a)      Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass die für den 01.12.2010 vorgesehene Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Brandt, nicht stattfinde. Ein neuer Termin werde rechtzeitig bekannt gegeben.

 

b)      Bürgermeister Fiedler wies weiter darauf hin, dass ein Ratsmitglied im Falle der Befangenheit vor Beginn der Beratung des entsprechenden Tagesordnungspunktes unaufgefordert dem Vorsitzenden seine Befangenheit anzuzeigen habe und den Sitzungsraum zu verlassen habe; bei einer öffentlichen Sitzung reiche es aus, sich in den Zuschauerbereich zu begeben. Befangenheit liege vor, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit

-          dem Ratsmitglied selbst

-          einem Angehörigen

-          oder einer ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person

einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen könne.

 

Stadtverordneter Hoffmann ergänzte, dass auch der Grund der Befangenheit zu nennen sei.