Herr Benden erläuterte den Antrag zum Thema bezahlbarer Wohnraum im Stadtgebiet Geilenkirchen. Man habe hierzu bewusst keinen Beschlussvorschlag formuliert, wolle jedoch das Problem thematisieren. Er berichtete von anerkannten Flüchtlingen, die immer noch in städtischen Unterkünften leben würden, obwohl sie sich auf dem freien Markt Wohnungen suchen müssten, diese jedoch auf dem Markt nicht zur Verfügung stünden. Eine Möglichkeit zur Wohnraumbeschaffung sah er in der Umnutzung von leerstehenden Geschäftsräumen.

 

Herr Brunen berichtete von einer Studie zur Frage des aktuellen und künftigen Wohnraumbedarfs, die der Kreis Heinsberg in Auftrag gegeben habe. Im Zuge der Diskussion um die Gründung  einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft - die dort mehrheitlich kritisch gesehen werde - habe der Kreistag die Vergabe eines Auftrages zur Erstellung einer Studie unter dem Titel „Wohnen im Kreis Heinsberg“ beschlossen. Zum Inhalt und zum weiteren Verfahren habe der Landrat u. a. folgende Informationen an die kreisangehörigen Kommunen herausgegeben:

 

Mit welchen Strategien kann es gelingen, diesen aktuellen und künftigen Herausforderungen des Wohnungsmarktes zu begegnen? Mit welchen Instrumenten und Wohnangeboten kann man der quantitativen und qualitativen Nachfrage unterschiedlicher Zielgruppen, z. B. auch nach preisgünstigem Wohnraum, gerecht werden? Welche Rollen nehmen die kreisangehörigen Kommunen und der Kreis selbst ein und wie können diese die Entwicklungen aktiv begleiten und/oder steuern? Zur Klärung dieser Fragestellungen wurde die InWIS Forschung & Beratung GmbH (Bochum) von der Kreisverwaltung nach Beschluss des Kreistages vom 29.06.2017 mit einer Wohnungsmarktstudie für den Kreis Heinsberg beauftragt. Ziel ist es, die aktuelle Wohnungsmarktlage und die zu erwartende künftige Entwicklung im Kreis Heinsberg zu analysieren und daraus Handlungsbedarfe und Empfehlungen für die Ausrichtung der Wohnungspolitik abzuleiten.

 

Der Kreis wird hierzu eine Steuerungsgruppe auch unter Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einrichten, die sich erstmals zur konstituierenden Sitzung am 12.12.2017 treffen wird. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung zeitnah berichten.