Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat vor, die 6. Satzung der Stadt Geilenkirchen zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen zu beschließen.


Stadtverordneter Weiler erkundigte sich, ob zukünftig auch die Möglichkeit bestehe, ausnahmsweise Beerdigungen am Samstag durchzuführen. Die Änderung der Satzung sehe lediglich zehn Termine pro Woche und keine Beerdigungen an Samstagen vor.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass die Beerdigungszeiten bewusst eingeschränkt worden seien. Dies habe vor allem personelle Gründe. Im Ausnahmefall sei es dennoch möglich, außerhalb der vorgegebenen Zeiten Beerdigungen durchzuführen. Dass die Satzung die Zeiten einschränke, schließe Ausnahmen nicht aus.

 

Stadtverordneter Kuhn fragte nach, ob die Zeiten mit den Priestern abgesprochen worden seien. Diese hätten häufig Schwierigkeiten, die Beerdigungen zu organisieren.

 

Beigeordneter Brunen antwortete, dass die Bestattungen im Einzelfall mit den Priestern abgesprochen würden. Eine pauschale Absprache sei nicht möglich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

0

Enthaltung:

0