Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich, keine Änderung der Hauptsatzung in diesem Punkt vorzunehmen.


Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass der Rat eindeutig bestimmt habe, keine zusätzlichen Aufwandsentschädigungen an die Ausschussvorsitzenden auszuzahlen. Dies sei eine gute Entscheidung gewesen. Die Landesregierung habe eine Regelung erlassen, die nicht eindeutig gewesen sei. Da der Aufwand für einen Ausschussvorsitzenden nicht all zu groß sei, habe der Rat die Auffassung vertreten, alle Ausschüsse von dieser Reglung auszuschließen. Seiner Meinung nach sollte man dabei bleiben. Wenn sich jemand ungerechtfertigt behandelt fühle, stünde demjenigen der Rechtsweg offen. Er stelle den Antrag, bei der ursprünglichen Entscheidung des Rates zu bleiben und alle Ausschüsse von der Regelung auszunehmen.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen pflichtete Stadtverordneten Kravanja bei. In der Vorlage heiße es explizit, dass das Ministerium eine Neuregelung anstrebe. An der vom Rat getroffenen Entscheidung solle festgehalten werden.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, dass die Stimmung des Ausschusses sehr eindeutig sei und es nicht nötig sei, neu abzustimmen.

 

Stadtverordneter Grundmann wies darauf hin, dass die fehlende Konkretisierung seitens der Landesregierung ausschlaggebend sei. Er sei ebenfalls der Meinung, dass man beim bereits getroffenen Beschluss bleiben solle. Man habe kein Interesse daran, die zusätzlichen Gelder auszugeben. Sollten die Kommunen zukünftig dazu gezwungen werden, zusätzliche Aufwandsentschädigungen an Ausschussvorsitzende auszuzahlen, solle klargestellt werden, dass der Rat bestrebt sei, den Haushalt zu schonen.

 

Stadtverordneter Conrads erklärte, dass er natürlich Betroffener sei, zu dem Thema aber auch Stellung nehmen wolle. Seiner Meinung nach widerspreche die im Rat getroffene Entscheidung dem Erlass der Landesregierung. Demnach sei die Satzung rechtswidrig. Die Landesregierung habe sich zum Zeitpunkt des Erlasses zur Entschädigungsverordnung damit auseinandergesetzt, ob die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende notwendig und die Arbeit der Ausschussvorsitzenden entschädigungswürdig ist. Die alte Landesregierung sei jedenfalls der Meinung gewesen, dass dies der Fall sei. Eine grundsätzliche Ausnahme aller Ausschüsse sei demnach nicht im Interesse dieser Landesregierung gewesen. Dass die neue Landesregierung anderer Auffassung sei, ändere nichts an dem Umstand, dass die Satzung rechtswidrig sei. Einzig neu sei, dass die Entscheidung begründet werden müsse. Dies habe bei der letzten Entscheidung zu diesem Thema nicht stattgefunden. Eine solche Entscheidung müsse zudem an der Sache selbst und nicht mit dem Haushalt begründet werden. Wenn es dem Rat gelinge, die Ausnahme aller Ausschüsse an der Sache zu begründen, habe er nichts einzuwenden.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass die Stadtverordneten nicht beurteilen könnten, ob die Satzung rechtswidrig sei. Dies habe ein Richter zu entscheiden. Der Wille der Landesregierung sei nicht eindeutig, da die Regelung einen Interpretationsspielraum offen lasse. Mit der Entscheidung des Rates habe man die Regelung interpretiert. Interessant sei, ob die Regelung einer gerichtlichen Prüfung standhalte. Zum jetzigen Zeitpunkt könne nur eine neue Regelung der Landesregierung abgewartet werden.

 

Stadtverordneter Benden stimmte dem Stadtverordneten Kravanja zu. Er gab zu bedenken, ob Stadtverordneter Conrads nicht als Ausschussvorsitzender befangen sei. Dies sei zu verneinen.

 

Stadtverordneter Weiler erklärte, dass die damalige Entscheidung vor allem aus finanziellen Gründen getroffen worden sei. Bei vier Ausschüssen würde sich ein Mehraufwand in Höhe von 14.400 € im Jahr ergeben. Er stimmte den Ausführungen des Stadtverordneten Conrads dahingehend zu, dass das Rundschreiben des Städte- und Gemeindebundes und der Erlass des Ministeriums nicht die Begründung anhand finanzieller Kriterien vorsehe. Maßgeblich sei im Ergebnis, dass die Ermessensentscheidung nachvollziehbar begründet sei. Stadtverordneter Conrads habe auf nichts anderes hingewiesen.

Die Landesregierung habe nicht mehr als einen Scherbenhaufen hinterlassen. Die Kommunen würden mit schwammigen Erklärungen im Regen stehen gelassen, die viel Raum für Interpretation bieten würden. Sie würden ihre Entscheidungen damit begründen, Geld sparen zu wollen und dürften dies im Endeffekt nicht.

 

Stadtverordneter Gerads wies darauf hin, dass eine Klage gegen die Entscheidung des Rates, keine zusätzliche Aufwandsentschädigung zu zahlen, möglich sei. Nun solle man darüber abstimmen, ob man bei der getroffenen Entscheidung bleibe.

 

Bürgermeister Schmitz rief zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

1

Enthaltung:

4