Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

a) Stadtverordneter Schumacher erkundigte sich, ob es neue Informationen über das Grundstück von Michael Wagner gebe. Dieses befinde sich in der Nähe des Musikparks. Herr Wagner beabsichtige, das Grundstück an einen Dritten zu vermieten. Es solle als Hundewiese genutzt werden. Stadtverordneter Schumacher habe stattdessen in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft vorgeschlagen, dass Herr Wagner das Grundstück wieder an die Stadt verkaufen könne.

 

Beigeordneter Brunen stellte klar, dass das in Rede stehende Grundstück um ein Vielfaches kleiner als dasjenige sei, über das im TOP 32.3 abgestimmt worden wäre. Es sei für das Vorhaben von Herrn Wagner unbrauchbar. Zwar stehe noch aus, in welcher Form das kleinere Grundstück genutzt werde. Im vorliegenden Fall könne Herrn Wagner als Eigentümer des Grundstückes die Nutzungsweise nicht vorgeschrieben werden.

 

b) Im Zusammenhang mit den beschlossenen Gewerbeflächenveräußerungen erklärte Stadtverordneter Benden, dass er Beschwerden von Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet erhalten habe. Im Gewerbegebiet fehle ein schneller Internetanschluss. Er erkundigte sich nach dem Sachstand.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass die Deutsche Glasfaser Holding GmbH zugesagt habe, das Gewerbegebiet entsprechend zu erschließen. Dies hätten die Gewerbetreibenden allerdings abgelehnt, da monatliche Gebühren in Höhe von 400 – 600 € entstehen würden. Man habe sich darüber hinaus mit der Telekom in Verbindung gesetzt. Da es sich nicht lohnen würde, lediglich 17 Anschlüsse zu legen, habe sie eine Erschließung abgelehnt. Daraufhin hätten sich die betroffenen Gewerbetreibenden mit Unitymedia in Verbindung gesetzt. Unitymedia sei dazu bereit, Anschlüsse zu legen, sofern sich genügend Gewerbetreibende zusammenschließen würden. Auf Nachfrage des Stadtverordneten Benden erklärte Bürgermeister Schmitz, dass die Stadt die Rohre für die Erschließung zur Verfügung stellen würde.

 

c) Stadtverordneter Benden erkundigte sich nach dem Schreiben des Herrn Grimm, das er bei Facebook veröffentlicht habe. Er fragte, weshalb es dem Rat nicht zugeleitet worden sei.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass in dem Facebook-Artikel erwähnt werde, dass das Schreiben den Stadtverordneten zugeleitet worden sei. Das Schreiben könne den Stadtverordneten nichtsdestotrotz von Seiten der Verwaltung zugeschickt werden.

 

d) Stadtverordneter Jansen erkundigte sich, ob die Spielhallen in der Nähe der KGS Geilenkirchen aufgrund des neuen Spielhallengesetzes geschlossen werden müssten, da sie sehr nahe beieinander liegen würden.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass das Gesetz in Härtefällen eine Ausnahme vorsehe. Grundsätzlich müssten Spielhallen mehr als 350 Meter voneinander entfernt sein. Ein Härtefall läge dann vor, wenn der Bestand des Betriebes und damit die Belegschaft durch die Schließung gefährdet würden. Man habe mit den Kommunen im Kreis ein einheitliches Vorgehen nach diesem Maßstab abgestimmt, sodass sich Geilenkirchen auf einem rechtlich sicheren Weg befinde. Die Abstandsregelung im genannten Bereich falle unter die geschilderte Härtefallregelung.

 

e) Stadtverordneter Jansen wies darauf hin, dass verschiedene Gesellschaften in der Kornmühle stattgefunden hätten. Er vermute, dass dort gegen Entgelt Getränke ausgegeben würden. Er erkundigte sich, ob die Betreiber eine Schankgenehmigung hätten.

 

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass das Ordnungsamt die Angelegenheit überprüfen werde.

 

f) Stadtverordnete Thelen erklärte, dass im Rahmen des Projektes Gute Schule 2020 u. a. eine neue Schulküche in der Realschule installiert werden sollte. Sie habe erfahren, dass die Verwaltung den Einbau einer neuen Küche abgelehnt habe.

 

Beigeordneter Mönter antwortete, dass man derzeit noch die Gegebenheiten überprüfe. Man habe bislang noch niemanden mit der Planung beauftragt.

 

Stadtverordneter Benden wies darauf hin, dass die Verwaltung erklärt habe, dass der Einbau einer neuen Küche an derselben Stelle nicht möglich sei. Der Raum biete nicht die entsprechenden Voraussetzungen. Dementsprechend wundere er sich über die Aussage, dass man die Raumlage überprüfe. Beigeordneter Mönter verneinte die Frage, ob der Umzug der Musikschule der Planung im Wege stehe.