TOP Ö 8: 1.g) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Geilenkirchen - Verabschiedung des Vorentwurfes der Bebauungsplanänderung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sitzung:28.10.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung