Ein Mitglied des Runden Tischs für Altenarbeit erhält als Seniorenvertreter einen festen Sitz im Ausschuss für Bildung und Soziales und ist dort auch antragsberechtigt.

 

Die Verwaltung hat organisatorisch sicherzustellen, dass kleinere Anregungen und Beschwerden aus dem Runden Tisch im baulichen Bereich schnell aufgegriffen und, sofern rechtlich und finanziell vertretbar, erledigt werden. Anregungen von größerer Dimension werden nach Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden auf die Tagesordnung der Sitzungen gesetzt.


Ausschussvorsitzender Dr. Möhring  verwies auf die in der Vorlage von der Verwaltung vorgeschlagenen beiden Varianten. Analog der Einbindung des Stadtjugendrings schlug er eine dritte Variante vor. Ein Vertreter der Stadt wird in den Runden Tisch für Altenarbeit entsandt und ein Vertreter dieses Gremiums erhalte einen Sitz als beratendes Mitglied im Ausschuss.

 

Auf die Nachfrage von Ausschussmitglied Sybertz, ob eine Seniorenvertretung dann entfiele, erläuterte Herr Dr. Möhring, dass die Recherchen der Verwaltung ergeben hätten, dass die Beiräte in anderen Städten nicht wie gewünscht funktionieren. Man könne auf diesem Wege aber auf die gute Arbeit des Runden Tisch zurückgreifen.

 

Frau Thelen merkte an, dass für sie die vorgeschlagene Variante 2 wichtig sei, da dieser Punkt auch in der Variante 3 enthalten sei, könne sie sich auch damit anfreunden.

 

Herr Dr. Leon dankte zunächst der Verwaltung für die ausführliche Vorlage und erläuterte anschließend seine Sicht zu den vorgeschlagenen Varianten. Die Variante 1 halte er für vollkommen ausreichend. Die Anregungen aus dem Runden Tisch könnten auch über die Fraktionen im Ausschuss eingebracht werden.

 

Herr Benden entgegnete, dass die Antragsberechtigung schon wichtig sei und ein Vertreter direkt im Ausschuss etwas vorbringen könne. Herr Sybertz ergänzte, dass es zudem von Vorteil wäre, wenn Nachfragen direkt an den Vertreter gestellt und dieser bei Diskussionen beraten könne. Natürlich wäre er kein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses.

 

Herr Dr. Leon warf ein, ob – zugespitzt formuliert – die Mitglieder des Ausschusses die selber bereits Senioren seien, nicht für die Gruppe der Senioren sprechen könnten. Er halte die Variante 1 nach wie vor für ausreichend, die Anzahl der Ausschussmitglieder müsse nicht immer weiter erhöht werden.

 

Herr Dr. Möhring berichtete über seine Erfahrungen mit dem Runden Tisch. Für jemanden der sich nicht ständig mit der Materie befasse seinen viele Aspekte neu bzw. nicht bewusst. Im Rahmen von direkter Demokratie sei jede Form von mehr Beteilung der Bürger sinnvoll.

 

Ausschussmitglied Kleinen schloss sich der Meinung von Herrn Dr. Leon an. Die Variante 1 ermögliche, dass kleinere Anregungen durch die Verwaltung aufgegriffen werden und Anregungen größerer Dimension über den Vorsitzenden in den Ausschuss gelangen. Sollte dann Fachexpertise benötigt werden, könne man im Einzelfall einen Gast dazu einladen.

 

Frau Thelen wies auf den Nachteil der Variante 1 hin, die zwei Filter enthalte bis etwas in den Ausschuss gelange. Sie verstehe nicht, welche Nachteile die von der CDU abgelehnte Variante habe.

 

Herr Benden beantragte, über die vorgeschlagene Verbindung der Varianten 1 und 2 abzustimmen. Dabei sei die Formulierung „oder eine andere vom Rat gewählte Person“ zu streichen. Dr. Leon beantragte für die CDU-Fraktion nur über die Variante 1 abzustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Möhring erläuterte, dass in diesem Fall über den weitergehenden Antrag abzustimmen sei. Herr Brunen wies zum Verfahren noch klarstellend darauf hin, dass bei einer Zustimmung anschließend noch der Rat die Erweiterung des Ausschusses beschließen und der Runde Tisch einen Vertreter vorschlagen müsse.

 

Herr Dr. Möhring formulierte daraufhin folgenden Beschuss:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

8

Enthaltung:

0