Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag über die Gestattung der Nutzung der Bürgerhalle in Würm dahingehend zu ändern, dass § 2 wie folgt neu gefasst wird:

 

„§ 2 Nutzungsentschädigung

 

Die Gebrauchsüberlassung der Bürgerhalle an den Förderverein erfolgt im Zeitraum vom 01.01.2018-31.12.2027 gegen Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung in Höhe von 450 €, die jeweils zum ersten des Monats auf ein Konto der Stadtkasse einzuzahlen ist.

 

Ab dem 01.01.2028 erfolgt die Gebrauchsüberlassung der Bürgerhalle an den Förderverein unentgeltlich.“

 

Nach rechtskräftiger Änderung des Vertrages löst die Stadt das Darlehen bei der Volksbank Heinsberg e.G. mit der zum 30.12.2017 vorhandenen Restschuld in Höhe von 52.635,52 € ab. Eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung ist durch den Förderverein zu zahlen.

 

Der Rat genehmigt zur Ablösung des Darlehens eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 52.635,52 €. Die Mittel werden dem derzeitigen Bestand der liquiden Mittel entnommen.


Stadtverordneter Kuhn erklärte sich zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und nahm im Zuschauerbereich Platz.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltung:

1