TOP Ö 2.4: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 der Stadt Geilenkirchen - Verabschiedung des Vorentwurfes der Bebauungsplanänderung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB