a) Bürgermeister Schmitz wies auf einen Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes hin. De Landeswahlleiter habe in Bezug auf die Kommunalwahl 2020 darüber informiert, dass die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke bis zum 23.02.2020 möglich sei. Daneben habe er auch mitgeteilt, dass eine Verkleinerung der Räte nur bis zum 28.02.2018 möglich sei. Umfassende Erläuterungen könnten jedoch dem Schnellbrief entnommen werden, der ausgelegt worden sei.

 

b) Beigeordneter Mönter informierte die Stadtverordneten über das Thema der zur Zeit in Umsetzung befindlichen Brandschutzmaßnahme an Grundschulen, insbesondere an der KGS Teveren.

Dort, und parallel auch an der GGS Gillrath, würden zur Zeit die für dieses Jahr geplanten Maßnahmen aus den sogenannten „Brandschutztechnischen Risikoanalysen“ auch bezeichnet als „Brandschutz-Verbesserungskonzepte“ umgesetzt. Es handle sich um Verbesserungskonzepte, weil die Gebäude im Rahmen der für sie geltenden Genehmigungen ohne weiteres und nach Auskunft der Fachleute auch sicher betrieben werden dürften.

Im Rahmen der genannten Konzepte werde so vorgegangen, dass die verschiedenen Brandschutzbelange wie z. B. Aufstellflächen für die Feuerwehr, System der Abschottung, Flucht und Rettungswege, Haustechnische Anlagen oder Maßnahmen zur Branderkennung und Alarmierung vollständig durchgearbeitet würden. Dabei würden Punkt für Punkt jeweils aktuelle baurechtliche Anforderungen und vorhandene Ausführungen verglichen und bewertet. Daraus ergebe sich, wo das Gebäude auch nach neuesten Anforderungen baurechtskonform sei, bzw. auch, wo zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen würden, um den Brandschutz zu verbessern.

Am Beispiel der KGS Teveren: Das fertig ausgearbeitete Konzept datiere vom 23.06.2017 und sei anschließend ausgewertet worden, um die notwendigen Schritte zur Umsetzung resultierender Maßnahmen einzuleiten. So seien beispielsweise am 16.08.2017 die notwendigen Fachingenieurleistungen für die technische Ausrüstung (Lüftung und Elektro) beauftragt worden. In der Ratssitzung am 21.09.2017 seien zudem im Jahr 2017 benötigte Haushaltsmittel als außerplanmäßige Aufwendungen bereitgestellt worden.

 

Unmittelbar nach den Sommerferien 2017 sei mit der praktischen Umsetzung der sich aus dem Brandschutzkonzept ergebenden baulichen Maßnahmen begonnen worden. So seien bisher insgesamt drei Brand- bzw. Rauchschutztüren installiert, Maurerarbeiten zur Vorbereitung von Brandabschottung durchgeführt und in der Turnhalle Vorbereitungen für den Einbau der notwendigen Flucht- und Rettungswege getroffen worden. Konkret seien zwei Türöffnungen in die Außenfassade geschnitten worden, mit dem Ziel, die für Januar zu liefernden avisierten Türen dann ohne großen Aufwand und vor allem ohne größere Beeinträchtigungen bei laufendem Schulbetrieb einbauen zu können. In den nächsten Wochen würden vor den neuen Türöffnungen Treppen- bzw. Stufenpodeste errichtet, die eine spätere gefahrlose Nutzung der neuen Flucht- und Rettungswege ermöglichen würden.

 

Parallel zu den derzeit laufenden baulichen Maßnahmen würden die haustechnischen Planungen im Lüftungs- und Elektrobereich weiter betrieben werden. Hiervon sei auch das offenbar im besonderen Fokus des Interesses stehende Thema Alarmierung erfasst. Eine dazu zu erstellende Anlage, die heute baurechtlich neu genehmigt werden könnte, sei nicht im „Vorbeigehen“ umsetzbar und nicht direkt vergleichbar mit dem, was im Rahmen von Sofortmaßnahmen in den Grundschulen in Immendorf und Geilenkirchen in den Herbstferien eingebaut worden sei. Die Planung sei zwingend von einem zertifizierten Fachbüro nach den entsprechenden DIN-Normen zu erstellen und mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Heinsberg abzustimmen, damit sie nachher auch eine Abnahme erhalten könne. Neben Rauchmeldern und Druckknopf-Feuermeldern sei auch z. B. eine Brandmeldezentrale, unter anderem versehen mit Einzelmeldeerkennung zu planen und zu installieren.

 

Es sei geplant, diese Anlage in den Osterferien 2018 einzubauen, da die vorzunehmenden Arbeiten erheblichen Lärm und Dreck verursachen würden. Sollte ein Einbau in Abstimmung mit der Schulleitung auch bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt werden können, werde der Termin noch vorgezogen.

 

Beigeordneter Mönter werde den Fraktionen das vorliegende Brandschutz-Verbesserungskonzept zukommen lassen, damit die gewünschte Information über Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen in aller Tiefe möglich sei. Für die fachliche Erläuterung stehe er den Stadtverordneten mit den für die Umsetzung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.

 

Stadtverordneter Benden bat darum, dass den Stadtverordneten der Auszug aus der Niederschrift über die von Beigeordneten Mönter vorgetragene Mitteilung wie auch die Brandschutzkonzepte selbst schnellstmöglich zugeleitet würden.

 

c) Auf Nachfrage des Stadtverordneten Hoffmann zum Sachstand des Benehmensverfahrens mit dem Kreis gab Bürgermeister Schmitz eine Erklärung ab. Korrigierend wird in der Niederschrift festgehalten, dass das Verfahren noch nicht komplett abgeschlossen ist; man erwarte noch die Aufforderung zur Stellungnahme der Bezirksregierung.