Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 entlastet.
  2. Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2015 und den Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 


Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt erklärte sich Bürgermeister Schmitz für befangen und nahm im Zuschauerbereich Platz.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

0

Enthaltung:

2