Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat vor, der Änderung der Geschäftsordnung zuzustimmen.


Stadtverordneter Hoffmann erklärte, dass die Änderung der Geschäftsordnung des Rates für ihn unverständlich sei. Der Maßstab solle die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sein. Zum § 24 der Geschäftsordnung wundere er sich darüber, weshalb vorgeschlagen werde, keine Festlegung mehr zu treffen, wer die Niederschrift unterschreibe. Er fragt, weshalb ein wesentlicher Satz gestrichen werde und die Stadtverordneten auf die Rechtsprechung und „klare Vorgaben“, verwiesen werden, die sie nicht kennen würden. Die Fraktionen hätten keinen Rechtsberater und auch keine Rechtssammlung. Sie könnten die Rechtsprechung nicht erkunden.

Der neu eingefügte Absatz 9 des § 27 der Geschäftsordnung sei zudem unnötig. § 5 i. V. m. § 26 der Geschäftsordnung regelten, dass „grundsätzlich“ die für den Rat geltende Vorschrift entsprechende Anwendung finde. Man könne im Übrigen nur etwas regeln, wo man die Ausführung überprüfen könne. Wenn nun jemand diese Regel missachte, passiere nichts. Wer fehlt, der fehle. In der gestrigen Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses sei bereits jemand unangekündigt abwesend gewesen.

Er vertritt die Meinung, dass man sich bei solch wichtigen Elementen wie der Geschäftsordnung an Spitzenfachleute wenden solle.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

1

Enthaltung:

1