Sitzung: 27.09.2017 Rat der Stadt Geilenkirchen
a) Stadtverordneter Jansen erklärte in Bezug auf die
von Bürgermeister Schmitz in TOP 15 bemängelte Nichteinhaltung der
5-Tages-Frist für Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung, dass es sich hierbei
nicht um eine gesetzliche Frist handele. Darüber hinaus habe der Bürgermeister
explizit um schriftliche Anfragen gebeten.
Beigeordneter Brunen erwiderte, dass die
Geschäftsordnung des Rates dahingehend eindeutig sei, als dass dem
Bürgermeister schriftliche Anfragen spätestens 5 Tage vor der Sitzung
zugeleitet werden sollten. Die qualifizierte Beantwortung der schriftlichen
Anfragen sei sicherlich erwünscht, so dass die Frist nachvollziehbar sei.
Mündliche Anfragen seien natürlich jederzeit in der Sitzung möglich und
könnten, wenn die Antwort umfassend sei, wiederum schriftlich beantwortet
werden.
b) Stadtverordneter Thielemann erkundigte sich, ob die
Gefahrenstelle im Wurmauenpark, wo ein Zaun unter Strom stehen würde, beseitigt
wurde. Zudem würden sich auf dem Spielplatz Glasscherben befinden.
Bürgermeister Schmitz erklärte, dass er sich um die
Gefahrenbeseitigung kümmern werde.
c) Stadtverordneter Kasper stellte im Zusammenhang mit
seiner Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung im öffentlichen Teil zum
Schulgebäude in Beeck die Nachfrage, ob bereits ein Ratsbeschluss darüber
gefasst wurde, dass das Schulgebäude nun von Vereinen genutzt würde.
Bürgermeister Schmitz bejahte dies.
d) Stadtverordneter Benden fragte nach, ob die
Beantwortung der Anfragen im öffentlichen Teil in dieser Länge notwendig
gewesen sei.
Bezüglich der Mängelbehebung im Bereich der Barrierefreiheit
des Gelobades erkundigte er sich, ob die zusätzlichen Kosten bei der Stadt
Geilenkirchen liegen würden, oder ob diese von der beauftragten Firma bzw. dem
Planer übernommen würden.
Weiterhin fragte er nach, wann die Wurmbrücke hinter
der Kreissparkasse saniert werde. Insgesamt stelle sie eine Gefahrenstelle dar
und befinde sich zudem an repräsentativer Stelle mitten in der Innenstadt.
Zur ersten Frage erklärte Bürgermeister Schmitz, dass
er den Großteil der Beantwortung der Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung,
nämlich die bezüglich der Flüchtlingssituation, dem Anhang der Niederschrift
beifügen lasse.
Zum Gelobad versicherte er, dass, sofern die Fehler von
der bauausführenden Firma zu vertreten seien, diese auch dafür aufkommen müsse.
Zur letzten Frage führte er aus, dass bereits diverse
Vorschläge externer Firmen zur Ausbesserung der Brücke vorlägen. Der Leiter des
Bauhofs befasse sich seit mehreren Wochen
mit der Thematik. Ein Termin zur Sanierung bzw. Mängelbehebung der
Brücke stehe nicht fest.
Stadtverordneter Benden forderte, dass die Brücke in
diesem Falle entweder gesperrt oder saniert werden müsse.
Beigeordneter Mönter erklärte, dass die Verkehrssicherheit
an der Brücke unverzüglich hergestellt werde. Damit sei der Bauhof befasst. Die
Erneuerung der Brücke sei in Zusammenhang mit der Durchführung der
Hochwasserschutzmaßnahme zwischen Kreissparkasse und Krankenhaus eingeplant.
Diese werde in wenigen Jahren vorgenommen. Vorher sei eine Erneuerung der Brücke
nicht sinnvoll. Bis dahin werde das Augenmerk auf die verkehrssichere Erhaltung
der Brücke gelegt.
e) Stadtverordnete vom Scheidt stellte fest, dass die
Frage des Einwohners Pütz in der Einwohnerfragestunde erstaunlich sei. Immerhin
habe Herr Pütz den gesamten Bau des GELOBADES als Behindertenbeauftragter
beratend begleitet. Wenn nun diverse Mängel bei der Barrierefreiheit
festzustellen seien, sei dies verwunderlich. Fraglich sei für sie darüber
hinaus, warum die Barrierefreiheit des Bades in der öffentlichen
Einwohnerfragestunde thematisiert werde und nicht im Vorhinein mit der
Verwaltung besprochen werde.
Stadtverordneter Paulus ergänzte, dass der
Behindertenbeauftragte in die Planung mit einbezogen worden sei. Sofern also
Planungsfehler vorlägen, müssten diese, sofern sie nicht in ihrer Schwere der
Beratung des Rates bedürften, unter Einbezug des Behindertenbeauftragten verwaltungsintern
besprochen werden. Falls der Architekt für die Planungsfehler verantwortlich sei,
müsse dieser zur Behebung herangezogen werden. Er stimmte der Stadtverordneten
vom Scheidt zu, dass es kein guter Stil sei, dass Herr Pütz solche Themen im
öffentlichen Teil der Sitzung anspreche, ohne vorab das Gespräch mit der Verwaltung
zu suchen.
Beigeordneter Mönter erklärte, dass Herr Pütz von
Anfang an in die Planung mit einbezogen worden sei und einige seiner Ideen
umgesetzt worden wären. Gleichwohl habe er auch Ideen vorgeschlagen, die vom
Architekten nicht eins-zu-eins umgesetzt worden seien. Das Hallenbad weise noch
einige wenige Mängel auf, wobei es sich allerdings nicht um Mängel der
Barrierefreiheit im Allgemeinen handele, sondern um kleinere, noch
nachzuarbeitende Dinge wie eine fehlende Beschilderung. Der Stadtbetrieb
befinde sich momentan noch in der Nachbereitungsphase. Es würden letzte Mängel
behoben werden und Schlussrechnungen beglichen. Er erklärte weiterhin, dass es
sich nicht um Unsummen handele. Bei der Planung sei die Barrierefreiheit in
hohem Maße berücksichtigt worden und es bestehe im Allgemeinen eine große
Zufriedenheit seitens der Besucher.