Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

a) Herr Turnau erkundigte sich, ob die Verwaltung beabsichtige, die Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit dem Entwicklungskonzept für die Fliegerhorstsiedlung in der gleichen Form wie beim letzten Mal durchzuführen. Es wären Wortmeldungen wissentlich unterdrückt worden.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass die Bürgerbeteiligung in der gleichen Form stattfinden werde. Man werde darauf achten, niemandem das Wort zu entziehen.

 

b) Herr Grimm erklärte, dass der Bürgermeister einen Brief der Bürgerinitiative erhalten habe. Es sei unter anderem darum gebeten worden, die Einwohnerfragestunde in der Tagesordnung vorzuziehen. Dies sei nicht geschehen. Er erkundigte sich, wann die Bürgerinitiative mit Antworten rechnen könne. Inhaltlich gehe es um Fragen darüber, wer den Abriss der Häuser finanziere oder wer sich um die Schadensersatzansprüche der Mieter kümmere.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass das Schreiben zur Kenntnis genommen worden sei. Eine schriftliche, ausführliche Stellungnahme werde zurzeit vorbereitet.

 

c) Herr Lohoff, Bewohner der Scharnhorststraße, erkundigte sich, mit welcher Begründung sein Haus und die der Nachbarn abgerissen würden.

 

Beigeordneter Mönter verdeutlichte, dass die für den Abriss vorgesehenen Häuser im Entwicklungskonzept aufgeführt seien. Nach Einschätzung der BImA seien die aufgeführten Häuser sanierungsbedürftig. Es habe niemand zu befürchten, dass sein/ihr Haus ohne eine entsprechende Beteiligung abgerissen werde. Das Entwicklungskonzept sehe ein intensives Quartiersmanagement vor. Es handle sich insgesamt um 16 Mietparteien sowie Flüchtlingswohnungen. Im Rahmen des Quartiersmanagements würde jeder Fall individuell betreut und begleitet. Das Konzept biete jedem Einzelnen in der Siedlung eine gute Perspektive.

 

d) Herr Turnau erkundigte sich, weshalb der von ihm gestellte Antrag bezüglich der Garagen bzw. der Carports nicht in der vorgegebenen Frist beantwortet worden sei.

 

Beigeordneter Mönter erklärte, dass ein formloser Antrag gestellt worden sei. Seines Wissens sei seitens des Bauordnungsamtes geraten worden, einen Antrag bis zum Beschluss eines Konzeptes zurückzustellen. Sollte er dennoch direkt einen Bauantrag stellen, werde ordentlich darüber entschieden.

 

e) Frau Bock fragte nach, ob Kürzungen der Fördermittel zu befürchten seien, da das Konzept unter Vorbehalt einer Bürgerbeteiligung beschlossen worden sei.

 

Beigeordneter Mönter erklärte, dass er mit dem Fördergeber über den Beschluss sprechen müsse. Falls die Bürgerbeteiligung Änderungen des Konzeptes hervorbringe, sei noch nicht abzusehen, wie hoch die Fördermittel ausfallen.