Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Einleitend führte technischer Beigeordneter Mönter aus, dass die Verwaltung den Förderwettbewerb vor Beginn der Haushaltsberatungen noch vorstellen wolle, da sich daraus investive und im Haushaltsplan zu veranschlagende Maßnahmen ergeben. Da die Maßnahmen veranschlagt seien bedürfe es dazu noch einiger Erläuterungen. Er führte aus, dass heute  lediglich die bisherigen Planungen durch Herrn Knoke vorgestellt werden. Sollte es zur Antragsbewilligung  kommen, würde man die Maßnahmen zur Beschlussfassung vorlegen. Anschließend stellte der Klimaschutzbeauftragte, Herr Knoke, den Förderwettbewerb anhand der beigefügten Präsentation vor.

 

Stadtverordneter Benden begrüßte die Initiative und den Vortrag. Ob dies das Richtige für die Stadt Geilenkirchen sei, müsse man zu einem späteren Zeitpunkt noch beraten. Hierzu sei der Ausschuss von der Verwaltung umfassend zu informieren.

 

Stadtverordnete Slupik bat um Vorlage einer Amortisations- und Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Technischer Beigeordneter Mönter gab an, dass man mit einer Förderungsentscheidung eigentlich noch deutlich vor der Sitzung gerechnet habe. Da man bisher noch keine Entscheidung erhalten habe, sei die jetzige Information des Ausschusses als Zwischenschritt gewählt worden.

 

Stadtverordneter Hoffmann pflichtete Herrn Mönter bei. Man habe diese Position im Haushaltsplan ohne die Ausführungen nicht zuordnen können.

 

Stadtverordneter Volles erkundigte sich, ob die jetzige Aufnahme im Haushaltsplan nicht förderschädlich sei.

 

Ausschussvorsitzender Paulus bat um Mitteilung des Eigenanteils für die Maßnahmen.

 

Technischer Beigeordneter Mönter antwortete hierzu, dass eine jetzige Aufnahme in den Haushaltsplan Voraussetzung zur Förderung sei. Der Eigenanteil belaufe sich auf einer Summe von ca. einer Millionen Euro, verteilt auf drei Jahre. Die Aufnahme in den Haushalt diene gegenüber dem Fördermittelgeber als Nachweis zur Sicherung des Eigenanteils.