Sitzung: 13.12.2017 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1107/2017
Beschluss:
Die Grundgebühr wird für das Jahr 2018 auf 67,00 €/Einheit, die gewichtsbezogene Gebühr auf 0,16 €/kg Bio- und Restabfall festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |