warum die Barrierefreiheit des Bades in der öffentlichen Einwohnerfragestunde thematisiert werde und nicht im Vorhinein mit der Verwaltung besprochen werde.

 

Stadtverordneter Paulus ergänzte, dass der Behindertenbeauftragte in die Planung mit einbezogen worden sei. Sofern also Planungsfehler vorlägen, müssten diese, sofern sie nicht in ihrer Schwere der Beratung des Rates bedürften, unter Einbezug des Behindertenbeauftragten verwaltungsintern besprochen werden. Falls der Architekt für die Planungsfehler verantwortlich sei, müsse dieser zur Behebung herangezogen werden. Er stimmte der Stadtverordneten vom Scheidt zu, dass es kein guter Stil sei, dass Herr Pütz solche Themen im öffentlichen Teil der Sitzung anspreche, ohne vorab das Gespräch mit der Verwaltung zu suchen.

 

Beigeordneter Mönter erklärte, dass Herr Pütz von Anfang an in die Planung mit einbezogen worden sei und einige seiner Ideen umgesetzt worden wären. Gleichwohl habe er auch Ideen vorgeschlagen, die vom Architekten nicht eins-zu-eins umgesetzt worden seien. Das Hallenbad weise noch einige wenige Mängel auf, wobei es sich allerdings nicht um Mängel der Barrierefreiheit im Allgemeinen handele, sondern um kleinere, noch nachzuarbeitende Dinge wie eine fehlende Beschilderung. Der Stadtbetrieb befinde sich momentan noch in der Nachbereitungsphase. Es würden letzte Mängel behoben werden und Schlussrechnungen beglichen. Er erklärte weiterhin, dass es sich nicht um Unsummen handele. Bei der Planung sei die Barrierefreiheit in hohem Maße berücksichtigt worden und es bestehe im Allgemeinen eine große Zufriedenheit seitens der Besucher.