Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 Nach Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden trug Herr Martin Wingertszahn vom Bundesforstbetrieb Rhein-Weser anhand der beigefügten Präsentation das fortgeschriebene Konzept der geplanten Forstmaßnahmen im Bereich der Anflugschneise vor. Einleitend verwies er auf die in der Sitzung vom 30.09.2014 vorgestellten rechtlichen Grundlagen und die Grundlagenkarte mit einzuhaltenden Höhenlinien.

 

Stadtverordneter Benden dankte für die Präsentation und fragte nach alternativen Möglichkeiten zum Mulchen, welcher einen weniger massiven Eingriff in Flora und Fauna sei.

 

Herr Wingertszahn gab hierzu an, dass die Maßnahmen des Mulchens mit dem Naturschutz abgestimmt seien und hierzu keine Alternativen bestünden.

 

Sachkundiger Bürger Ronneberger fragte nach, ob Herr Wingertszahn für Bereiche der Privatwälder und städtische Flächen als Ansprechpartner zur Verfügung stünde. Seinen Erkenntnissen nach habe der Bauhof Bäume geschnitten, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit bestanden hätte. Konkret bezog er dies auf die gekappten Eichen nahe der Bocketzgracht.

 

Technischer Beigeordneter Mönter äußerte hierzu, dass der Stadtbetrieb nur auf städtischen Flächen tätig geworden sei. Die Schneidemaßnahmen seien in Zusammenarbeit mit dem Bundesforst, bzw. auf Anordnung zur Wiederherstellung der Flugsicherheit durchgeführt worden.

 

Ausschussvorsitzender Paulus bestätigte, dass die durchgeführten Kappungen der Eichen erst durchgeführt wurden, nachdem die Notwendigkeit der Maßnahmen festgelegt worden sei.

 

Der Ausschuss nahm die dargestellte Forstbewirtschaftung zustimmend zur Kenntnis.